Versichert zu Hause
Was Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten im Homeoffice wissen müssen
Für viele Arbeitnehmer war es etwas Neues, als es Mitte März hieß: Weg vom Schreibtisch, ab ins Homeoffice. In vielen Bürogebäuden gingen damals die Lichter aus – die Rückkehr ins Büro wird derzeit nur schrittweise organisiert. Die positive Erfahrung der vergangenen Monate hat allerdings viele Unternehmen nun dazu veranlasst, an der Heimarbeit auch nach der Corona-Krise festzuhalten. Das wirft Fragen in Sachen Versicherung auf: Wer zahlt, wenn sich ein Arbeitnehmer am privaten Schreibtisch verletzt? Auf Nachfrage des „Luxemburger Wort“erklärt Guillaume Schimberg, stellvertretender Direktor der „Association d'assurance accident“(AAA), wie die Arbeitnehmer hierzulande im Homeoffice versichert sind. Fragen und Antworten im Überblick:
die Unfallversicherung greift nicht für Vorfälle in der Mittagspause“, so Schimberg. „Nur der Weg zur und von der Kantine oder zu und von einem nächstliegenden, regelmäßig besuchten Restaurant steht unter dem Schutz der Unfallversicherung.“
Ist ein Arbeitnehmer auch unfallversichert, wenn er sich vom Homeoffice aus zu einem beruflichen Termin begibt und unterwegs ein Unfall passiert?
Die AAA unterscheidet dabei zwischen den „Accidents de trajet“und den „Accidents de mission“, wie Schimberg erklärt. Ein „Accident de trajet“(Wegunfall) geschieht lediglich auf der Strecke zwischen dem Wohnsitz des Arbeitnehmers und seinem Büro. Bei einem „Accident de mission“ist ein Arbeitnehmer immer unfallversichert – egal ob er sich von seinem Wohnsitz oder von seinem Büro aus zu einem beruflichen Termin begibt.
Gibt es für die Unfallversicherung einen Unterschied, wenn ein Arbeitsunfall im Homeoffice im Ausland geschieht?
Der Versicherungsschutz gilt für alle Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten; ob ihr Wohnsitz sich in Luxemburg oder im Ausland befindet, macht für die AAA keinen Unterschied. „Allerdings stellen sich arbeitsrechtliche Fragen für Beschäftigte, die ihre Arbeit nicht in ihrem angemeldeten Wohnsitz erledigen“, betont Schimberg. „Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit seiner Mitarbeiter sowohl im Büro als auch im Homeoffice zuständig und hat das Recht, das private Büro seiner Mitarbeiter zu kontrollieren.“Konkret: Bei Arbeitnehmern, deren
Homeoffice sich derzeit am Meeresstrand befindet, kann der Chef nicht überprüfen, unter welchen Bedingungen gearbeitet wird. Dazu kommt, dass die Unfallversicherung nur bei Vorfällen im angemeldeten Wohnsitz greift – im Einzelfall zwar auch bei Unfällen in einem Zweitwohnsitz, aber auch nur, wenn die besagte Wohnung unter dem Namen des Arbeitnehmers angemeldet ist.
Warum ist es wichtig, dass ein Arbeitsunfall auch als solcher anerkannt wird?
Bei einem Arbeitsunfall hat der versicherte Arbeitnehmer Anspruch auf eine Reihe von Leistungen – wie etwa eine sogenannte Entschädigung für Nichtvermögensschäden, wenn es beispielsweise zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit kommt. Dazu kommen noch Geldleistungen, wie die Gehaltsfortzahlungen für die Dauer des Arbeitsunfalles. Und bei der Zahlung von Medikamenten wird bei Arbeitsunfällen 100 Prozent des von der CNS vorgesehenen Tarifs zurückerstattet; unter anderen Umständen kommt die staatliche Gesundheitskasse nur teilweise für die Kosten von Arzneimitteln auf.