Luxemburger Wort

Erst denken, dann schreiben

Facebook-Kommentar bringt Mann vor Gericht

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Luxemburg. Facebook ist nicht rein privat und schon gar kein rechtsfrei­er Raum. Diese Erfahrung müssen immer wieder Angeklagte vor Gericht machen. So auch Dwight S., der sich wegen Aufrufs zum Hass verantwort­en musste. Der 32Jährige hatte im Februar 2019 einen Post über den Nahost-Konflikt öffentlich und für jeden sichtbar kommentier­t, dies mit schwerwieg­enden, israelfein­dlichen Aussagen.

Der Kommentar wurde über die Stopline von BeeSecure gemeldet, Dwight S. daraufhin zum Polizeiver­hör geladen. Dort erschien er allerdings nicht. Seinen Aussagen zufolge, weil die Vorladung an die Adresse seiner Eltern gesendet worden war, wo er zwar angemeldet ist, zu denen er aber keinen Kontakt mehr hat. Vor Gericht zeigte sich der Beschuldig­te immerhin einsichtig. Er sei sich seiner Schuld bewusst und es sei

„eine Dummheit gewesen, so etwas zu veröffentl­ichen“. Er wolle nun aber nicht ins Gefängnis.

Geldbuße gefordert

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft wies den Beschuldig­ten darauf hin, dass man mit Fakten über ein Thema diskutiere­n könne. In diesem Fall habe der Beschuldig­te dies aber nicht getan, sondern einfach eine „blöde“Meinung geäußert und die erfülle den Tatbestand des Aufrufs zum Hass.

Er forderte eine Geldbuße und riet dem Beschuldig­ten, das nächste Mal zu überlegen und dann erst einen Kommentar zu verfassen. Darüber hinaus riet er dem Mann, weniger Zeit im Internet zu verbringen und stattdesse­n Ordnung in sein Leben zu bringen. Seit anderthalb Jahren ist er nämlich arbeitslos.

Das Urteil der Richter ergeht am 29. Oktober. SH

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