Nächster Schritt Richtung Normalität
Die letzte Einschränkung für den Sport – Verbot des Körperkontakts – entfällt
Am Donnerstag wurde im Parlament ein Gesetzesentwurf präsentiert, der für den Sport einen wichtigen Abschnitt enthält: In diesem Dokument wird auch die letzte Restriktion den Sport betreffend – Verbot des Körperkontaktes – aufgehoben.
Für Sportminister Dan Kersch gibt es ein wichtiges Argument für diesen Schritt: „Die Lokalisierung der involvierten Personen ist bei organisierten Veranstaltungen wie bei einem Training oder auf dem Arbeitsplatz viel einfacher als auf einer Party oder im Bistro.“
Mit dem Wegfallen dieser Beschränkung steht dem Beginn der verschiedenen Meisterschaften aktuell nichts im Weg. Die BGL Ligue im Fußball soll am 23. August starten, die Axa League im Handball am 5. September.
Für das Publikum gelten dann auch die neuen Maßnahmen: Bei
Versammlungen über 20 Personen müssen diese sitzen und einen Abstand von zwei Metern halten. Ist dieser Abstand nicht möglich, gilt die Maskenpflicht. Kersch besteht aber darauf, dass es zwar nun „juristisch keine Einschränkungen mehr gibt. Aber die generellen Vorsichtsmaßnahmen gelten noch und sind nicht wertlos. Eine Maske soll weiterhin so oft wie möglich getragen werden“.
Der Einlass von Zuschauern wird aber ablaufen wie bislang. Es werden keine persönlichen Daten erfasst, so Kersch: „Wir haben uns bewusst dagegen entschieden.“
Keine Testaktion im Kollektivsport
Keine Option ist für Kersch und die Regierung eine breit angelegte Testaktion bei den Mannschaftssportarten. „Das ist aktuell nicht vorgesehen. Die Vereine, die international antreten wollen, wie zum
Beispiel im Fußball, müssen die Tests machen, um am Europapokal teilnehmen zu dürfen.“
Wenn ein oder mehrere positive Fälle in einem Team auftauchen, gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Bürger. Das Gesundheitsamt setzt sich mit den Infizierten in Kontakt, versucht die Kontakte nachzuvollziehen. Und die Personen müssen sich in Quarantäne begeben. So wird es auch im Gesetzesentwurf dargelegt. Die Gefahr besteht, dass eine Meisterschaft dadurch wieder abgebrochen werden muss.
Der Gesetzesentwurf wird am Dienstagmorgen in der Parlamentskommission für Gesundheit und Sport diskutiert. Auch der Staatsrat wird den Text besprechen. Dann kann dieser im Parlament, das am 16. Juli zum letzten Mal tagen soll, abgestimmt werden. Kersch zeigt sich optimistisch, dass beide Institutionen – wie bislang – schnell arbeiten und der Text so schnell wie möglich zu einem Gesetz wird und dann in Kraft tritt. dat