Ungarn: Asylregeln verstoßen gegen EU-Recht
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof hat erneut Teile des restriktiven Asylsystems in Ungarn für rechtswidrig erklärt. Es sei unzulässig, dass Ungarn illegal eingereiste Migranten abschiebe, ohne den Einzelfall zu prüfen, befand das höchste EU-Gericht gestern. Damit verstoße das Land gegen Verpflichtungen aus der EURichtlinie für Rückführungen. Menschenrechtler begrüßten das Urteil. Hintergrund ist eine Klage der EU-Kommission gegen die Asylregeln der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán. Nach Einschätzung der für die Einhaltung von EURecht zuständigen Behörde ist nicht gewährleistet, dass Entscheidungen über Rückführungen einzeln erlassen werden und die Migranten Informationen über Rechtsbehelfe erhalten. Es bestehe die Gefahr, „dass Migranten ohne die entsprechenden Garantien und unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung rückgeführt werden“. Die Migranten würden von Polizisten unter Zwang hinter einen Zaun auf einen Landstreifen ohne Infrastruktur gebracht, der nur wenige Meter von der Grenze zu Serbien entfernt sei. Da die Betroffenen keine andere Wahl hätten, als das ungarische Landesgebiet zu verlassen, sei dies mit einer Abschiebung gleichzusetzen. dpa