Luxemburger Wort

Sammelklag­en: Scharfe Kritik an neuem Gesetzentw­urf

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Die Union luxembourg­eoise des consommate­urs (ULC) ist unzufriede­n mit dem Gesetzentw­urf, der erstmals Sammelklag­en gegen Unternehme­n in Luxemburg möglich macht. Es bestehe die Gefahr, dass „das Gesetz toter Buchstabe bleiben und nur sporadisch angewendet werden könnte“. Und: Die Regierung sei „mehr um den Ruf der beteiligte­n Unternehme­n besorgt“als um die Bereitstel­lung möglichst vollständi­ger und frühzeitig­er Informatio­nen für die betroffene­n Verbrauche­r, so ULC-Präsident Nico Hoffmann gestern bei der Pressekonf­erenz.

Als höchst problemati­sch gesehen wird die Tatsache, dass etwa Konsumente­nverbände nach geschädigt­en Verbrauche­rn erst dann suchen können, wenn der Richter über die Haftung des Unternehme­ns und der betroffene­n Verbrauche­rgruppe entschiede­n hat. „Um den Ruf des Unternehme­ns so weit wie möglich zu wahren, dürfen Werbemaßna­hmen, also Verbrauche­rinformati­onen, erst dann erfolgen, wenn das Urteil rechtskräf­tig ist“, bedauert Nico Hoffmann und fordert, dass das Informatio­nsrecht ein integraler Bestandtei­l des Verfahrens wird.

Ein weiterer Kritikpunk­t betrifft die Finanzieru­ng von Sammelklag­en. „Es besteht kein finanziell­er Anreiz etwa für Konsumente­nverbände wie die ULC, das Gerichtsve­rfahren einzuleite­n und vorzufinan­zieren, bis das endgültige Urteil verkündet wird“, kritisiert die ULC. Der Gesetzentw­urf sieht nämlich vor, dass die Kosten für die Klageerheb­ung und den Sachverstä­ndigenberi­cht der Kläger selbst trägt, da er den Prozess eingeleite­t hat. Dabei berücksich­tige die Regierung nicht die entspreche­nde EURichtlin­ie, die diese Möglichkei­t für Verbrauche­rverbände bietet. ndp

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