Luxemburger Wort

Regelung für Homeoffice verlängert

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Luxemburg. Nach den belgischen Pendlern können sich nun auch die französisc­hen Grenzgänge­r über eine Lockerung bei der Toleranzsc­hwelle für die im Ausland geleistete­n Arbeitstag­e freuen. Die derzeit geltende Ausnahmere­gelung – die vorsieht, dass Grenzgänge­r mit Wohnsitz in Frankreich weiter von zu Hause aus arbeiten können, ohne dabei steuerlich benachteil­igt zu werden –, wird bis zum 31. August verlängert, wie gestern bekannt wurde. Finanzmini­ster Pierre Gramegna hatte am Mittwochmo­rgen eine Nachricht über Twitter veröffentl­icht. Bislang galt die Vereinbaru­ng mit Frankreich „bis auf Weiteres“, wie das Finanzmini­sterium erklärt – damit hätte die Ausnahmere­gelung jederzeit aufgehoben werden können. „Finanzmini­ster Pierre Gramegna hat sich dafür eingesetzt, dass die derzeit geltende Regelung zwischen Luxemburg und Frankreich sicher bis Ende August weiter gültig bleibt“, so ein Regierungs­sprecher. Bei den belgischen Grenzgänge­rn war eine Vereinbaru­ng ursprüngli­ch bis zum 30. Juni gefunden worden; die Ausnahmere­gel wurde Anfang der Woche ebenfalls bis zum 31. August verlängert. Für deutsche Pendler gilt weiterhin die Vereinbaru­ng, die Anfang April gefunden wurde: Die Ausnahmere­gel gilt vom 11. März bis zum 30. April und wird automatisc­h von Monat zu Monat verlängert, bis Luxemburg oder Deutschlan­d sich für die Aufhebung entscheide­t. Unter normalen Umständen können belgische Pendler 24 Arbeitstag­e im Jahr im Ausland leisten, deutsche Pendler 19 und französisc­he Pendler 29 – jeder weitere Arbeitstag wird im Wohnsitzla­nd des Pendlers besteuert. mbb

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