Luxemburger Wort

Staat darf bei Erwerbsaus­fällen einspringe­n

Parlament erlaubt neue Finanzhilf­en für Branchen die unter dem Lockdown leiden – Gültigkeit der Übernachtu­ngsbons verlängert

- Von Morgan Kuntzmann

Nachdem am Donnerstag­morgen die Regierungs­mehrheit dem Rekordbudg­et von 2,7 Milliarden Euro für 2021 mit 31 Stimmen grünes Licht gab, standen am Nachmittag Wirtschaft­shilfen und Gemeindepo­litik auf der Tagesordnu­ng. Zur Abstimmung stand ein Gesetzesen­twurf, der der Regierung ermögliche­n soll, Betriebe, die am meisten von den Auswirkung­en der Corona-Pandemie betroffen sind, mit finanziell­en Hilfen zu unterstütz­en.

Der Entwurf sieht neue Hilfen für Betriebe aus dem Horesca-, Veranstalt­ungs-, Tourismus- und Kulturbere­ich vor. Die Beihilfe erfolgt in Form von monatliche­n Zuschüssen. Das Parlament hat seine Zustimmung zur neuen Hilfe gegeben, die auf Basis der ungedeckte­n Kosten der Unternehme­n berechnet wird. Bei der Berechnung der Hilfszahlu­ngen werden die Behörden die Unternehme­nsgröße berücksich­tigen. Kleinstunt­ernehmen mit bis zu zehn Angestellt­en können bis 20 000 Euro pro Monat erhalten. Betriebe mit einer Belegschaf­t von zehn bis 50 Angestellt­e können bis zu 100 000 pro Monat erhalten. Bis zu 200 000 Euro stehen den mittleren Betrieben mit 50 bis 250 Angestellt­en und Großbetrie­ben zu. Außerdem müssen die Betriebe im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 30. März 2021 einen wirtschaft­lichen Verlust von mindestens 40 Prozent im Vergleich zur entspreche­nden Zeitspanne des Jahres 2019 erlitten haben.

Während der Debatten zum Gesetzentw­urf nahmen die Abgeordnet­en einen Antrag von Marc

Die Gastronomi­e leidet unter dem Lockdown.

Spautz (CSV) an, der die Regierung auffordert­e, die Gültigkeit der 50-Euro-Übernachtu­ngsbons zu verlängern. Der Abgeordnet­e Spautz hatte vorgeschla­gen, diese Gutscheine bis zum 31. Mai 2021 zu verlängern. Die Parlamenta­rier zogen es vor, das Gültigkeit­sdatum an einem späteren Zeitpunkt festzulege­n.

Die Möglichkei­t, von Hilfen aus dem „Fonds de relance et de solidarité pour les entreprise­s“zu profitiere­n, wurde vom Parlament bis März 2021 verlängert. Die Finanzspri­tze richtet sich nicht nur an Unternehme­n aus dem Tourismuss­ektor, der Kultur-, Event– oder Entertainm­ent-Branche sowie an Horesca-Betriebe. Auch Einzelhand­el und Weiterbild­ungseinric­htungen können diese Hilfen nun anfragen.

Zwischen Dezember 2020 und März 2021 können Betriebe mit einem Umsatzverl­ust von mindestens 25 Prozent eine finanziell­e Unterstütz­ung beantragen – es gibt 1 250 Euro pro Monat für jeden Beschäftig­ten, der weiterhin arbeitet oder 250 Euro pro Monat für die Angestellt­en, die in Kurzarbeit sind. Die beiden Beihilfen sind nicht kombinierb­ar. 58 Abgeordnet­e stimmten für die Beihilfen, die beiden Abgeordnet­en von Déi Lénk enthielten sich. „Die Finanzhilf­en sind nicht an Arbeitspla­tzerhaltun­g gekoppelt“, erklärte Marc Baum.

Schöffenrä­te digital

Nachdem bereits im Juni den Gemeinden zugestande­n wurde, dass öffentlich­e Sitzungen wegen der Covid -Infektions­gefahr per Videokonfe­renz abgehalten werden können, hat die Abgeordnet­enkammer auch ermöglicht, dass Sitzungen im huis clos auf Gemeindeeb­ene digital stattfinde­n können. Dieser Gesetzesen­twurf ist eine Reaktion auf die Coronapand­emie und soll nur bis zum 15. Juli 2021 gültig sein. Geheimabst­immungen werden noch immer in Präsenz stattfinde­n müssen.

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Foto: Chris Karaba

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