Staat darf bei Erwerbsausfällen einspringen
Parlament erlaubt neue Finanzhilfen für Branchen die unter dem Lockdown leiden – Gültigkeit der Übernachtungsbons verlängert
Nachdem am Donnerstagmorgen die Regierungsmehrheit dem Rekordbudget von 2,7 Milliarden Euro für 2021 mit 31 Stimmen grünes Licht gab, standen am Nachmittag Wirtschaftshilfen und Gemeindepolitik auf der Tagesordnung. Zur Abstimmung stand ein Gesetzesentwurf, der der Regierung ermöglichen soll, Betriebe, die am meisten von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, mit finanziellen Hilfen zu unterstützen.
Der Entwurf sieht neue Hilfen für Betriebe aus dem Horesca-, Veranstaltungs-, Tourismus- und Kulturbereich vor. Die Beihilfe erfolgt in Form von monatlichen Zuschüssen. Das Parlament hat seine Zustimmung zur neuen Hilfe gegeben, die auf Basis der ungedeckten Kosten der Unternehmen berechnet wird. Bei der Berechnung der Hilfszahlungen werden die Behörden die Unternehmensgröße berücksichtigen. Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Angestellten können bis 20 000 Euro pro Monat erhalten. Betriebe mit einer Belegschaft von zehn bis 50 Angestellte können bis zu 100 000 pro Monat erhalten. Bis zu 200 000 Euro stehen den mittleren Betrieben mit 50 bis 250 Angestellten und Großbetrieben zu. Außerdem müssen die Betriebe im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 30. März 2021 einen wirtschaftlichen Verlust von mindestens 40 Prozent im Vergleich zur entsprechenden Zeitspanne des Jahres 2019 erlitten haben.
Während der Debatten zum Gesetzentwurf nahmen die Abgeordneten einen Antrag von Marc
Die Gastronomie leidet unter dem Lockdown.
Spautz (CSV) an, der die Regierung aufforderte, die Gültigkeit der 50-Euro-Übernachtungsbons zu verlängern. Der Abgeordnete Spautz hatte vorgeschlagen, diese Gutscheine bis zum 31. Mai 2021 zu verlängern. Die Parlamentarier zogen es vor, das Gültigkeitsdatum an einem späteren Zeitpunkt festzulegen.
Die Möglichkeit, von Hilfen aus dem „Fonds de relance et de solidarité pour les entreprises“zu profitieren, wurde vom Parlament bis März 2021 verlängert. Die Finanzspritze richtet sich nicht nur an Unternehmen aus dem Tourismussektor, der Kultur-, Event– oder Entertainment-Branche sowie an Horesca-Betriebe. Auch Einzelhandel und Weiterbildungseinrichtungen können diese Hilfen nun anfragen.
Zwischen Dezember 2020 und März 2021 können Betriebe mit einem Umsatzverlust von mindestens 25 Prozent eine finanzielle Unterstützung beantragen – es gibt 1 250 Euro pro Monat für jeden Beschäftigten, der weiterhin arbeitet oder 250 Euro pro Monat für die Angestellten, die in Kurzarbeit sind. Die beiden Beihilfen sind nicht kombinierbar. 58 Abgeordnete stimmten für die Beihilfen, die beiden Abgeordneten von Déi Lénk enthielten sich. „Die Finanzhilfen sind nicht an Arbeitsplatzerhaltung gekoppelt“, erklärte Marc Baum.
Schöffenräte digital
Nachdem bereits im Juni den Gemeinden zugestanden wurde, dass öffentliche Sitzungen wegen der Covid -Infektionsgefahr per Videokonferenz abgehalten werden können, hat die Abgeordnetenkammer auch ermöglicht, dass Sitzungen im huis clos auf Gemeindeebene digital stattfinden können. Dieser Gesetzesentwurf ist eine Reaktion auf die Coronapandemie und soll nur bis zum 15. Juli 2021 gültig sein. Geheimabstimmungen werden noch immer in Präsenz stattfinden müssen.