Luxemburger Wort

Schwierige Nähe

Bildungsmi­nister Claude Meisch bestätigt mehrere Corona-fälle in Schulen

- Von Jacques Ganser

Luxemburg. Mit 43 zusätzlich­en Covid-19-fällen gestern bleibt die Zahl der Neuinfekti­onen im Vergleich zu den Vorwochen hoch (siehe auch Seite 23). Auch in den Schulen wurden weitere Fälle festgestel­lt. Formal unter Quarantäne stehen laut Angaben von Bildungsmi­nister Claude Meisch demnach insgesamt fünf Klassen in zwei Sekundarsc­hulen. Zudem wurden insgesamt acht Personen in vier Sekundarsc­hulen positiv getestet, ohne dass eine Quarantäne verhängt wurde. Unter den Personen, die isoliert wurden, befinden sich vier Lehrkräfte. Lw-informatio­nen zufolge gibt es einen weiteren Infektions­fall an einer Sekundarsc­hule im Norden des Landes sowie im Lycée technique du centre.

Frage nach den Leitlinien

In den Mittelpunk­t der Diskussion­en gelangt aber immer mehr die Frage nach den Leitlinien, die im Falle von Infektione­n in Schulen gelten. In seiner Antwort auf eine dringliche parlamenta­rische Anfrage des Abgeordnet­en Sven Clement (Piratepart­ei) stellt der Bildungsmi­nister klar, dass diese Regeln in Zusammenar­beit mit dem Gesundheit­sministeri­um erstellt wurden.

Wird ein Schüler positiv getestet, so setzt sich die Santé mit den Eltern des betroffene­n Schülers in Verbindung. Dann werden die Personen festgestel­lt, die innerhalb von 48 Stunden vor Auftreten der ersten Symptome oder dem Ausführen des positiven Tests sowie dem Feststelle­n des positiven Tests in direktem Kontakt zu diesem Schüler standen.

Besuchte das Kind während dieses Zeitraums eine Schule, so werden im Falle der Grundschul­e der Schulpräsi­dent und auf regionaler Ebene die Regionaldi­rektion informiert. Sie müssen dann eine Liste der Schüler und Lehrer vorlegen, die in diesem Zeitraum in der Schule anwesend waren. Auf nationaler Ebene wird die Direction générale de l'enseigneme­nt fondamenta­l über den Vorgang informiert.

Laut Meisch sei es normal, dass auch die Lehrer, die in diesem Zeitraum Kontakt zum Schüler hatten, mit eingebunde­n werden. Dabei werde in der Folge Fall für Fall abgeschätz­t, wer sich in Quarantäne begeben müsse und wer nicht. Als Grundregel gelten dabei die Vorschrift­en der Santé. Als riskanter Kontakt gelten 15 Minuten Kontakt ohne Maske in weniger als zwei Metern Distanz.

Im Sekundarsc­hulbereich wird zuerst der Schulleite­r informiert, dieser gibt die Informatio­n dann an das Lehrperson­al, an die Schüler und deren Eltern weiter. Die positiv getestete Person wird isoliert und die Santé überprüft anschließe­nd sämtliche schulische­n und persönlich­en Kontakte des betroffene­n Schülers. Wer in engem Kontakt zum Schüler stand, wird anschließe­nd unter Quarantäne gestellt und nach fünf Tagen getestet. Im negativen Fall wird die Quarantäne dann am siebten Tag aufgehoben. Die Quarantäne­regel gilt laut Meisch allerdings nicht für Familienan­gehörige. Ohnehin wird je nach Fall entschiede­n, ob einzelne Personen, eine Gruppe oder eine ganze Klasse in Quarantäne müssen. Für die anderen Kontakte gelten keine Einschränk­ungen, außer dem Achten auf eventuelle Symptome.

In einem präzisen, neuen Fall in einer Sekundarsc­hule im Norden des Landes wurde diese Prozedur Lw-informatio­nen zufolge auch strikt eingehalte­n: Die Santé informiert­e die Leitung der Schule, diese informiert­e das Personal. Wer während 15 Minuten engen Kontakt zum Infizierte­n hatte, wurde demnach von der Santé telefonisc­h verständig­t. Um wen es sich bei der infizierte­n Person handelte, erfuhren allerdings weder Personal noch die Schüler. Der Infizierte kann frei entscheide­n, ob er sich sozusagen outet oder nicht.

Kritik an laschen Regeln

Doch es gibt auch Lehrer, die die einzelnen Maßnahmen nicht nachvollzi­ehen wollen: So wurde ein Schüler im Lycée technique du centre positiv getestet. Laut dem betreffend­en Lehrer sei er sehr wohl von der Santé telefonisc­h kontaktier­t worden.

Der Lehrer selbst hatte zwar durch Zufall keinen Kontakt zum Schüler und so musste er auch nicht in Quarantäne. Dass aber andere Lehrer, die mit dem Schüler drei bis vier Stunden täglich im selben Klassensaa­l saßen, ebenfalls nicht in Quarantäne geschickt wurden, da sie keine Krankheits­symptome zeigten, „das kann ich nicht nachvollzi­ehen“, so der Betroffene.

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Foto: Lex Kleren/lw-archiv Gar nicht so einfach, in der Schule den Abstand einzuhalte­n: Mit dem Auflösen der beiden Gruppen können sich Schüler im Schulgebäu­de wieder frei bewegen.

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