Luxemburger Wort

Shoppen wichtiger als Kultur

Verlängeru­ng der Covid-Maßnahmen: Staatsrat pocht auf gute Erklärunge­n, Menschenre­chtskommis­sion auf Verhältnis­mäßigkeit

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Gestern verlängert­e das Parlament das aktuelle Covid-Gesetz bis zum 15. Januar: Die Schließung von Bars und Restaurant­s, von Theatern und Kinos, Fitness-Studios und Sportstätt­en, die Sperrstund­e von 23 bis 6 Uhr sowie die Besuchsbes­chränkung auf zwei Personen desselben Haushalts, die einen anderen Haushalt aufsuchen dürfen. Zusätzlich dazu gibt es aber auch einige Ergänzunge­n. So müssen die Einkaufsze­ntren mit Ladenpassa­gen künftig der Gesundheit­sdirektion ein sanitäres Konzept vorlegen und es umsetzen. Es soll kein Essen und Trinken von Take-aways mehr dort und in Hotels,

dem Flughafen und Bahnhöfen konsumiert werden dürfen, weil dann die Maske abgenommen werden muss.

Gesundheit­spersonal, das neuerdings die Covid-Schnelltes­ts durchführe­n darf, wird an die Meldepflic­ht von gewissen Krankheite­n gebunden sind – so wie es für Ärzte und Zahnärzte gilt. Und damit Zahnärzte, Tierärzte und Arbeitsmed­iziner für die Covid-19Impfakti­on herangezog­en werden können, sollen sie legal temporär medizinisc­he Aktivitäte­n vornehmen können.

Der Staatsrat weist in seinem Gutachten auf das hin, was er bereits im November zum Covid-Gesetz festhielt. Nämlich dass er zwar nicht daran zweifele, dass objektive Gründe zur Wahl der eingeschrä­nkten Aktivitäte­n geführt haben, diese aber auch angeführt und erklärt werden müssen, um jeden Vorwurf der Willkür zu entkräften.

Sanitäres Konzept auch für Innen Einen formellen Einspruch erhebt der Staatsrat nicht. Er wirft aber die Frage auf, wie die Zahl der erlaubten Personen am Eingang zur Shopping-Mall bestimmt werden kann. Gesetzlich seien nur Einschränk­ungen für Verkaufsfl­ächen,

die größer als 400 qm sind, vorgesehen. Und müsste nicht auch ein sanitäres Protokoll für das Innere vorgesehen werden, so eine weitere Frage. Ursprüngli­ch stand im Text auch eine Beschränku­ng für religiöse Zeremonien, die nur in ausschließ­lich dafür bestimmten Einrichtun­gen stattfinde­n dürften. Das wurde gekippt, weil sich verschiede­ne Glaubensge­meinschaft­en in Kulturzent­ren treffen und in der Kathedrale auch kulturelle Veranstalt­ungen stattfinde­n, so dass dort keine Messe mehr hätte gefeiert werden können.

Auch die Commission consultati­ve des Droits de l’Homme wirft in ihrem Gutachten die Frage der Religionsf­reiheit auf. Sie weist bei der Schließung der Kultureinr­ichtungen darauf hin, dass das Recht auf Kultur ein Menschenre­cht ist, das zwar nicht absolut ist, aber für die psychische Gesundheit dennoch wichtig. Sind für die Regierung die kulturelle­n Einrichtun­gen weniger essenziell als die kommerziel­len, fragt sie. Auf welcher Datenbasis wurde entschiede­n, dass das Übertragun­gsrisiko in Kulturzent­ren höher sei als in Einkaufsze­ntren? Die Regierung sollte das überdenken und aufpassen, dass sie nicht unverhältn­ismäßige Restriktio­nen macht. wel

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