Luxemburger Wort

Europa öffnet sich langsam wieder

Besucher aus 15 „sicheren“Drittstaat­en dürfen vorerst in die EU einreisen

- Von Diego Velazquez (Brüssel)

Knapp vor dem Beginn der Hochsaison für Touristen schafft die Europäisch­e Union es, sich auf eine erste Liste von Staaten zu einigen, deren Einwohner wieder aus „nicht wesentlich­en Gründen“in die EU einreisen dürfen. Zur Eindämmung der Corona-virus-pandemie hatten sich Mitte März alle Eu-staaten außer Irland sowie die Nicht-eu-staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenst­ein und Island darauf geeinigt, nicht zwingend notwendige Reisen in die EU zunächst zu verbieten. Der Einreisest­opp war mehrfach verlängert worden und gilt für die aufgeliste­ten Staaten demnach nur noch bis heute – Einwohner anderer Länder dürfen dagegen weiterhin nicht in die EU einreisen.

15 Staaten sind vorerst auf dieser Liste, die gestern veröffentl­icht wurde und alle zwei Wochen überprüft werden soll: Algerien,

Australien, Kanada, Georgien, Japan, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Rwanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien, Uruguay und China (Peking muss aber noch zusagen, dass auch Eu-bürger dort einreisen dürfen).

USA nicht auf der Liste

Die Verhandlun­gen rund um diese Liste waren sehr mühsam. Einige Eu-staaten sind wirtschaft­lich sehr stark von der Tourismusb­ranche abhängig und plädierten demnach für eine schnelle Öffnung der Außengrenz­en für Touristen. Andere forderten dagegen Vorsicht. Doch auch andere Überlegung­en spielten in diesen Verhandlun­gen eine Rolle: Paris machte sich etwa für eine Öffnung für Besuche aus und nach Nordafrika stark, um die Diaspora im eigenen Land nicht zu frustriere­n. Offiziell sollen Drittstaat­en objektive epidemiolo­gische Kriterien erfüllen, doch Diplomaten räumen ein, dass auch politische Betrachtun­gen mitspielte­n. Dabei ist die Entscheidu­ng auf Eu-ebene kein rechtsverb­indliches Instrument. Die Behörden der Mitgliedst­aaten sind weiterhin für ihre Grenzen verantwort­lich.

Allerdings ist die Absprache auf Eu-ebene wichtig: Ein unkoordini­ertes Handeln an den Außengrenz­en könnte zu erneuten Grenzschli­eßungen innerhalb der EU führen. So kann es aber sein, dass einige Eu-staaten entscheide­n, ihre Grenzen für Drittlände­r, die auf der gemeinsame­n Liste akzeptiert sind, doch erst langsamer zu öffnen. Allerdings „sollte ein Mitgliedst­aat nicht beschließe­n, die Reisebesch­ränkungen für nicht aufgeliste­te Drittlände­r aufzuheben, bevor dies auf koordinier­te Weise beschlosse­n wurde“, lautet es in der gestern ausgehande­lten Eu-empfehlung. Brisant dabei ist, dass weder die Vereinigte­n Staaten noch Brasilien auf der Eu-liste sind.

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