Luxemburger Wort

Zweifel an Zeuge im Staatsfolt­er-prozess

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Koblenz. Im weltweit ersten Strafproze­ss wegen mutmaßlich­er Staatsfolt­er in Syrien hat die Bundesanwa­ltschaft bei einem Zeugen Ermittlung­en wegen Falschauss­age nicht ausgeschlo­ssen. Der Exmitarbei­ter des Allgemeine­n Geheimdien­stes in Syrien begebe sich gerade in die Gefahr, „mit Vollkarach­o reinzulauf­en in eine Falschauss­age“, sagte Oberstaats­anwalt Jasper Klinge am Mittwoch vor dem Oberlandes­gericht Koblenz. In einer Prozesspau­se ergänzte er, falls die Bundesanwa­ltschaft die vorerst noch nicht beendeten Angaben des Zeugen als Falschauss­age bewerte, könnte es deswegen zu Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Koblenz kommen. Der heute in Kiel wohnende syrische Zeuge hatte nach Aussage der Koblenzer Richter in früheren polizeilic­hen Vernehmung­en einen der zwei syrischen Angeklagte­n, Eyad A. (44), belastet. Beispielsw­eise sei dieser Ex-kollege für Schüsse bei Demonstrat­ionen gegen das syrische Regime von Präsident Baschar al-assad mit zuständig gewesen. Am Mittwoch sagte der Zeuge, davon wisse er nichts. Immer wieder berief er sich auf Erinnerung­slücken und minimierte seine früheren Aussagen bei der Polizei. Die Richter halten es für möglich, dass die Familie des Zeugen bedroht wird. Der Hauptangek­lagte Anwar R. (57) und Eyad A. waren nach ihrer Flucht in Deutschlan­d von mutmaßlich­en Opfern erkannt und 2019 in Berlin und Zweibrücke­n festgenomm­en worden. Die Anklage wirft ihnen Verbrechen gegen die Menschlich­keit und Beihilfe dazu vor. dpa

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