Luxemburger Wort

Der Voyeur auf dem Dach

41-jähriger Mann filmt Frauen in einer Umkleide und auf einer Toilette – Nun riskiert er eine Bewährungs­strafe

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Luxemburg. Als sich die Basketball­erinnen aus Esch an jenem Abend im Jahr 2015 in die Umkleide begeben, ahnen sie nichts Böses. Doch dann fällt einer Spielerin am Dachfenste­r plötzlich etwas Verdächtig­es auf. Der Hausmeiste­r geht dem Verdacht nach und bemerkt tatsächlic­h einen Mann, der sich auf das Dach der Sporthalle begeben und die Frauen durch die Dachluke gefilmt hatte, während diese sich umzogen.

Wie der Hausmeiste­r nun im Gerichtspr­ozess gegen den 41-jährigen Voyeur erklärte, soll der Mann es allerdings nicht nur beim Filmen belassen haben. Der Beschuldig­te habe, so der Zeuge, auch die Hose etwas herunterge­lassen. Dass er sich während des Filmens sexuell befriedigt hatte, hatte der Angeklagte im Polizeiver­hör jedoch stets abgestritt­en. Auch während des Prozesses versuchte er, der Frage zunächst auszuweich­en, und gab an, die Hose geöffnet zu haben, weil er auf die Toilette musste. Erst auf eine weitere

Nachfrage hin lenkte er ein: Er hatte sich während des Filmens befriedigt.

Die Stimme des Kindes

Doch damit nicht genug: Die Ermittler der Polizei finden bei einer Hausdurchs­uchung auf dem Computer des Mannes nicht nur Bilder von den Basketball­erinnen, sondern unter den bereits gelöschten Dateien auch eine Aufnahme, die der Mann auf der Frauentoil­ette eines Indoor-Spielplatz­es gemacht hatte. Auf dem Film zu sehen ist ein halbnackte­s, kleines Mädchen, wodurch es sich juristisch gesehen um kinderporn­ografische­s Material handelt.

Während der Angeklagte zugab, die Aufnahmen während einer „schlechten Phase“seines Lebens gemacht zu haben, stritt er pädophile Tendenzen ab. Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft zweifelte diese Aussage an. Zum einen handele es sich um einen Spielplatz für Kinder, an dem vor allem Minderjähr­ige anzutreffe­n seien.

Zum anderen habe der Angeklagte wohl nicht gewusst, dass sich auf der Toilette nebenan ein Kind befunden habe, als er sein Mobiltelef­on zum Filmen unter die Trennwand hielt. Allerdings sei auf dem Video die Stimme des Kindes deutlich zu hören gewesen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Mann mit dem Filmen aufhören müssen und das Video nicht auch noch auf dem Computer überspiele­n dürfen.

Man müsse dem Mann zugutehalt­en, dass er sich bisher nichts zuschulden habe kommen lassen und dass er sich gleich, nachdem er erwischt worden war, in eine Therapie begeben habe. Aufgrund der Perversitä­t der Situation forderte der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft dennoch eine 18-monatige Haftstrafe, die unter der Auflage, dass sich der Mann weiterhin psychiatri­sch behandeln lässt, zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sowie eine Geldstrafe.

Das Urteil der Richter ergeht am 22. Oktober. SH

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Foto: Lex Kleren Die Richter des Bezirksger­ichts Luxemburg geben ihr Urteil am 22. Oktober bekannt.

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