Shoppen wichtiger als Kultur
Verlängerung der Covid-Maßnahmen: Staatsrat pocht auf gute Erklärungen, Menschenrechtskommission auf Verhältnismäßigkeit
Gestern verlängerte das Parlament das aktuelle Covid-Gesetz bis zum 15. Januar: Die Schließung von Bars und Restaurants, von Theatern und Kinos, Fitness-Studios und Sportstätten, die Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr sowie die Besuchsbeschränkung auf zwei Personen desselben Haushalts, die einen anderen Haushalt aufsuchen dürfen. Zusätzlich dazu gibt es aber auch einige Ergänzungen. So müssen die Einkaufszentren mit Ladenpassagen künftig der Gesundheitsdirektion ein sanitäres Konzept vorlegen und es umsetzen. Es soll kein Essen und Trinken von Take-aways mehr dort und in Hotels,
dem Flughafen und Bahnhöfen konsumiert werden dürfen, weil dann die Maske abgenommen werden muss.
Gesundheitspersonal, das neuerdings die Covid-Schnelltests durchführen darf, wird an die Meldepflicht von gewissen Krankheiten gebunden sind – so wie es für Ärzte und Zahnärzte gilt. Und damit Zahnärzte, Tierärzte und Arbeitsmediziner für die Covid-19Impfaktion herangezogen werden können, sollen sie legal temporär medizinische Aktivitäten vornehmen können.
Der Staatsrat weist in seinem Gutachten auf das hin, was er bereits im November zum Covid-Gesetz festhielt. Nämlich dass er zwar nicht daran zweifele, dass objektive Gründe zur Wahl der eingeschränkten Aktivitäten geführt haben, diese aber auch angeführt und erklärt werden müssen, um jeden Vorwurf der Willkür zu entkräften.
Sanitäres Konzept auch für Innen Einen formellen Einspruch erhebt der Staatsrat nicht. Er wirft aber die Frage auf, wie die Zahl der erlaubten Personen am Eingang zur Shopping-Mall bestimmt werden kann. Gesetzlich seien nur Einschränkungen für Verkaufsflächen,
die größer als 400 qm sind, vorgesehen. Und müsste nicht auch ein sanitäres Protokoll für das Innere vorgesehen werden, so eine weitere Frage. Ursprünglich stand im Text auch eine Beschränkung für religiöse Zeremonien, die nur in ausschließlich dafür bestimmten Einrichtungen stattfinden dürften. Das wurde gekippt, weil sich verschiedene Glaubensgemeinschaften in Kulturzentren treffen und in der Kathedrale auch kulturelle Veranstaltungen stattfinden, so dass dort keine Messe mehr hätte gefeiert werden können.
Auch die Commission consultative des Droits de l’Homme wirft in ihrem Gutachten die Frage der Religionsfreiheit auf. Sie weist bei der Schließung der Kultureinrichtungen darauf hin, dass das Recht auf Kultur ein Menschenrecht ist, das zwar nicht absolut ist, aber für die psychische Gesundheit dennoch wichtig. Sind für die Regierung die kulturellen Einrichtungen weniger essenziell als die kommerziellen, fragt sie. Auf welcher Datenbasis wurde entschieden, dass das Übertragungsrisiko in Kulturzentren höher sei als in Einkaufszentren? Die Regierung sollte das überdenken und aufpassen, dass sie nicht unverhältnismäßige Restriktionen macht. wel