Luxemburger Wort

Freispruch für streitende Anwälte

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Luxemburg. Ende Juli mussten sich zwei Anwälte im Zuge einer Privatklag­e (Citation directe) vor Gericht verantwort­en. Eine Anwältin und deren früherer Mitarbeite­r bezichtigt­en sich gegenseiti­g unter anderem der üblen Nachrede und der Verleumdun­g. Der Mann soll seine frühere Chefin per E-Mail bedroht haben. Die Frau soll indes versucht haben, die Vereidigun­g als Anwalt des Mannes zu verhindern. Damit soll sie der berufliche­n Zukunft des Mannes geschadet haben. Die Richter fällten nun in diesem Fall ihr Urteil. Die gegenseiti­gen Beschuldig­ungen konnten nicht zweifelsfr­ei erwiesen werden. Die Richter sprachen die beiden Anwälte frei. m.r.

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