Kompromiss bei EU-Haushalt
Ungarn und Polen sind bereit, Blockade aufzugeben
Brüssel/Warschau. Im Streit um die Blockade des EU-Haushalts und der milliardenschweren CoronaHilfen hat Deutschland mit Ungarn und Polen einen Kompromiss ausgehandelt. Demnach soll es eine Zusatzerklärung zu den Vereinbarungen über einen Rechtsstaatsmechanismus geben, gegen den sich Budapest und Warschau bislang sperren. Im Entwurf soll unter anderem festgehalten werden, welche Möglichkeiten Ungarn und Polen haben, sich gegen die Anwendung des Verfahrens zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen zu wehren.
Beide Länder befürchten, dass der Mechanismus darauf abzielt, ihnen wegen umstrittener politischer Projekte EU-Mittel kürzen zu können. Mit Spannung wird nun erwartet, ob die anderen 24 EUStaaten dem von der derzeitigen deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgehandelten Kompromiss zustimmen. Er würde nicht nur die Blockade des nächsten EU-Haushalts aufheben, sondern auch den Weg für die geplanten Corona-Krisenhilfen von bis zu 750 Milliarden Euro ebnen.
EU-Gipfel könnte heute eine Einigung bringen
Eine endgültige Einigung könnte es nach Angaben von Diplomaten beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs heute und morgen in Brüssel geben. Bei dem Treffen soll es eigentlich vor allem um neue Klimaschutzziele und mögliche weitere Sanktionen gegen die Türkei gehen.
In dem Entwurf wird auch klargestellt, dass Ungarn und Polen den neuen Rechtsstaatsmechanismus vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen können. Im Fall einer Klage soll er bis zu einem Urteil nicht angewendet werden dürfen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht bekommen, wenn die EU-Kommission demnächst die Richtlinien zur Umsetzung ausarbeitet.
Relevant dürfte auch sein, dass noch einmal festgeschrieben wird, dass die Feststellung eines Rechtsstaatsverstoßes allein nicht ausreicht, um EU-Finanzhilfen zu kürzen. Demnach muss klar festgestellt werden, dass der Verstoß negative Auswirkungen auf die Verwendung von Geld hat. Zudem soll noch einmal festgehalten werden, dass sich in strittigen Fragen auch der Rat der Staats- und Regierungschefs mit dem Thema beschäftigen muss.
Warnung vor Verwässerung des Verfahrens
Die Grundsatzeinigung war am Vormittag unter anderem von Polens Vizeregierungschef Jaroslaw Gowin bestätigt worden. Am späten Nachmittag führten dann die Botschafter der EU-Staaten in Brüssel eine erste Diskussion. Ein EU-Diplomat sprach anschließend von einer positiven Aussprache. Jetzt beginne die vertiefte Analyse in den Hauptstädten.
Vor allem Länder wie die Niederlande und Luxemburg hatten zuletzt gewarnt, dass eine Einigung nicht zur Verwässerung des geplanten neuen Verfahrens zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen führen dürfe. Ungarn und Polen wollen genau dies erreichen. Sollte auch nur ein einziger EU-Staat die Einigung ablehnen, steht der EU vermutlich von Januar an nur eine Art Nothaushalt zur Verfügung. Zahlreiche Programme könnten nicht starten. Zudem müsste ein Weg gefunden werden, um das Corona-Konjunkturprogramm anders zu organisieren. dpa
Der polnische Präsident Andrzej Duda.