Der kleine Grenzverkehr bleibt unberührt
Rheinland-Pfalz und Saarland halten an Regelungen zu Luxemburg fest – keine Ausgangssperren
Luxemburg. Ab morgen soll es in Deutschland zunächst bis zum 10. Januar einen erneuten Lockdown geben. Im Zuge dessen wird unter anderem der Einzelhandel, mit Ausnahme von Geschäften für den täglichen Bedarf, geschlossen. Da der Einzelhandel in dieser Zeit in Luxemburg jedoch weiterhin geöffnet bleibt, stellt sich die Frage, ob die Bundesländer in den Grenzregionen ihre Bestimmungen für den Grenzverkehr ebenfalls wieder verschärfen könnten.
Derzeit ist es Menschen aus Luxemburg erlaubt, sich bis zu 24 Stunden im Saarland und in Rheinland-Pfalz aufzuhalten, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen. Umgekehrt gilt für Deutsche eine Frist von bis zu 72 Stunden bei der Einreise nach Luxemburg. Erst wenn der Aufenthalt drei Tage überschreitet, müssen sie sich bei der Rückkehr in Isolation begeben.
Auf LW-Nachfrage erklärt der saarländische Regierungssprecher Alexander Zeyer, eine Änderung für den Grenzverkehr sei „nach derzeitigem Stand“nicht vorgesehen. Es soll also bei den bestehenden Regelungen bleiben. Auch aus dem Büro der rheinland-pfälzischen Regierungssprecherin Andrea Bähner hieß es gestern, Verschärfungen der Einreisebestimmungen oder gar erneute Grenzkontrollen seien derzeit nicht in Planung. Da die Zahlen derzeit überall dynamisch hoch seien, sehe man aktuell keinen Anlass, den kleinen Grenzverkehr einzuschränken, so ein Sprecher.
Flächendeckende Ausgangsbeschränkungen sind in den beiden Bundesländern jedoch zunächst nicht vorgesehen – anders als zum
Beispiel in Baden-Württemberg, wo diese bereits seit dem Wochenende zwischen 20 und 5 Uhr gelten. Hingegen gilt von morgen an ein deutschlandweites Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum.
Lockerungen an Weihnachten
Wer Verwandte oder Freunde in den beiden Nachbarbundesländern hat und diese besuchen möchte, sollte die Kontaktregeln beachten: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen treffen. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind neben dem eigenen Hausstand vier weitere Menschen aus dem engsten Familienkreis zulässig, auch aus mehr als zwei Hausständen.
An den Schulen von RheinlandPfalz wird die Präsenzpflicht von morgen an ausgesetzt, die Schulen bleiben aber offen. Nach den Ferien wird es vom 4. Januar bis 15. Januar
Fernunterricht geben. Im Saarland wird die Präsenzpflicht von Mittwoch an bis zum 10. Januar aufgehoben. Für Schüler bis zur Klassenstufe 6 soll es aber ein pädagogisches Angebot in der Schule geben, wenn die Eltern aus beruflichen Gründen nicht zuhause dafür sorgen können. Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) in Homburg verschiebt ab sofort planbare Eingriffe und AmbulanzTermine. SC/mer mit dpa