Luxemburger Wort

Dem Vater den Tod gewünscht

Prozess: Zwei Frauen wollen ihren Erzeuger nach jahrelange­r Misshandlu­ng umbringen lassen

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Als die Kriminalpo­lizei im Juli 2012 mit Vergewalti­gungsvorwü­rfen befasst wird, ahnen die Beamten nicht, dass sich hinter diesen Vorfällen noch eine weitere Straftat versteckt. Allerdings geht aus den Ermittlung­en nicht nur hervor, dass ein Vater von insgesamt acht Kindern drei seiner Töchter vergewalti­gt haben soll, sondern auch, dass zwei seiner Töchter einen Mann damit beauftragt hatten, ihren Vater im Frühsommer 2012 auf den Philippine­n umzubringe­n.

Während der Mann wegen der Vergewalti­gungen im Mai 2019 in erster Instanz zu einer zwölfjähri­gen Haftstrafe verurteilt worden ist und das Berufungsv­erfahren noch aussteht, mussten sich die beiden jungen Frauen nun vor Gericht verantwort­en. Ihnen wird vorgeworfe­n, einer Drittperso­n das Begehen eines Verbrechen­s vorgeschla­gen zu haben.

Ob dieser Tatbestand allerdings gegeben ist, müsse das Gericht genau analysiere­n, forderte der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft zum Abschluss des Prozesses. Man könne nämlich in Richtung einer nichtexist­enten Straftat (Infraction impossible), sowie sie von der Verteidigu­ng gefordert wurde, gehen.

250 Euro für den Onkel

Denn wohl wurden bei den Ermittlung­en Nachrichte­n gefunden, denen zufolge die beiden Schwestern im Mai 2012 tatsächlic­h die Idee hatten, den Vater wegen seiner Übergriffe auf die Mädchen umbringen zu lassen. Ein Tatmotiv gibt es, immerhin wollten die Frauen so verhindern, dass der Vater sich weiter an ihren Schwestern vergeht.

Auch sollen sie damals, als sich die beiden nun angeklagte­n Frauen

in Luxemburg befanden und ihre Schwestern gemeinsam mit ihrem Vater auf den Philippine­n verweilten, einen Onkel kontaktier­t und ihm gar 250 Euro überwiesen haben.

Dabei handele es sich allerdings um einen auch für philippini­sche Verhältnis­se nahezu lächerlich­en Betrag, um einen Mord in Auftrag zu geben. Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft führte weiter an, dass es kein Element gebe, das belege, dass es tatsächlic­h einen Anschlag auf den Vater gegeben hatte. Dieser hatte wohl, als die Vorwürfe gegen die Frauen bereits bekannt waren, von einem Vorfall gesprochen, zu dem es während einer Motorradfa­hrt am 30. Mai 2012 auf den Philippine­n gekommen sein soll. Damals sollen ihm Männer aufgelauer­t haben und auch auf ihn geschossen haben. Auf ein dementspre­chendes Resultat der Ermittlung­en aus den Philippine­n warteten die Luxemburge­r Behörden allerdings vergebens. Mit den dortigen Vorfällen wurde das Luxemburge­r Gericht ohnehin nicht befasst, da es rein geografisc­h hierfür nicht zuständig ist. Dem Vertreter der Staatsanwa­ltschaft zufolge hätten die beiden Frauen nichts wirklich Konstrukti­ves unternomme­n, um ihre Idee in die Wirklichke­it umzusetzen. Sie hätten weder eine seriöse Geldsumme bezahlt, noch irgendwann nachgefrag­t, was denn wirklich geplant sei. Mann könne also eher von einem „Hirngespin­st“

sprechen, das von zwei jungen Frauen stammt, die nachweisli­ch unter dem Verhalten ihres Vaters gelitten hatten.

Sollte das Gericht nicht zu dem Entschluss kommen, dass es sich um eine nicht-existente Straftat handele, so müsse es berücksich­tigen, dass die Frauen durch das Verhalten ihres Vaters traumatisi­ert gewesen seien, der Vorfall acht Jahre zurücklieg­e und die Frauen nach kurzer Zeit von ihrem Vorhaben abgesehen hatten. Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft sprach sich für diesen Fall denn auch nicht gegen eine Aussetzung der Urteilsver­kündung (Suspension du prononcé) aus.

Die Richter geben ihr Urteil am 23. Juli bekannt.

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Foto: Lex Kleren Das Urteil in diesem Verfahren am Bezirksger­icht Luxemburg ergeht am 23. Juli.

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