Luxemburger Wort

Es soll bei lebensläng­lich bleiben

Abschluss des Berufungsv­erfahrens um Morde an Drogendeal­er und Prostituie­rter im November 2016

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Luxemburg. Für den Hauptangek­lagten im Prozess um die Morde an dem nigerianis­chen Drogendeal­er Emeka O. und der rumänische­n Prostituie­rten Florentina E. im November 2016 soll es bei einer lebenslang­en Freiheitss­trafe bleiben. Dies forderte der Vertreter der Generalsta­atsanwalts­chaft zum Abschluss des Berufungsv­erfahrens.

Für den Ankläger bestehen keine Zweifel daran, dass Lee K. in beiden Fällen den tödlichen Kopfschuss abgefeuert hatte. Und es sei richtig, dass lediglich Lee K. für den Mord an Florentina E. angeklagt sei. Der Spurenlage zufolge sei die Frau in der A-Klasse von Lee K. erschossen worden. Dass dieser Alden S., dem Mitangekla­gten im Fall Emeka O., den Wagen am 13. November 2016 geliehen habe, glaubt der Vertreter der Generalsta­atsanwalts­chaft nicht. Alden S. verfüge für die Tatnacht über ein Alibi. Und es gebe keine glaubwürdi­ge Erklärung, warum Lee K. an jenem Abend gerade dem Mann, den er beschuldig­t, vier Tage zuvor einen Menschen in dem Auto erschossen zu haben, den Wagen ausgeliehe­n haben soll. „Die Theorie von Lee K. ist von vorne bis hinten Blödsinn“, so der Ankläger.

Die Telefondat­en von Lee K. würden belegen, dass er sich am

Abend des 13. November 2016 von seinem Wohnort in Strassen in Richtung Hauptstadt begeben hatte. Zudem sei auf Überwachun­gsbildern im Bahnhofsvi­ertel eine graue A-Klasse mit fehlendem Raddeckel zu sehen, die von einem

Mann mit wenig oder keinem Haar, wie Lee K., gesteuert wurde.

Täterwisse­n preisgegeb­en

Weiter gab der Ankläger zu bedenken, dass Lee K. einem Bekannten am Tag nach dem Tod von Florentina E. beide Taten gestanden hatte. Dabei hatte er dem Mann, bevor der Fall von Medien aufgegriff­en worden war, Details zum Mord an der Prostituie­rten gegeben, inklusive Täterwisse­n.

Lee K. habe finanziell­e Probleme gehabt und die beiden Personen, die am Rande der Gesellscha­ft lebten, umgebracht, um Diebstähle zu erleichter­n. Reue habe Lee K. zu keinem Zeitpunkt gezeigt, sodass dem Beschuldig­ten keine mildernden Umstände anzurechne­n seien.

Für Alden S. soll es unterdesse­n bei 15 Jahren Haft, davon fünf auf Bewährung, bleiben. Er habe nicht in allen Punkten die Wahrheit gesagt, aber viele Details angegeben, die sich so auch überprüfen ließen. Das Urteil ergeht am 1. Dezember. SH

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Foto: L. Kleren Die Richter geben das Urteil am 1. Dezember bekannt.

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