Schwierige Nähe
Bildungsminister Claude Meisch bestätigt mehrere Corona-fälle in Schulen
Luxemburg. Mit 43 zusätzlichen Covid-19-fällen gestern bleibt die Zahl der Neuinfektionen im Vergleich zu den Vorwochen hoch (siehe auch Seite 23). Auch in den Schulen wurden weitere Fälle festgestellt. Formal unter Quarantäne stehen laut Angaben von Bildungsminister Claude Meisch demnach insgesamt fünf Klassen in zwei Sekundarschulen. Zudem wurden insgesamt acht Personen in vier Sekundarschulen positiv getestet, ohne dass eine Quarantäne verhängt wurde. Unter den Personen, die isoliert wurden, befinden sich vier Lehrkräfte. Lw-informationen zufolge gibt es einen weiteren Infektionsfall an einer Sekundarschule im Norden des Landes sowie im Lycée technique du centre.
Frage nach den Leitlinien
In den Mittelpunkt der Diskussionen gelangt aber immer mehr die Frage nach den Leitlinien, die im Falle von Infektionen in Schulen gelten. In seiner Antwort auf eine dringliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Sven Clement (Piratepartei) stellt der Bildungsminister klar, dass diese Regeln in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium erstellt wurden.
Wird ein Schüler positiv getestet, so setzt sich die Santé mit den Eltern des betroffenen Schülers in Verbindung. Dann werden die Personen festgestellt, die innerhalb von 48 Stunden vor Auftreten der ersten Symptome oder dem Ausführen des positiven Tests sowie dem Feststellen des positiven Tests in direktem Kontakt zu diesem Schüler standen.
Besuchte das Kind während dieses Zeitraums eine Schule, so werden im Falle der Grundschule der Schulpräsident und auf regionaler Ebene die Regionaldirektion informiert. Sie müssen dann eine Liste der Schüler und Lehrer vorlegen, die in diesem Zeitraum in der Schule anwesend waren. Auf nationaler Ebene wird die Direction générale de l'enseignement fondamental über den Vorgang informiert.
Laut Meisch sei es normal, dass auch die Lehrer, die in diesem Zeitraum Kontakt zum Schüler hatten, mit eingebunden werden. Dabei werde in der Folge Fall für Fall abgeschätzt, wer sich in Quarantäne begeben müsse und wer nicht. Als Grundregel gelten dabei die Vorschriften der Santé. Als riskanter Kontakt gelten 15 Minuten Kontakt ohne Maske in weniger als zwei Metern Distanz.
Im Sekundarschulbereich wird zuerst der Schulleiter informiert, dieser gibt die Information dann an das Lehrpersonal, an die Schüler und deren Eltern weiter. Die positiv getestete Person wird isoliert und die Santé überprüft anschließend sämtliche schulischen und persönlichen Kontakte des betroffenen Schülers. Wer in engem Kontakt zum Schüler stand, wird anschließend unter Quarantäne gestellt und nach fünf Tagen getestet. Im negativen Fall wird die Quarantäne dann am siebten Tag aufgehoben. Die Quarantäneregel gilt laut Meisch allerdings nicht für Familienangehörige. Ohnehin wird je nach Fall entschieden, ob einzelne Personen, eine Gruppe oder eine ganze Klasse in Quarantäne müssen. Für die anderen Kontakte gelten keine Einschränkungen, außer dem Achten auf eventuelle Symptome.
In einem präzisen, neuen Fall in einer Sekundarschule im Norden des Landes wurde diese Prozedur Lw-informationen zufolge auch strikt eingehalten: Die Santé informierte die Leitung der Schule, diese informierte das Personal. Wer während 15 Minuten engen Kontakt zum Infizierten hatte, wurde demnach von der Santé telefonisch verständigt. Um wen es sich bei der infizierten Person handelte, erfuhren allerdings weder Personal noch die Schüler. Der Infizierte kann frei entscheiden, ob er sich sozusagen outet oder nicht.
Kritik an laschen Regeln
Doch es gibt auch Lehrer, die die einzelnen Maßnahmen nicht nachvollziehen wollen: So wurde ein Schüler im Lycée technique du centre positiv getestet. Laut dem betreffenden Lehrer sei er sehr wohl von der Santé telefonisch kontaktiert worden.
Der Lehrer selbst hatte zwar durch Zufall keinen Kontakt zum Schüler und so musste er auch nicht in Quarantäne. Dass aber andere Lehrer, die mit dem Schüler drei bis vier Stunden täglich im selben Klassensaal saßen, ebenfalls nicht in Quarantäne geschickt wurden, da sie keine Krankheitssymptome zeigten, „das kann ich nicht nachvollziehen“, so der Betroffene.