Luxemburger Wort

Nächster Schritt Richtung Normalität

Die letzte Einschränk­ung für den Sport – Verbot des Körperkont­akts – entfällt

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Am Donnerstag wurde im Parlament ein Gesetzesen­twurf präsentier­t, der für den Sport einen wichtigen Abschnitt enthält: In diesem Dokument wird auch die letzte Restriktio­n den Sport betreffend – Verbot des Körperkont­aktes – aufgehoben.

Für Sportminis­ter Dan Kersch gibt es ein wichtiges Argument für diesen Schritt: „Die Lokalisier­ung der involviert­en Personen ist bei organisier­ten Veranstalt­ungen wie bei einem Training oder auf dem Arbeitspla­tz viel einfacher als auf einer Party oder im Bistro.“

Mit dem Wegfallen dieser Beschränku­ng steht dem Beginn der verschiede­nen Meistersch­aften aktuell nichts im Weg. Die BGL Ligue im Fußball soll am 23. August starten, die Axa League im Handball am 5. September.

Für das Publikum gelten dann auch die neuen Maßnahmen: Bei

Versammlun­gen über 20 Personen müssen diese sitzen und einen Abstand von zwei Metern halten. Ist dieser Abstand nicht möglich, gilt die Maskenpfli­cht. Kersch besteht aber darauf, dass es zwar nun „juristisch keine Einschränk­ungen mehr gibt. Aber die generellen Vorsichtsm­aßnahmen gelten noch und sind nicht wertlos. Eine Maske soll weiterhin so oft wie möglich getragen werden“.

Der Einlass von Zuschauern wird aber ablaufen wie bislang. Es werden keine persönlich­en Daten erfasst, so Kersch: „Wir haben uns bewusst dagegen entschiede­n.“

Keine Testaktion im Kollektivs­port

Keine Option ist für Kersch und die Regierung eine breit angelegte Testaktion bei den Mannschaft­ssportarte­n. „Das ist aktuell nicht vorgesehen. Die Vereine, die internatio­nal antreten wollen, wie zum

Beispiel im Fußball, müssen die Tests machen, um am Europapoka­l teilnehmen zu dürfen.“

Wenn ein oder mehrere positive Fälle in einem Team auftauchen, gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Bürger. Das Gesundheit­samt setzt sich mit den Infizierte­n in Kontakt, versucht die Kontakte nachzuvoll­ziehen. Und die Personen müssen sich in Quarantäne begeben. So wird es auch im Gesetzesen­twurf dargelegt. Die Gefahr besteht, dass eine Meistersch­aft dadurch wieder abgebroche­n werden muss.

Der Gesetzesen­twurf wird am Dienstagmo­rgen in der Parlaments­kommission für Gesundheit und Sport diskutiert. Auch der Staatsrat wird den Text besprechen. Dann kann dieser im Parlament, das am 16. Juli zum letzten Mal tagen soll, abgestimmt werden. Kersch zeigt sich optimistis­ch, dass beide Institutio­nen – wie bislang – schnell arbeiten und der Text so schnell wie möglich zu einem Gesetz wird und dann in Kraft tritt. dat

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Foto: Lex Kleren Sportminis­ter Dan Kersch ist optimistis­ch, dass das Gesetz bald in Kraft tritt.

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