Zweifel an Zeuge im Staatsfolter-prozess
Koblenz. Im weltweit ersten Strafprozess wegen mutmaßlicher Staatsfolter in Syrien hat die Bundesanwaltschaft bei einem Zeugen Ermittlungen wegen Falschaussage nicht ausgeschlossen. Der Exmitarbeiter des Allgemeinen Geheimdienstes in Syrien begebe sich gerade in die Gefahr, „mit Vollkaracho reinzulaufen in eine Falschaussage“, sagte Oberstaatsanwalt Jasper Klinge am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Koblenz. In einer Prozesspause ergänzte er, falls die Bundesanwaltschaft die vorerst noch nicht beendeten Angaben des Zeugen als Falschaussage bewerte, könnte es deswegen zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz kommen. Der heute in Kiel wohnende syrische Zeuge hatte nach Aussage der Koblenzer Richter in früheren polizeilichen Vernehmungen einen der zwei syrischen Angeklagten, Eyad A. (44), belastet. Beispielsweise sei dieser Ex-kollege für Schüsse bei Demonstrationen gegen das syrische Regime von Präsident Baschar al-assad mit zuständig gewesen. Am Mittwoch sagte der Zeuge, davon wisse er nichts. Immer wieder berief er sich auf Erinnerungslücken und minimierte seine früheren Aussagen bei der Polizei. Die Richter halten es für möglich, dass die Familie des Zeugen bedroht wird. Der Hauptangeklagte Anwar R. (57) und Eyad A. waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Opfern erkannt und 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden. Die Anklage wirft ihnen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe dazu vor. dpa