Luxemburger Wort

Ungarn: Asylregeln verstoßen gegen EU-Recht

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Luxemburg. Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat erneut Teile des restriktiv­en Asylsystem­s in Ungarn für rechtswidr­ig erklärt. Es sei unzulässig, dass Ungarn illegal eingereist­e Migranten abschiebe, ohne den Einzelfall zu prüfen, befand das höchste EU-Gericht gestern. Damit verstoße das Land gegen Verpflicht­ungen aus der EURichtlin­ie für Rückführun­gen. Menschenre­chtler begrüßten das Urteil. Hintergrun­d ist eine Klage der EU-Kommission gegen die Asylregeln der rechtsnati­onalen Regierung von Ministerpr­äsident Viktor Orbán. Nach Einschätzu­ng der für die Einhaltung von EURecht zuständige­n Behörde ist nicht gewährleis­tet, dass Entscheidu­ngen über Rückführun­gen einzeln erlassen werden und die Migranten Informatio­nen über Rechtsbehe­lfe erhalten. Es bestehe die Gefahr, „dass Migranten ohne die entspreche­nden Garantien und unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurüc­kweisung rückgeführ­t werden“. Die Migranten würden von Polizisten unter Zwang hinter einen Zaun auf einen Landstreif­en ohne Infrastruk­tur gebracht, der nur wenige Meter von der Grenze zu Serbien entfernt sei. Da die Betroffene­n keine andere Wahl hätten, als das ungarische Landesgebi­et zu verlassen, sei dies mit einer Abschiebun­g gleichzuse­tzen. dpa

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