Es bleibt bei lebenslänglich
Berufungsrichter bestätigen im Prozess um Morde von November 2016 Urteil aus erster Instanz
Luxemburg. Lee K. wurde auch in zweiter Instanz wegen der Morde an Emeka O. und Florentina E. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Berufungsrichter bestätigten gestern das Urteil aus erster Instanz. Für Alden S., der lediglich wegen seiner Verwicklung in den ersten Mord auf der Anklagebank saß, bleibt es demnach ebenfalls bei einer 15-jährigen Freiheitsstrafe, von der fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
„Das ist nicht das Urteil, das ich mir erwartet hatte“, erklärte Me Rosario Grasso, der Anwalt von Lee K., nach der Urteilsverkündung. Er habe in seinem Plädoyer auf Unklarheiten hingewiesen und sich auch dafür ausgesprochen, dass seinem Mandanten mildernde Umstände – und somit eine mildere Strafe – zugesprochen würden. Dies sei aber nicht berücksichtigt worden. Er wolle das Urteil nun analysieren und prüfen, ob es eine Möglichkeit auf einen Kassationsantrag gebe.
Lee K. als Todesschütze
Lee K. war vorgeworfen worden, den 36-jährigen nigerianischen Drogendealer Emeka O., dessen Leiche am frühen Morgen des 10. November 2016 in einem Waldstück zwischen Leudelingen und Schlewenhof gefunden worden war, und die 27-jährige rumänische Prostituierte Florentina E., auf deren leblosen Körper die Polizei in der Nacht zum 14. November 2016 auf dem Parkplatz beim Fräiheetsbam in Strassen gestoßen war, jeweils durch einen Kopfschuss getötet zu haben. Beide Morde sollen erfolgt sein, um einen Diebstahl zu erleichtern. Tatsächlich wurden allerdings lediglich 57 Euro erbeutet. Dass Lee K. zum Tatzeitpunkt finanzielle Probleme hatte, stand nicht zur Diskussion.
Auf die Spur von Lee K. waren die Ermittler gekommen, nachdem seine Mutter zwei Tage nach der letzten Tat Kontakt zur Polizei aufgenommen hatte. Die Polizei hatte damals nach einem Wagen mit einem kaputten Beifahrerfenster gefahndet und an der Mercedes A-Klasse, die von ihrem Sohn benutzt wurde, hatte sie ein solches bemerkt. Zudem hatte die Mutter bei ihrem Sohn Kleidungsstücke gefunden, die mit Blut verschmiert waren.
In seinem Verhör deutete Lee K. dann einen Zusammenhang zwischen den beiden Morden an. Und er brachte Alden S. ins Spiel. In der Folge belasteten sich die beiden Beschuldigten gegenseitig. Beide gaben an, in dem Fahrzeug gewesen zu sein, in dem Emeka O. zu
Tode kam. Geschossen haben soll ihnen zufolge jedoch jeweils der andere.
Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft hatte zum Abschluss des Berufungsverfahrens keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass Lee K. der Todesschütze im Fall Emeka O. war. Ihn hätten nicht nur Zeugen belastet, auch die Blutspuren, die im Wagen und an der Kleidung gefunden worden waren, würden auf ihn als Täter hindeuten.
Alden S. sei dem Ankläger zufolge als Mittäter zu verurteilen. Denn hätte Alden S. den Wagen zum Tatzeitpunkt nicht gesteuert, hätte Lee K. Emeka O. nicht während der Fahrt in den Kopf schießen können.
Für den Mord an Florentina E. war nur Lee K. angeklagt. Dieser hatte wohl versucht, Alden S. die Schuld in die Schuhe zu schieben, objektive Elemente der Ermittlungen belasteten Lee K. aber. Zudem hatte er einem Bekannten gegenüber den Mord erwähnt und dabei Täterwissen vermittelt.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Alle Parteien haben 30 Tage Zeit, um einen Antrag auf Kassation zu stellen. In dieser Instanz wird nicht mehr über die Schuldfrage verhandelt, sondern analysiert, ob die Rechtsprinzipien gewahrt wurden.