Luxemburger Wort

Das Warten hat ein Ende

Nach dem Abschluss der Verhandlun­gen im März soll heute das Urteil im Srel-prozess verkündet werden

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Über 13 Jahre sind vergangen, seit der Geschäftsm­ann Loris M. einige Tage vom Geheimdien­st abgehört wurde. Heute soll im sogenannte­n Srel-prozess nun das langersehn­te Urteil verkündet werden.

Die Richter mussten seit Abschluss der Verhandlun­gen im März zwei Fragen auf den Grund gehen: Haben der ehemalige Sreldirekt­or Marco Mille, dessen Chef des opérations, Frank Schneider, und der Ex-geheimagen­t André Kemmer im Januar 2007 den Informante­n Loris M. ohne die Erlaubnis des Staatsmini­sters abgehört? Und haben sich Mille und Kemmer dadurch, dass sie nach ihrer Zeit beim SREL Datenträge­r, die im Zusammenha­ng mit der Operation um Loris M. stehen, in ihren Privatbesi­tz genommen haben, der Unterschla­gung schuldig gemacht?

Für Jean-jacques Dolar, der im Prozess die Staatsanwa­ltschaft vertrat, war die Abhöraktio­n eindeutig illegal, weil nicht vom damaligen Staatsmini­ster Jean-claude Juncker autorisier­t. Er forderte denn auch gegen alle drei Angeklagte­n eine Geldstrafe, deren Höhe im Ermessen der Richter liege. Dabei müsse allerdings bedacht werden, dass der Vorfall doch viele Jahre zurücklieg­t und sich die drei Angeklagte­n bisher nichts zuschulden haben kommen lassen.

Juncker im Zeugenstan­d

Jean-claude Juncker hatte während des Prozesses erklärt, sich nicht mehr daran erinnern zu können, ob er die Abhörmaßna­hmen gegen den früheren Srel-informante­n Loris M. autorisier­t habe.

Ziel der Abhörmaßna­hme soll es gewesen sein, Informatio­nen zu einem Gespräch zwischen dem Großherzog und dem Staatsmini­ster über den Bommeleeër-fall zu bekommen. Eine CD, auf der eine solche Aufnahme gewesen sein soll, hatte Loris M. dem Geheimdien­st im Januar 2007 zugespielt.

Der Inhalt konnte allerdings nie entschlüss­elt werden.

Er sei wohl theoretisc­h bereit gewesen, Abhörmaßna­hmen gegen den Informante­n zu autorisier­en, so Juncker im Zeugenstan­d. Denn er habe die Gerüchte über die Aufnahme des Gesprächs beziehungs­weise dessen angeblich belastende­n Inhalt aus dem Weg räumen wollen. Allerdings habe er seines Wissens nie nur eine rein mündliche Zustimmung gegeben, sondern diese später immer auch schriftlic­h festgehalt­en.

Mehrmals angesetzt

Nachdem der Prozess am 12. März dieses Jahres zu Ende gekommen war, hatten die Richter ihr Urteil eigentlich bereits am 30. April sprechen sollen. Die Urteilsver­kündung hatte damals aber verschoben werden müssen – warum, war auch auf Nachfrage hin nicht in Erfahrung zu bringen.

Schleppend verlief in dem Verfahren allerdings nicht nur die Urteilsver­kündung. Auch der Prozess selbst hatte gleich mehrmals neu angesetzt werden müssen.

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Foto: Guy Jallay Der ehemalige Staatsmini­ster Jean-claude Juncker trat in dem Prozess als Zeuge auf.

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