Erst denken, dann schreiben
Facebook-Kommentar bringt Mann vor Gericht
Luxemburg. Facebook ist nicht rein privat und schon gar kein rechtsfreier Raum. Diese Erfahrung müssen immer wieder Angeklagte vor Gericht machen. So auch Dwight S., der sich wegen Aufrufs zum Hass verantworten musste. Der 32Jährige hatte im Februar 2019 einen Post über den Nahost-Konflikt öffentlich und für jeden sichtbar kommentiert, dies mit schwerwiegenden, israelfeindlichen Aussagen.
Der Kommentar wurde über die Stopline von BeeSecure gemeldet, Dwight S. daraufhin zum Polizeiverhör geladen. Dort erschien er allerdings nicht. Seinen Aussagen zufolge, weil die Vorladung an die Adresse seiner Eltern gesendet worden war, wo er zwar angemeldet ist, zu denen er aber keinen Kontakt mehr hat. Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte immerhin einsichtig. Er sei sich seiner Schuld bewusst und es sei
„eine Dummheit gewesen, so etwas zu veröffentlichen“. Er wolle nun aber nicht ins Gefängnis.
Geldbuße gefordert
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wies den Beschuldigten darauf hin, dass man mit Fakten über ein Thema diskutieren könne. In diesem Fall habe der Beschuldigte dies aber nicht getan, sondern einfach eine „blöde“Meinung geäußert und die erfülle den Tatbestand des Aufrufs zum Hass.
Er forderte eine Geldbuße und riet dem Beschuldigten, das nächste Mal zu überlegen und dann erst einen Kommentar zu verfassen. Darüber hinaus riet er dem Mann, weniger Zeit im Internet zu verbringen und stattdessen Ordnung in sein Leben zu bringen. Seit anderthalb Jahren ist er nämlich arbeitslos.
Das Urteil der Richter ergeht am 29. Oktober. SH