„Eine besonders feige Tat“
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafe für Angeklagten im Giftmordprozess
Luxemburg. „Es war ein Giftmord und Sie sind ein Giftmörder“, sagte die Anklägerin gestern bei ihrem Strafantrag zu dem angeklagten 30jährigen Polizisten, dem vorgeworfen wird, am 25. September 2016 in Bereldingen zwei Menschen mit Zyankali getötet zu haben.
„Lachenden Mundes haben Sie zugesehen, wie Ihre Schwester und Ihr Schwager das Gift zu sich genommen haben“, betonte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Und auch danach, als die beiden Opfer zusammengebrochen sind und Rettungskräfte über Stunden versuchten, deren Leben zu retten, habe er nichts gesagt, was den Tod hätte verhindern können. Deshalb sei die Tötungsabsicht klar erwiesen. Angesichts der schrecklichen Tat und des Verhaltens des Angeklagten gebe es nur ein einziges Strafmaß, das infrage komme: eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Zuvor hatte die Anklägerin unterstrichen, dass dies ein sehr außergewöhnlicher Fall sei: durch die Schwere und die Tragik der Tat, die Mittel, die eingesetzt wurden um zwei Menschen zu töten, die intensiven Recherchen, die im Vorfeld vom Angeklagten ausgeführt wurden, die Gründlichkeit und Hartnäckigkeit der Ermittler bei deren Untersuchungen und letztlich auch dadurch, dass selbst das FBI eine tragende Rolle in den Ermittlungen gespielt habe.
„Well si e net mat an d'vakanz geholl hunn“
Bis heute sei es schwer, das Tatmotiv des Angeklagten nachzuvollziehen, auch wenn dieses zu kennen, für einen Schuldspruch nicht erforderlich sei. Die Aussagen des Angeklagten in diesem Kontext seien schlicht surreal: „Seine Schwester und sein Schwager hätten sterben müssen, weil sie ihn nicht mit in den Urlaub genommen hätten“, bekräftigte die Vertreterin der Anklage.
Die Kernfrage sei nun aber einmal die, ob Gilles L., der Angeklagte, das tatsächlich wollte, was am 25. September 2016 in der Dachgeschosswohnung in Bereldingen geschehen ist, oder, ob er es nur duldend in Kauf genommen habe.
Für eine Vergiftung, also die Verabreichung einer Substanz, die über kurz oder lang zum Tode führt, sieht der Artikel 397 des Strafgesetzes eine lebenslange Haftstrafe vor. Dass die Strafe für einen Giftmord so hoch angesetzt sei, entspreche der Perfidie, mit der eine solche Tat einhergehe, betonte die Anklägerin. Das Opfer vertraue dem Täter und wäge sich in Sicherheit. Giftmord sei eine ausgesprochen feige Tat.
„Seine Schwester Pascale L. muss glücklich gewesen sein, ihren Bruder zu besuchen“, führte die Vertreterin der Anklage weiter aus. „Denn sie wollte die Beziehung zu ihm aufrechterhalten. Sie muss sich mit ihrem Bruder über dessen Beförderung zum Inspektor gefreut haben, denn diese zu feiern, war ja der Anlass des Besuchs. Und sie konnte das vergiftete Getränk zur Feier des Tages nicht verweigern, das verbot ihr der Anstand.“
Das toxikologische Gutachten habe bei beiden Opfern eine sehr hohe Dosis an Zyankali nachgewiesen und die habe zu einem zeitnahen und zeitgleichen Erstickungstod bei beiden Opfern geführt.
Klar sei, dass der Täter nicht geizig gewesen sei, als er seinen Opfern das Gift in die Getränke gemischt habe. Und der Preis von insgesamt 330 Us-dollar, die Gilles L. im Darknet für Gifteinkäufe bezahlt habe, ergebe eine gute Rendite von rund 500 000 Euro, die er als Erbschaft habe erwarten können. Das sei dann wohl auch das plausiblere Tatmotiv.
Dass Gilles L. das falsche Gift aus dem Darknet geliefert worden sei, spiele keine Rolle. „Gift ist Gift und tödlich ist tödlich“, betonte die Anklägerin, die abschließend festhielt, der Angeklagte habe bis heute kein Wort über seine Opfer verloren, nur über sich selbst.
Gilles L. trat wenige Minuten später vor das Richterpult und entschuldigte sich bei Familie und Freunden für den Verlust und den Schmerz, den er ihnen zugefügt habe. Es sei niemals seine Absicht gewesen, Pascale L. und Olivier K. zu töten. Es tue ihm leid, was er getan habe.
Das Urteil der Kriminalkammer ergeht am 31. Juli.
E war net knéckeg mam Gëft, wat en hinne ginn huet. Anklägerin über den Angeklagten