Freispruch für streitende Anwälte
Luxemburg. Ende Juli mussten sich zwei Anwälte im Zuge einer Privatklage (Citation directe) vor Gericht verantworten. Eine Anwältin und deren früherer Mitarbeiter bezichtigten sich gegenseitig unter anderem der üblen Nachrede und der Verleumdung. Der Mann soll seine frühere Chefin per E-Mail bedroht haben. Die Frau soll indes versucht haben, die Vereidigung als Anwalt des Mannes zu verhindern. Damit soll sie der beruflichen Zukunft des Mannes geschadet haben. Die Richter fällten nun in diesem Fall ihr Urteil. Die gegenseitigen Beschuldigungen konnten nicht zweifelsfrei erwiesen werden. Die Richter sprachen die beiden Anwälte frei. m.r.