Luxemburger Wort

Anklage gegen Polizisten steht bevor

Fünf Beamten wird vorgeworfe­n, einen Betrunkene­n brutal misshandel­t zu haben

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Luxemburg. In der Nacht zum 16. Februar 2019 pöbelt ein stark betrunkene­r Mann die Gäste einer Schankwirt­schaft in Esch/Alzette an. Der etwa 40-Jährige treibt es so weit, dass die Polizei gerufen wird. Ein solches Benehmen gehört sich nicht und, ohne, dass detaillier­te Informatio­nen zu seinem Verhalten vorliegen, kann dieses durchaus rechtferti­gen, dass der Mann in Polizeiarr­est untergebra­cht wird – wenn nötig auch unter Zwang.

Was dem Betrunkene­n aber in der Nacht wohl tatsächlic­h widerfahre­n sein soll, steht dazu allerdings in keinem Verhältnis.

Heute auf den Tag genau vor einem Jahr, am 4. Juli 2019, gibt die Justiz bekannt, dass es Ermittlung­en gegen fünf Polizisten gibt, die im Februar am Einsatz wegen des Betrunkene­n beteiligt waren. Die Staatsanwa­ltschaft hatte die Inspection générale de la police (IGP) mit Untersuchu­ngen befasst, nachdem sie über einen möglichen Gewaltexze­ss der Beamten informiert worden war.

Am 3. Juli 2019 gehen diese Ermittlung­en in eine nächste Phase über: Bei allen fünf tatverdäch­tigen Polizisten werden Hausdurchs­uchungen durchgefüh­rt. Dann werden sie festgenomm­en und einem Untersuchu­ngsrichter vorgeführt. Gegen einen der Beamten wird Untersuchu­ngshaft angeordnet. Erst zwei Monate später wird ihm unter Auflagen Haftversch­onung gewährt.

Fußtritte gegen mit Handschell­en gefesselte­n Betrunkene­n

LW-Informatio­nen zufolge soll der Betrunkene in der Nacht zum 16. Februar schwer misshandel­t worden sein – und das bereits vor der

Gaststätte und später auch auf dem Escher Polizeikom­missariat. Konkret wird dem zunächst inhaftiert­en Polizeibea­mten unter anderem vorgeworfe­n, dem bereits mit Handschell­en gefesselte­n Mann Fußtritte gegen den Oberkörper zufügt zu haben.

Bilder einer Überwachun­gskamera sollen zumindest einen Teil der Misshandlu­ngen dokumentie­rt haben. Die vier mitbeschul­digten Polizisten werden als Mittäter und Komplizen betrachtet, zum einen weil sie an der Tat beteiligt gewesen seien, zum anderen, weil sie diese nicht unterbunde­n haben sollen.

Unbestätig­ten Informatio­nen zufolge entdecken Beamte der nachfolgen­den Tagesschic­ht bei Dienstbegi­nn am Morgen des 16. Februar den schwer verletzten Mann in der Arrestzell­e. Ein Arzt diagnostiz­iert Knochenbrü­che – auch im Kopfbereic­h – und attestiert eine Arbeitsunf­ähigkeit.

Auf LW-Nachfrage bestätigte die Pressestel­le der Justiz gestern, dass die Ermittlung­en in diesem Fall weit fortgeschr­itten sind und demnächst abgeschlos­sen werden. Dann wird die Staatsanwa­ltschaft vor einer Ratskammer einen Prozess gegen die fünf Beschuldig­ten beantragen. str

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Foto: Anouk Antony/LW-Archiv Ein Teil der Misshandlu­ngen soll auch auf dem Zentralkom­missariat der Escher Polizei erfolgt sein.

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