Regelung für Homeoffice verlängert
Luxemburg. Nach den belgischen Pendlern können sich nun auch die französischen Grenzgänger über eine Lockerung bei der Toleranzschwelle für die im Ausland geleisteten Arbeitstage freuen. Die derzeit geltende Ausnahmeregelung – die vorsieht, dass Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich weiter von zu Hause aus arbeiten können, ohne dabei steuerlich benachteiligt zu werden –, wird bis zum 31. August verlängert, wie gestern bekannt wurde. Finanzminister Pierre Gramegna hatte am Mittwochmorgen eine Nachricht über Twitter veröffentlicht. Bislang galt die Vereinbarung mit Frankreich „bis auf Weiteres“, wie das Finanzministerium erklärt – damit hätte die Ausnahmeregelung jederzeit aufgehoben werden können. „Finanzminister Pierre Gramegna hat sich dafür eingesetzt, dass die derzeit geltende Regelung zwischen Luxemburg und Frankreich sicher bis Ende August weiter gültig bleibt“, so ein Regierungssprecher. Bei den belgischen Grenzgängern war eine Vereinbarung ursprünglich bis zum 30. Juni gefunden worden; die Ausnahmeregel wurde Anfang der Woche ebenfalls bis zum 31. August verlängert. Für deutsche Pendler gilt weiterhin die Vereinbarung, die Anfang April gefunden wurde: Die Ausnahmeregel gilt vom 11. März bis zum 30. April und wird automatisch von Monat zu Monat verlängert, bis Luxemburg oder Deutschland sich für die Aufhebung entscheidet. Unter normalen Umständen können belgische Pendler 24 Arbeitstage im Jahr im Ausland leisten, deutsche Pendler 19 und französische Pendler 29 – jeder weitere Arbeitstag wird im Wohnsitzland des Pendlers besteuert. mbb