Autokauf mit Tücken
Dokumente gefälscht, um Darlehen zu erhalten: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen
Luxemburg. Mit einem Stand auf Rummelplätzen wollte ein Paar sein Geld verdienen. Um den dafür benötigten Anhänger jedoch zu den Einsatzorten zu bekommen, musste zunächst ein neuer Wagen her. Der Kredit in Höhe von 30 000 Euro wurde aber nur unter der Bedingung bewilligt, dass das Paar einen Bürgen findet. Solch einer ließ sich zunächst nicht auftreiben. Und so fälschte die Tochter der Frau schlussendlich eine Einkommensabrechnung, um als Bürge
einspringen zu können. Aus einer zur Tatzeit arbeitslosen Frau wurde auf dem Dokument eine Putzkraft mit Festanstellung. Das Darlehen wurde der Tochter nach Vorlegen der gefälschten Unterlagen bewilligt.
Neben Ratenzahlungen hatte das Vorgehen für sie nun weitere Folgen. Sie musste sich nun nämlich wegen Dokumentenfälschung, des Gebrauchs des gefälschten Dokuments und Betrugs vor Gericht verantworten. Angeklagt ist zudem der neue Partner der Mutter. Denn wie er vor Gericht zugab, war
Der Betrug ist aufgeflogen und hat Folgen. es seine Idee, dass die Tochter das Dokument fälschen sollte.
Dem Vertreter der Staatsanwaltschaft zufolge sind alle drei Tatbestände gegeben. Die Dokumentenfälschung könne aber lediglich der Tochter vorgeworfen werden, denn sie hatte ihre Einkommensabrechnung in Eigenregie eingescannt und umgeändert.
„Wenn wir die Glaubhaftigkeit von Dokumenten infrage stellen müssen, sind wir fertig“, erklärte der Vertreter der Ankläger. Deshalb sehe das Gesetz harte Strafen für solche Vergehen vor. Er hoffe aber, dass die Tochter verstanden habe, dass sie solch ein Verhalten nicht wiederholen dürfe und forderte gegen sie eine Haftstrafe von maximal sechs Monaten.
Der Mann, der in Deutschland bereits wegen Betrugs vorbestraft ist, muss seinerseits mit einer neunmonatigen Gefängnisstrafe rechnen. Immerhin habe er überhaupt erst die Idee gehabt, ein Dokument zu fälschen und die Tochter somit in die ganze Affäre mit hineingezogen.
Das Urteil in erster Instanz ergeht am 2. Juli.