Sammelklagen: Scharfe Kritik an neuem Gesetzentwurf
Die Union luxembourgeoise des consommateurs (ULC) ist unzufrieden mit dem Gesetzentwurf, der erstmals Sammelklagen gegen Unternehmen in Luxemburg möglich macht. Es bestehe die Gefahr, dass „das Gesetz toter Buchstabe bleiben und nur sporadisch angewendet werden könnte“. Und: Die Regierung sei „mehr um den Ruf der beteiligten Unternehmen besorgt“als um die Bereitstellung möglichst vollständiger und frühzeitiger Informationen für die betroffenen Verbraucher, so ULC-Präsident Nico Hoffmann gestern bei der Pressekonferenz.
Als höchst problematisch gesehen wird die Tatsache, dass etwa Konsumentenverbände nach geschädigten Verbrauchern erst dann suchen können, wenn der Richter über die Haftung des Unternehmens und der betroffenen Verbrauchergruppe entschieden hat. „Um den Ruf des Unternehmens so weit wie möglich zu wahren, dürfen Werbemaßnahmen, also Verbraucherinformationen, erst dann erfolgen, wenn das Urteil rechtskräftig ist“, bedauert Nico Hoffmann und fordert, dass das Informationsrecht ein integraler Bestandteil des Verfahrens wird.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Finanzierung von Sammelklagen. „Es besteht kein finanzieller Anreiz etwa für Konsumentenverbände wie die ULC, das Gerichtsverfahren einzuleiten und vorzufinanzieren, bis das endgültige Urteil verkündet wird“, kritisiert die ULC. Der Gesetzentwurf sieht nämlich vor, dass die Kosten für die Klageerhebung und den Sachverständigenbericht der Kläger selbst trägt, da er den Prozess eingeleitet hat. Dabei berücksichtige die Regierung nicht die entsprechende EURichtlinie, die diese Möglichkeit für Verbraucherverbände bietet. ndp