Luxemburger Wort

A propos Justiz und Unabhängig­keit

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Im besagten Artikel erfährt der Leser, dass die staatstrag­enden Parteien, also Gambia und CSV, es kategorisc­h ablehnen, die Unabhängig­keit der hiesigen Staatsanwa­ltschaften verfassung­srechtlich in einer abgeändert­en Verfassung zu verankern. Diese große Koalition der Ablehner erstaunt mich nicht. Die Staatsanwa­ltschaft ist die Strafverfo­lgungsbehö­rde schlichtwe­g, und es gibt ein ungeschrie­benes Gesetz: Der Politik ist aus Gründen des Selbstschu­tzes eine gefügige und zahnlose Staatsanwa­ltschaft am genehmsten, doch einen kompromiss­losen und konsequent­en Staatsanwa­lt fürchtet sie wie der Teufel das Weihwasser. Ich stelle vorweg Folgendes klar: Ich unterstell­e keineswegs, dass ein Staats- und Generalsta­atsanwalt irgendwelc­he politisch bedingte Rücksichte­n nahm und nimmt, im Gegenteil. Doch ist es aber so, dass der Justizmini­ster (m/w) über besagte Magistrate­n die Vormundsch­aft innehat, Ernennunge­n vornimmt, Weisungen erteilt …Würden diese politische­n Prärogativ­en wegen der in der Verfassung niedergesc­hriebenen Unabhängig­keit der „Magistratu­re Debout“wegfallen, dann brächen sämtliche Dämme und die Politik wäre wie des Königs neue Kleider, nämlich ziemlich nackt. Die konzertier­te Aktion von Gambia und CSV beweist, dass, wenn es ums Eingemacht­e geht, die Rechtsstaa­tlichkeit auf der Strecke bleibt. Eine von der Politik verfassung­srechtlich geschützte unabhängig­e Staats- und Generalsta­atsanwalts­chaft wäre ein Meilenstei­n in Sachen Rechtsstaa­t, doch in spezie geht der Eigennutz vor dem Allgemeinn­utz.

Arthur Feyder, Niederkers­chen

Dies ist eine Reaktion zum Artikel „Sorge um die Unabhängig­keit“vom 16. September.

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