Keine Messen mehr in Olm
Kirchenfabrik von Kehlen hat Prozedur zur Entweihung der Kapelle eingeleitet – künftige Nutzung unklar
Kehlen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Kehlen teilte Rat Guy Kohnen (CSV) in seiner Eigenschaft als Präsident der lokalen Kirchenfabrik mit, dass die religiöse Nutzung der Kapelle in Olm beendet ist. Schon im Januar dieses Jahres hatte sich die Kirchenfabrik prinzipiell für eine Entweihung ausgesprochen. Gemäß dem kanonischen Recht der römischkatholischen Kirche werden nun die Prozeduren zur Entweihung eingeleitet. Ein diesbezügliches Schreiben wird in diesen Tagen der Gemeinde zugestellt. Welch neuer sinnvollen Nutzung das Gebäude in der Dorfmitte danach zugeführt wird, ist nicht gewusst.
Bürgermeister Félix Eischen (CSV) betonte, dass die Würde und den Charakter des einstigen Gotteshauses bewahrt werden müssen. Als Besitzerin stellt die
Gemeinde über ein Abkommen dem Kirchenfonds die Gotteshäuser von Kehlen, Keispelt, Nospelt und Dondelingen für eine Jahresmiete von jeweils 1 000 Euro zur Verfügung.
Baureglement. Schon in der JuliSitzung waren das Dokument vorgestellt und die Details der Bauvorschriften zur Wahrung eines einheitlichen Siedlungscharakters hervorgehoben worden. Weil die Stellungnahme des Gesundheitsministeriums fehlte, war die Abstimmung verschoben worden. Die angepassten Richtlinien sehen in Mehrfamilienhäusern ab sechs Einheiten eine behinderten- beziehungsweise seniorengerechte Wohnung vor. Der Vorschlag von Rat André Noesen (Déi Gréng), um eine weitere Dienstleistung einzuführen, die eine Reinigung der Gehwege in allen Straßen der Gemeinde
Schon seit Januar steht fest, dass die Kapelle für andere Zwecke genutzt werden soll.
vorsieht, wurde mit Verweis auf das bestehende Hilfsangebot für Senioren nicht berücksichtigt. Auch von einer Aufzugspflicht in größeren Gebäuden wurde abgesehen. Auf Nachfrage von Guy Kohnen wurden für Rollstuhlfahrer Türbreiten von 0,90 Meter festgehalten.
Deponie für Inertstoffe. Ein Regierungsbeschluss vom letzten 31. Januar sieht die Aufhebung des seit 2006 geltenden sektoriellen Masterplans für Bauschuttdeponien vor. Bei der Gemeinde sind innerhalb der festgelegten Frist keine Beanstandungen eingegangen. Der Schöffenrat wird ein positives Gutachten zum Projekt verfassen.
Maskenpflicht. In der Diskussion um die Ausgabe von Getränken und Speisen an die Zuschauer bei Fußballspielen erinnerte der Schöffenrat an die geltenden Corona-Regeln,
das Social Distancing sowie die Maskenpflicht bei Gedränge auf der Tribüne und im Getränkeausschank. Als Präsident des Organisationsvorstands zum 75. Jubiläums des FC Kielen teilte Rat Romain Kockelmann (CSV) mit, dass wegen der Pandemie die offiziellen Feiern nicht am Gründungsdatum, sondern erst im Jahr 2022 stattfinden werden.
Schleichwege. In der Vergangenheit wurden die Feldwege „op Schéimerich“öfters als Schleichwege genutzt. Dabei wurden die Tempo 30-Beschränkungen gänzlich ignoriert, so dass viele Gefahrenpunkte entstanden. Der Gemeinderat hatte deshalb ein zeitlich begrenztes allgemeines Fahrverbot eingeführt, das nun bis zum Jahresende verlängert wird. Rat Lucien Koch (CSV) enthielt sich bei der Abstimmung. c.k.