Luxemburger Wort

„Direkt auf meine Stirn gezielt“

Mann bedroht Jugendlich­e an Bushaltest­elle mit Pistole und riskiert nun eine Haftstrafe

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Er hielt am 27. September vergangene­n Jahres einem Jugendlich­en an einer Bushaltest­elle in Bissen eine Pistole an den Kopf, zwei weitere visierte er mit der Waffe an. Nun musste sich ein 34-jähriger Mann dafür vor Gericht verantwort­en.

Was genau der Auslöser für den damaligen Vorfall war, das konnte auch vor Gericht nicht vollends geklärt werden. Allerdings soll Alkohol im Spiel gewesen sein, denn in Bissen fand an besagtem Abend ein Dorffest statt. Der Angeklagte stritt denn auch nicht ab, unter Alkoholein­fluss gestanden zu haben.

Schläge angedroht

„Wir befanden uns an der Bushaltest­elle, haben Musik gehört und gelacht“, erinnerte sich einer der Jugendlich­en, zum Tatzeitpun­kt noch minderjähr­ig, im Zeugenstan­d. Ein Bekannter sei dann vorbeigeko­mmen und habe mit einer Frau – der Partnerin des nun angeklagte­n Mannes – gesprochen. Daraufhin habe dieser sich den Jugendlich­en genähert. Er habe den Anschein erweckt, wütend zu sein. „Wir baten ihn darum, zu gehen, weil wir keine Probleme haben wollten“, waren sich gleich drei junge Männer vor Gericht einig.

Der Mann zählte die Jugendlich­en allerdings zunächst ab und erklärte dann jenem minderjähr­igen Jungen, der ihn etwas lauter darum gebeten hatte, zu gehen, dass er der Erste sei, der Schläge erhalte. Erst dann entfernte er sich von der Bushaltest­elle.

Das Urteil in diesem Fall ergeht am 7. Juli.

Der Frieden war allerdings nur von kurzer Dauer. Denn der Angeklagte kam etwas später zur Bushaltest­elle zurück, diesmal mit einer Pistole und einem Holzstock bewaffnet. „Er hat mit der Waffe direkt auf meine Stirn gezielt. Ich hatte richtig Angst“, schilderte einer der Jugendlich­en, der denn auch 5 000 Euro Schadeners­atz forderte.

Der Beschuldig­te gab vor Gericht zu, sich von dem Getue der

Jugendlich­en provoziert gefühlt zu haben. Warum genau, konnte er aber nicht sagen. „Ich weiß nicht, ob ihr Gerede gegen mich gerichtet war“, erklärte er. Wohl meinte er, einer der Jugendlich­en habe ihm gedroht, ihn mit einer Waffe zu töten. Die Jugendlich­en stritten dies aber allesamt vehement ab.

Ob es sich letztendli­ch bei der Pistole, die der Beschuldig­te auf die Jugendlich­en richtete, um eine richtige Waffe oder ein Spielzeug handelte, konnte nicht geklärt werden. Zwei der Jugendlich­en wollten eine echte Waffe gesehen haben, der Angeklagte behauptete seinerseit­s, es sei eine Softairpis­tole – und somit Spielzeug – gewesen.

Bei einer Hausdurchs­uchung konnte die Polizei lediglich Patronen für eine Softair-pistole finden, nicht aber eine richtige Waffe oder Munition für eine solche. Es mache letztendli­ch auch keinen Unterschie­d, ob es sich um eine echte Waffe oder ein Spielzeug gehandelt habe, erklärte der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft. Fakt sei, dass sich die Jugendlich­en durch das Vorzeigen der Waffe bedroht gefühlt hätten. Auch der Tatbestand einer verbalen Drohung sei hier gegeben.

Ein Verstoß gegen das Waffengese­tz, wie sie dem Beschuldig­ten zunächst vorgeworfe­n war, liege unterdesse­n nicht vor. Da bei der Hausdurchs­uchung keine Pistole gefunden worden war, könne dieser sich höchstens auf den Holzstock beziehen. War zunächst von einem Schlagstoc­k die Rede, so soll es sich aber tatsächlic­h um den abgebroche­nen Holzgriff eines Hammers gehandelt haben – und somit nicht um eine illegale Waffe.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft forderte eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Da der Beschuldig­te sich bisher nichts zuschulden hat kommen lassen, ist ein Strafaufsc­hub möglich.

Die Richter geben ihr Urteil am 7. Juli bekannt.

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Munition nur für Softair-pistole
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Foto: Lex Kleren

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