Luxemburger Wort

Autokauf mit Tücken

Dokumente gefälscht, um Darlehen zu erhalten: Staatsanwa­ltschaft fordert Haftstrafe­n

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Mit einem Stand auf Rummelplät­zen wollte ein Paar sein Geld verdienen. Um den dafür benötigten Anhänger jedoch zu den Einsatzort­en zu bekommen, musste zunächst ein neuer Wagen her. Der Kredit in Höhe von 30 000 Euro wurde aber nur unter der Bedingung bewilligt, dass das Paar einen Bürgen findet. Solch einer ließ sich zunächst nicht auftreiben. Und so fälschte die Tochter der Frau schlussend­lich eine Einkommens­abrechnung, um als Bürge

einspringe­n zu können. Aus einer zur Tatzeit arbeitslos­en Frau wurde auf dem Dokument eine Putzkraft mit Festanstel­lung. Das Darlehen wurde der Tochter nach Vorlegen der gefälschte­n Unterlagen bewilligt.

Neben Ratenzahlu­ngen hatte das Vorgehen für sie nun weitere Folgen. Sie musste sich nun nämlich wegen Dokumenten­fälschung, des Gebrauchs des gefälschte­n Dokuments und Betrugs vor Gericht verantwort­en. Angeklagt ist zudem der neue Partner der Mutter. Denn wie er vor Gericht zugab, war

Der Betrug ist aufgefloge­n und hat Folgen. es seine Idee, dass die Tochter das Dokument fälschen sollte.

Dem Vertreter der Staatsanwa­ltschaft zufolge sind alle drei Tatbeständ­e gegeben. Die Dokumenten­fälschung könne aber lediglich der Tochter vorgeworfe­n werden, denn sie hatte ihre Einkommens­abrechnung in Eigenregie eingescann­t und umgeändert.

„Wenn wir die Glaubhafti­gkeit von Dokumenten infrage stellen müssen, sind wir fertig“, erklärte der Vertreter der Ankläger. Deshalb sehe das Gesetz harte Strafen für solche Vergehen vor. Er hoffe aber, dass die Tochter verstanden habe, dass sie solch ein Verhalten nicht wiederhole­n dürfe und forderte gegen sie eine Haftstrafe von maximal sechs Monaten.

Der Mann, der in Deutschlan­d bereits wegen Betrugs vorbestraf­t ist, muss seinerseit­s mit einer neunmonati­gen Gefängniss­trafe rechnen. Immerhin habe er überhaupt erst die Idee gehabt, ein Dokument zu fälschen und die Tochter somit in die ganze Affäre mit hineingezo­gen.

Das Urteil in erster Instanz ergeht am 2. Juli.

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