Anklage gegen Polizisten steht bevor
Fünf Beamten wird vorgeworfen, einen Betrunkenen brutal misshandelt zu haben
Luxemburg. In der Nacht zum 16. Februar 2019 pöbelt ein stark betrunkener Mann die Gäste einer Schankwirtschaft in Esch/Alzette an. Der etwa 40-Jährige treibt es so weit, dass die Polizei gerufen wird. Ein solches Benehmen gehört sich nicht und, ohne, dass detaillierte Informationen zu seinem Verhalten vorliegen, kann dieses durchaus rechtfertigen, dass der Mann in Polizeiarrest untergebracht wird – wenn nötig auch unter Zwang.
Was dem Betrunkenen aber in der Nacht wohl tatsächlich widerfahren sein soll, steht dazu allerdings in keinem Verhältnis.
Heute auf den Tag genau vor einem Jahr, am 4. Juli 2019, gibt die Justiz bekannt, dass es Ermittlungen gegen fünf Polizisten gibt, die im Februar am Einsatz wegen des Betrunkenen beteiligt waren. Die Staatsanwaltschaft hatte die Inspection générale de la police (IGP) mit Untersuchungen befasst, nachdem sie über einen möglichen Gewaltexzess der Beamten informiert worden war.
Am 3. Juli 2019 gehen diese Ermittlungen in eine nächste Phase über: Bei allen fünf tatverdächtigen Polizisten werden Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dann werden sie festgenommen und einem Untersuchungsrichter vorgeführt. Gegen einen der Beamten wird Untersuchungshaft angeordnet. Erst zwei Monate später wird ihm unter Auflagen Haftverschonung gewährt.
Fußtritte gegen mit Handschellen gefesselten Betrunkenen
LW-Informationen zufolge soll der Betrunkene in der Nacht zum 16. Februar schwer misshandelt worden sein – und das bereits vor der
Gaststätte und später auch auf dem Escher Polizeikommissariat. Konkret wird dem zunächst inhaftierten Polizeibeamten unter anderem vorgeworfen, dem bereits mit Handschellen gefesselten Mann Fußtritte gegen den Oberkörper zufügt zu haben.
Bilder einer Überwachungskamera sollen zumindest einen Teil der Misshandlungen dokumentiert haben. Die vier mitbeschuldigten Polizisten werden als Mittäter und Komplizen betrachtet, zum einen weil sie an der Tat beteiligt gewesen seien, zum anderen, weil sie diese nicht unterbunden haben sollen.
Unbestätigten Informationen zufolge entdecken Beamte der nachfolgenden Tagesschicht bei Dienstbeginn am Morgen des 16. Februar den schwer verletzten Mann in der Arrestzelle. Ein Arzt diagnostiziert Knochenbrüche – auch im Kopfbereich – und attestiert eine Arbeitsunfähigkeit.
Auf LW-Nachfrage bestätigte die Pressestelle der Justiz gestern, dass die Ermittlungen in diesem Fall weit fortgeschritten sind und demnächst abgeschlossen werden. Dann wird die Staatsanwaltschaft vor einer Ratskammer einen Prozess gegen die fünf Beschuldigten beantragen. str