Der Voyeur auf dem Dach
41-jähriger Mann filmt Frauen in einer Umkleide und auf einer Toilette – Nun riskiert er eine Bewährungsstrafe
Luxemburg. Als sich die Basketballerinnen aus Esch an jenem Abend im Jahr 2015 in die Umkleide begeben, ahnen sie nichts Böses. Doch dann fällt einer Spielerin am Dachfenster plötzlich etwas Verdächtiges auf. Der Hausmeister geht dem Verdacht nach und bemerkt tatsächlich einen Mann, der sich auf das Dach der Sporthalle begeben und die Frauen durch die Dachluke gefilmt hatte, während diese sich umzogen.
Wie der Hausmeister nun im Gerichtsprozess gegen den 41-jährigen Voyeur erklärte, soll der Mann es allerdings nicht nur beim Filmen belassen haben. Der Beschuldigte habe, so der Zeuge, auch die Hose etwas heruntergelassen. Dass er sich während des Filmens sexuell befriedigt hatte, hatte der Angeklagte im Polizeiverhör jedoch stets abgestritten. Auch während des Prozesses versuchte er, der Frage zunächst auszuweichen, und gab an, die Hose geöffnet zu haben, weil er auf die Toilette musste. Erst auf eine weitere
Nachfrage hin lenkte er ein: Er hatte sich während des Filmens befriedigt.
Die Stimme des Kindes
Doch damit nicht genug: Die Ermittler der Polizei finden bei einer Hausdurchsuchung auf dem Computer des Mannes nicht nur Bilder von den Basketballerinnen, sondern unter den bereits gelöschten Dateien auch eine Aufnahme, die der Mann auf der Frauentoilette eines Indoor-Spielplatzes gemacht hatte. Auf dem Film zu sehen ist ein halbnacktes, kleines Mädchen, wodurch es sich juristisch gesehen um kinderpornografisches Material handelt.
Während der Angeklagte zugab, die Aufnahmen während einer „schlechten Phase“seines Lebens gemacht zu haben, stritt er pädophile Tendenzen ab. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft zweifelte diese Aussage an. Zum einen handele es sich um einen Spielplatz für Kinder, an dem vor allem Minderjährige anzutreffen seien.
Zum anderen habe der Angeklagte wohl nicht gewusst, dass sich auf der Toilette nebenan ein Kind befunden habe, als er sein Mobiltelefon zum Filmen unter die Trennwand hielt. Allerdings sei auf dem Video die Stimme des Kindes deutlich zu hören gewesen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Mann mit dem Filmen aufhören müssen und das Video nicht auch noch auf dem Computer überspielen dürfen.
Man müsse dem Mann zugutehalten, dass er sich bisher nichts zuschulden habe kommen lassen und dass er sich gleich, nachdem er erwischt worden war, in eine Therapie begeben habe. Aufgrund der Perversität der Situation forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft dennoch eine 18-monatige Haftstrafe, die unter der Auflage, dass sich der Mann weiterhin psychiatrisch behandeln lässt, zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sowie eine Geldstrafe.
Das Urteil der Richter ergeht am 22. Oktober. SH