Zweiter Anlauf notwendig
Gemeinderat Consdorf genehmigt neuen Leitfaden für Vereinsbeihilfen
Consdorf. Der Gemeinderat Consdorf befasste sich in seiner jüngsten Sitzung erneut mit den Richtlinien, nach denen lokale Vereine ordentliche Beihilfen bei der Gemeinde beantragen können.
Der neue Leitfaden für diese Zuschüsse war in der Sitzung vom 4. April letzten Jahres mehrheitlich von den Räten angenommen und danach am 24. April 2019 vom Innenministerium gebilligt worden. Rat Marco Bermes hatte damals gegen den Vorschlag des Schöffenrats gestimmt und in der Folge ein Schreiben an Innenministerin Taina Bofferding geschickt, in dem er seines Erachtens auf größere Ungereimtheiten im Leitfaden aufmerksam machte. Im Artikel 3 fehlte unter anderem das Syndicat d’initiative et du tourisme (SIT) Consdorf in der Auflistung der Vereine, die keinen ordentlichen Gemeindezuschuss beziehen.
In ihrer Antwort vom vergangenen 4. Mai forderte die Ministerin den Gemeinderat auf, das Reglement abzuändern und neu bewilligen zu lassen. Dies wurde in der jüngsten Sitzung mehrheitlich getan. Das Syndikat kann aber einen außerordentlichen Zuschuss
Im Rathaus können Vereine Beihilfen anfragen.
beantragen, der dann vom Schöffenrat geprüft wird. Rat Marco Bermes stimmte erneut gegen das Reglement, weil die Modifikationen ihm nicht ausreichen.
Pandemie. Marco Bermes schlug ferner vor, den Vereinen wegen der Covid-krise eine außerordentliche Beihilfe für den Ausgleich ihrer Finanzen zu gewähren. Der Antrag wurde abgelehnt. Genauso erging es seinem Vorschlag, allen
Haushalten mit mindestens zwei Erwachsenen einen Scheck oder Einkaufsgutschein von 25 Euro zu geben. Dieser Schein könne dann in den lokalen Geschäften eingelöst werden. Für den Horeca-bereich forderte Bermes eine Halbierung der Kanal- und der Wassergebühr. Beide Maßnahmen wurden momentan abgelehnt. Bürgermeisterin Edith Jeitz wies darauf hin, dass eine Minderung der
Kanal- und Wassergebühr rechtswidrig sei.
Restantenetat. Laut Gemeindeeinnehmer Mike Schmit haben die Bürger bisher Rechnungen in einem Gesamtbetrag von 6 405 Euro nicht bezahlt, wovon 287 Euro nicht mehr eingetrieben werden können. Für diesen Betrag wurde ihm von den Räten Entlastung gewährt. Mike Schmit sprach von einer vorbildlichen Zahlungsmoral der Bürger. Seit 2016 seien die Ausstände rückläufig, sodass sie auf einem historischen Tiefstand angelangt seien.
Ausschreibungen. Auf Empfehlung der Kontrollkommission der Gemeindekonten beschloss der Gemeinderat, die Arbeiten für die Reinigung der kommunalen Gebäude sowie den Schultransport öffentlich auszuschreiben.
Verkehr. Für Studien hinsichtlich einer Verkehrsberuhigung auf der Route d’echternach in Consdorf und die Einführung einer Tempo-30-zone sind 65 000 Euro vorgesehen.
Polizeireglement. Um in der Gemeinde härter gegen Vandalismus vorgehen zu können, beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, bei Vergehen Ordnungsstrafen von bis zu 2 500 Euro zu verhängen.