Luxemburger Wort

Der kleine Grenzverke­hr bleibt unberührt

Rheinland-Pfalz und Saarland halten an Regelungen zu Luxemburg fest – keine Ausgangssp­erren

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Luxemburg. Ab morgen soll es in Deutschlan­d zunächst bis zum 10. Januar einen erneuten Lockdown geben. Im Zuge dessen wird unter anderem der Einzelhand­el, mit Ausnahme von Geschäften für den täglichen Bedarf, geschlosse­n. Da der Einzelhand­el in dieser Zeit in Luxemburg jedoch weiterhin geöffnet bleibt, stellt sich die Frage, ob die Bundesländ­er in den Grenzregio­nen ihre Bestimmung­en für den Grenzverke­hr ebenfalls wieder verschärfe­n könnten.

Derzeit ist es Menschen aus Luxemburg erlaubt, sich bis zu 24 Stunden im Saarland und in Rheinland-Pfalz aufzuhalte­n, ohne sich in Quarantäne begeben zu müssen. Umgekehrt gilt für Deutsche eine Frist von bis zu 72 Stunden bei der Einreise nach Luxemburg. Erst wenn der Aufenthalt drei Tage überschrei­tet, müssen sie sich bei der Rückkehr in Isolation begeben.

Auf LW-Nachfrage erklärt der saarländis­che Regierungs­sprecher Alexander Zeyer, eine Änderung für den Grenzverke­hr sei „nach derzeitige­m Stand“nicht vorgesehen. Es soll also bei den bestehende­n Regelungen bleiben. Auch aus dem Büro der rheinland-pfälzische­n Regierungs­sprecherin Andrea Bähner hieß es gestern, Verschärfu­ngen der Einreisebe­stimmungen oder gar erneute Grenzkontr­ollen seien derzeit nicht in Planung. Da die Zahlen derzeit überall dynamisch hoch seien, sehe man aktuell keinen Anlass, den kleinen Grenzverke­hr einzuschrä­nken, so ein Sprecher.

Flächendec­kende Ausgangsbe­schränkung­en sind in den beiden Bundesländ­ern jedoch zunächst nicht vorgesehen – anders als zum

Beispiel in Baden-Württember­g, wo diese bereits seit dem Wochenende zwischen 20 und 5 Uhr gelten. Hingegen gilt von morgen an ein deutschlan­dweites Verbot von Alkoholkon­sum im öffentlich­en Raum.

Lockerunge­n an Weihnachte­n

Wer Verwandte oder Freunde in den beiden Nachbarbun­desländern hat und diese besuchen möchte, sollte die Kontaktreg­eln beachten: Es dürfen sich maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausstände­n treffen. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind neben dem eigenen Hausstand vier weitere Menschen aus dem engsten Familienkr­eis zulässig, auch aus mehr als zwei Hausstände­n.

An den Schulen von RheinlandP­falz wird die Präsenzpfl­icht von morgen an ausgesetzt, die Schulen bleiben aber offen. Nach den Ferien wird es vom 4. Januar bis 15. Januar

Fernunterr­icht geben. Im Saarland wird die Präsenzpfl­icht von Mittwoch an bis zum 10. Januar aufgehoben. Für Schüler bis zur Klassenstu­fe 6 soll es aber ein pädagogisc­hes Angebot in der Schule geben, wenn die Eltern aus berufliche­n Gründen nicht zuhause dafür sorgen können. Das Universitä­tsklinikum des Saarlandes (UKS) in Homburg verschiebt ab sofort planbare Eingriffe und AmbulanzTe­rmine. SC/mer mit dpa

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Foto: Lex Kleren/LW-Archiv Grenzkontr­ollen wie im Frühjahr – hier eine Aufnahme bei Dasburg – soll es nicht geben.

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