„Direkt auf meine Stirn gezielt“
Mann bedroht Jugendliche an Bushaltestelle mit Pistole und riskiert nun eine Haftstrafe
Luxemburg. Er hielt am 27. September vergangenen Jahres einem Jugendlichen an einer Bushaltestelle in Bissen eine Pistole an den Kopf, zwei weitere visierte er mit der Waffe an. Nun musste sich ein 34-jähriger Mann dafür vor Gericht verantworten.
Was genau der Auslöser für den damaligen Vorfall war, das konnte auch vor Gericht nicht vollends geklärt werden. Allerdings soll Alkohol im Spiel gewesen sein, denn in Bissen fand an besagtem Abend ein Dorffest statt. Der Angeklagte stritt denn auch nicht ab, unter Alkoholeinfluss gestanden zu haben.
Schläge angedroht
„Wir befanden uns an der Bushaltestelle, haben Musik gehört und gelacht“, erinnerte sich einer der Jugendlichen, zum Tatzeitpunkt noch minderjährig, im Zeugenstand. Ein Bekannter sei dann vorbeigekommen und habe mit einer Frau – der Partnerin des nun angeklagten Mannes – gesprochen. Daraufhin habe dieser sich den Jugendlichen genähert. Er habe den Anschein erweckt, wütend zu sein. „Wir baten ihn darum, zu gehen, weil wir keine Probleme haben wollten“, waren sich gleich drei junge Männer vor Gericht einig.
Der Mann zählte die Jugendlichen allerdings zunächst ab und erklärte dann jenem minderjährigen Jungen, der ihn etwas lauter darum gebeten hatte, zu gehen, dass er der Erste sei, der Schläge erhalte. Erst dann entfernte er sich von der Bushaltestelle.
Das Urteil in diesem Fall ergeht am 7. Juli.
Der Frieden war allerdings nur von kurzer Dauer. Denn der Angeklagte kam etwas später zur Bushaltestelle zurück, diesmal mit einer Pistole und einem Holzstock bewaffnet. „Er hat mit der Waffe direkt auf meine Stirn gezielt. Ich hatte richtig Angst“, schilderte einer der Jugendlichen, der denn auch 5 000 Euro Schadenersatz forderte.
Der Beschuldigte gab vor Gericht zu, sich von dem Getue der
Jugendlichen provoziert gefühlt zu haben. Warum genau, konnte er aber nicht sagen. „Ich weiß nicht, ob ihr Gerede gegen mich gerichtet war“, erklärte er. Wohl meinte er, einer der Jugendlichen habe ihm gedroht, ihn mit einer Waffe zu töten. Die Jugendlichen stritten dies aber allesamt vehement ab.
Ob es sich letztendlich bei der Pistole, die der Beschuldigte auf die Jugendlichen richtete, um eine richtige Waffe oder ein Spielzeug handelte, konnte nicht geklärt werden. Zwei der Jugendlichen wollten eine echte Waffe gesehen haben, der Angeklagte behauptete seinerseits, es sei eine Softairpistole – und somit Spielzeug – gewesen.
Bei einer Hausdurchsuchung konnte die Polizei lediglich Patronen für eine Softair-pistole finden, nicht aber eine richtige Waffe oder Munition für eine solche. Es mache letztendlich auch keinen Unterschied, ob es sich um eine echte Waffe oder ein Spielzeug gehandelt habe, erklärte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Fakt sei, dass sich die Jugendlichen durch das Vorzeigen der Waffe bedroht gefühlt hätten. Auch der Tatbestand einer verbalen Drohung sei hier gegeben.
Ein Verstoß gegen das Waffengesetz, wie sie dem Beschuldigten zunächst vorgeworfen war, liege unterdessen nicht vor. Da bei der Hausdurchsuchung keine Pistole gefunden worden war, könne dieser sich höchstens auf den Holzstock beziehen. War zunächst von einem Schlagstock die Rede, so soll es sich aber tatsächlich um den abgebrochenen Holzgriff eines Hammers gehandelt haben – und somit nicht um eine illegale Waffe.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Da der Beschuldigte sich bisher nichts zuschulden hat kommen lassen, ist ein Strafaufschub möglich.
Die Richter geben ihr Urteil am 7. Juli bekannt.