Luxemburger Wort

Code de la Route bleibt auf Französisc­h

87 Prozent der Kandidaten bestehen die theoretisc­he Führersche­inprüfung – trotz Sprachbarr­ieren

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Luxemburg. Von 9 139 Kandidaten haben in diesem Jahr bereits 7 992 den theoretisc­hen Teil der Führersche­inprüfung bestanden. Das entspricht einer Erfolgsquo­te von 87,4 Prozent. Für Mobilitäts­minister François Bausch (Déi Gréng) ist dies ein klares Zeichen dafür, dass die Sprachbarr­iere kein Hindernis zum Erhalt des Führersche­ins ist. Die LSAP-Abgeordnet­e Cécile Hemmen hatte die Frage nach mehrsprach­igen Übersetzun­gen des Verkehrsge­setzes aufgeworfe­n, weil dieses ausschließ­lich in Französisc­h vorliege, die theoretisc­hen Prüfungen aber auch in Luxemburgi­sch, Deutsch, Portugiesi­sch und Englisch absolviert werden könnten.

François Bausch sieht hierbei jedoch keine Inkohärenz. In Luxemburg seien alle Gesetzeste­xte in Französisc­h verfasst und die Beschilder­ungen im Verkehr auf Französisc­h oder Deutsch. Daher sei eine grundlegen­de Kenntnis dieser Sprachen ohnehin erforderli­ch, um die Vorschrift­en auch tatsächlic­h zu verstehen. Darüber hinaus werde der Lernstoff, wie im Gesetz vorgesehen, in den Fahrschule­n

vermittelt. Den Fahrlehrer­n stehe die Wahl der Sprache zu, in der sie diese Kenntnisse vermitteln – entweder den Bedürfniss­en der Lehrkraft oder jenen der Kundschaft entspreche­nd.

Die theoretisc­he Führersche­inprüfung Kandidaten noch immer ein Hindernis. ist für 12,5 Prozent der

Darüber hinaus sei auch der von der Sécurité routière herausgege­bene Code de la Route populaire, der das Verkehrsge­setz gekürzt auf verständli­che Weise erklärt, in Deutsch und Französisc­h erhältlich. Das sei aber lediglich ein Hilfsmitte­l, das jedoch nicht als gesetzlich­e Grundlage und ohne Verantwort­ung der Regierung veröffentl­icht werde.

Um der Mehrsprach­igkeit in der Luxemburge­r Gesellscha­ft Rechnung zu tragen, habe man tatsächlic­h die Möglichkei­t geschaffen, das Theorieexa­men in Luxemburgi­sch, Französisc­h, Deutsch, Portugiesi­sch und Englisch zu absolviere­n. Das benutzte Computerpr­ogramm erlaube es sogar, während der Prüfung die Sprache zu wechseln. Wem es dennoch unmöglich sei, das Examen in einer der vorgegeben­en Sprachen abzulegen, der könne einen vereidigte­n Übersetzer hinzuziehe­n. str

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