Es soll bei lebenslänglich bleiben
Abschluss des Berufungsverfahrens um Morde an Drogendealer und Prostituierter im November 2016
Luxemburg. Für den Hauptangeklagten im Prozess um die Morde an dem nigerianischen Drogendealer Emeka O. und der rumänischen Prostituierten Florentina E. im November 2016 soll es bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe bleiben. Dies forderte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft zum Abschluss des Berufungsverfahrens.
Für den Ankläger bestehen keine Zweifel daran, dass Lee K. in beiden Fällen den tödlichen Kopfschuss abgefeuert hatte. Und es sei richtig, dass lediglich Lee K. für den Mord an Florentina E. angeklagt sei. Der Spurenlage zufolge sei die Frau in der A-Klasse von Lee K. erschossen worden. Dass dieser Alden S., dem Mitangeklagten im Fall Emeka O., den Wagen am 13. November 2016 geliehen habe, glaubt der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft nicht. Alden S. verfüge für die Tatnacht über ein Alibi. Und es gebe keine glaubwürdige Erklärung, warum Lee K. an jenem Abend gerade dem Mann, den er beschuldigt, vier Tage zuvor einen Menschen in dem Auto erschossen zu haben, den Wagen ausgeliehen haben soll. „Die Theorie von Lee K. ist von vorne bis hinten Blödsinn“, so der Ankläger.
Die Telefondaten von Lee K. würden belegen, dass er sich am
Abend des 13. November 2016 von seinem Wohnort in Strassen in Richtung Hauptstadt begeben hatte. Zudem sei auf Überwachungsbildern im Bahnhofsviertel eine graue A-Klasse mit fehlendem Raddeckel zu sehen, die von einem
Mann mit wenig oder keinem Haar, wie Lee K., gesteuert wurde.
Täterwissen preisgegeben
Weiter gab der Ankläger zu bedenken, dass Lee K. einem Bekannten am Tag nach dem Tod von Florentina E. beide Taten gestanden hatte. Dabei hatte er dem Mann, bevor der Fall von Medien aufgegriffen worden war, Details zum Mord an der Prostituierten gegeben, inklusive Täterwissen.
Lee K. habe finanzielle Probleme gehabt und die beiden Personen, die am Rande der Gesellschaft lebten, umgebracht, um Diebstähle zu erleichtern. Reue habe Lee K. zu keinem Zeitpunkt gezeigt, sodass dem Beschuldigten keine mildernden Umstände anzurechnen seien.
Für Alden S. soll es unterdessen bei 15 Jahren Haft, davon fünf auf Bewährung, bleiben. Er habe nicht in allen Punkten die Wahrheit gesagt, aber viele Details angegeben, die sich so auch überprüfen ließen. Das Urteil ergeht am 1. Dezember. SH