Dem Vater den Tod gewünscht
Prozess: Zwei Frauen wollen ihren Erzeuger nach jahrelanger Misshandlung umbringen lassen
Luxemburg. Als die Kriminalpolizei im Juli 2012 mit Vergewaltigungsvorwürfen befasst wird, ahnen die Beamten nicht, dass sich hinter diesen Vorfällen noch eine weitere Straftat versteckt. Allerdings geht aus den Ermittlungen nicht nur hervor, dass ein Vater von insgesamt acht Kindern drei seiner Töchter vergewaltigt haben soll, sondern auch, dass zwei seiner Töchter einen Mann damit beauftragt hatten, ihren Vater im Frühsommer 2012 auf den Philippinen umzubringen.
Während der Mann wegen der Vergewaltigungen im Mai 2019 in erster Instanz zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist und das Berufungsverfahren noch aussteht, mussten sich die beiden jungen Frauen nun vor Gericht verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, einer Drittperson das Begehen eines Verbrechens vorgeschlagen zu haben.
Ob dieser Tatbestand allerdings gegeben ist, müsse das Gericht genau analysieren, forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft zum Abschluss des Prozesses. Man könne nämlich in Richtung einer nichtexistenten Straftat (Infraction impossible), sowie sie von der Verteidigung gefordert wurde, gehen.
250 Euro für den Onkel
Denn wohl wurden bei den Ermittlungen Nachrichten gefunden, denen zufolge die beiden Schwestern im Mai 2012 tatsächlich die Idee hatten, den Vater wegen seiner Übergriffe auf die Mädchen umbringen zu lassen. Ein Tatmotiv gibt es, immerhin wollten die Frauen so verhindern, dass der Vater sich weiter an ihren Schwestern vergeht.
Auch sollen sie damals, als sich die beiden nun angeklagten Frauen
in Luxemburg befanden und ihre Schwestern gemeinsam mit ihrem Vater auf den Philippinen verweilten, einen Onkel kontaktiert und ihm gar 250 Euro überwiesen haben.
Dabei handele es sich allerdings um einen auch für philippinische Verhältnisse nahezu lächerlichen Betrag, um einen Mord in Auftrag zu geben. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft führte weiter an, dass es kein Element gebe, das belege, dass es tatsächlich einen Anschlag auf den Vater gegeben hatte. Dieser hatte wohl, als die Vorwürfe gegen die Frauen bereits bekannt waren, von einem Vorfall gesprochen, zu dem es während einer Motorradfahrt am 30. Mai 2012 auf den Philippinen gekommen sein soll. Damals sollen ihm Männer aufgelauert haben und auch auf ihn geschossen haben. Auf ein dementsprechendes Resultat der Ermittlungen aus den Philippinen warteten die Luxemburger Behörden allerdings vergebens. Mit den dortigen Vorfällen wurde das Luxemburger Gericht ohnehin nicht befasst, da es rein geografisch hierfür nicht zuständig ist. Dem Vertreter der Staatsanwaltschaft zufolge hätten die beiden Frauen nichts wirklich Konstruktives unternommen, um ihre Idee in die Wirklichkeit umzusetzen. Sie hätten weder eine seriöse Geldsumme bezahlt, noch irgendwann nachgefragt, was denn wirklich geplant sei. Mann könne also eher von einem „Hirngespinst“
sprechen, das von zwei jungen Frauen stammt, die nachweislich unter dem Verhalten ihres Vaters gelitten hatten.
Sollte das Gericht nicht zu dem Entschluss kommen, dass es sich um eine nicht-existente Straftat handele, so müsse es berücksichtigen, dass die Frauen durch das Verhalten ihres Vaters traumatisiert gewesen seien, der Vorfall acht Jahre zurückliege und die Frauen nach kurzer Zeit von ihrem Vorhaben abgesehen hatten. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sprach sich für diesen Fall denn auch nicht gegen eine Aussetzung der Urteilsverkündung (Suspension du prononcé) aus.
Die Richter geben ihr Urteil am 23. Juli bekannt.