A propos Justiz und Unabhängigkeit
Im besagten Artikel erfährt der Leser, dass die staatstragenden Parteien, also Gambia und CSV, es kategorisch ablehnen, die Unabhängigkeit der hiesigen Staatsanwaltschaften verfassungsrechtlich in einer abgeänderten Verfassung zu verankern. Diese große Koalition der Ablehner erstaunt mich nicht. Die Staatsanwaltschaft ist die Strafverfolgungsbehörde schlichtweg, und es gibt ein ungeschriebenes Gesetz: Der Politik ist aus Gründen des Selbstschutzes eine gefügige und zahnlose Staatsanwaltschaft am genehmsten, doch einen kompromisslosen und konsequenten Staatsanwalt fürchtet sie wie der Teufel das Weihwasser. Ich stelle vorweg Folgendes klar: Ich unterstelle keineswegs, dass ein Staats- und Generalstaatsanwalt irgendwelche politisch bedingte Rücksichten nahm und nimmt, im Gegenteil. Doch ist es aber so, dass der Justizminister (m/w) über besagte Magistraten die Vormundschaft innehat, Ernennungen vornimmt, Weisungen erteilt …Würden diese politischen Prärogativen wegen der in der Verfassung niedergeschriebenen Unabhängigkeit der „Magistrature Debout“wegfallen, dann brächen sämtliche Dämme und die Politik wäre wie des Königs neue Kleider, nämlich ziemlich nackt. Die konzertierte Aktion von Gambia und CSV beweist, dass, wenn es ums Eingemachte geht, die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt. Eine von der Politik verfassungsrechtlich geschützte unabhängige Staats- und Generalstaatsanwaltschaft wäre ein Meilenstein in Sachen Rechtsstaat, doch in spezie geht der Eigennutz vor dem Allgemeinnutz.
Arthur Feyder, Niederkerschen
Dies ist eine Reaktion zum Artikel „Sorge um die Unabhängigkeit“vom 16. September.