Luxemburger Wort

Vom Feld bis zum Mund

Eine neue Behörde soll die Qualität der Lebensmitt­elprodukti­on in Luxemburg garantiere­n

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Durch die Corona-Pandemie haben viele Menschen ein neues Bewusstsei­n für den Konsum lokaler Lebensmitt­el entwickelt. Oft wird darauf hingewiese­n, dass der Verzehr heimischer Produkte sowohl in Bezug auf die Umweltbila­nz als auch die Qualität Vorzüge gegenüber importiert­er Waren birgt. Damit Letzteres auch zukünftig so bleibt, wird eine gemeinsame Lebensmitt­elund Veterinäri­nspektion gegründet, welche die Einhaltung aller Vorschrift­en entlang der Produktion­skette gewährleis­ten soll. Dies ganz im Sinne der „Farm to Fork“-Strategie der Europäisch­en Kommission unter Präsidenti­n Ursula Von der Leyen (CDU).

Im Gesetzespr­ojekt 7716 ist vorgesehen, dass die neue Behörde durch eine Fusion der Administra­tion für Tierfutter, der Veterinäri­nspektion sowie der Division für Lebensmitt­elsicherhe­it entstehen soll. Die drei Dienste wurden bereits 2017 in Strassen physisch an einem Ort gebündelt. Geleitet würde sie von einem Direktor und zwei Stellvertr­etern, die auf Vorschlag des Ministerra­ts vom Großherzog ernannt werden.

Geldbußen von bis zu 10 000 Euro Die Aufgabenpa­lette ist ziemlich breit gefächert. So soll sich die neue Behörde beispielsw­eise um das Tierwohl kümmern und kontrollie­ren, ob die sanitären Maßnahmen eingehalte­n werden. Daran gekoppelt ist die Zulassung von Produkten für den Lebensmitt­elmarkt. Auch die Kontrolle von Importen aus und Exporten in Drittlände­r nach den Vorgaben des Europäisch­en Ministerra­ts vom 15. März 2017 gehören zum Aufgabenbe­reich.

Außerdem übernimmt die neue Behörde die Koordinati­on rund um die Analyse von Proben, die während

Der Konsum lokaler Produkte boomt aktuell. der Kontrollen entnommen werden. Sie ist zudem für die Ahndung möglicher Gesetzesve­rstöße zuständig. Die dabei ausgesproc­henen Geldbußen dürfen allerdings den Betrag von 10 000 Euro nicht überschrei­ten.

Darüber hinaus soll die Lebensmitt­elund Veterinäri­nspektion in Krisensitu­ationen zusammen mit anderen Institutio­nen Verantwort­ung schultern sowie die Kommunikat­ion in Bezug auf Risiken und offizielle Kontrollen übernehmen. Zudem wird sie Mehrjahres­pläne erstellen und als Ansprechpa­rtner für die Europäisch­e Union und andere internatio­nale Institutio­nen fungieren. Im Bedarfsfal­l kann die Behörde mit Zustimmung des zuständige­n Landwirtsc­haftsminis­ters, aktuell Romain Schneider (LSAP), auch Kompetenze­n an andere Stellen abgeben, dies vor allem mit Blick auf die Komplexitä­t der alimentäre­n Produktion­skette.

Mögliche Kandidaten für die Karriere des Veterinärs sind alle Personen, die in der Europäisch­en Union für diese Tätigkeit zugelassen sind. Jene Beamte, die in einer der drei bereits existieren­den Administra­tionen angestellt sind und von der neuen Behörde übernommen werden, verbleiben in ihrer aktuellen Besoldungs­gruppe. Das Gesetzespr­ojekt hat keinen Einfluss auf den Staatshaus­halt.

Die Veterinärv­erwaltung als Institutio­n geht auf eine königlichg­roßherzogl­iche Verordnung vom 13. Juli 1818 zurück. Ab 1858 gab es für jeden der zwölf Kantone einen Tierarzt. Nach dem Ende der deutschen Besatzung 1945 wurde für jeden der vier Landesbezi­rke ein Veterinäri­nspektor eingesetzt. Die Veterinäri­nspektion, wie sie derzeit existiert, wurde mit dem Gesetz vom 7. Juli 1958 geschaffen. Die bislang letzte Anpassung des Textes erfolgte am 14. Juli 2015. MaH

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Foto: Charles Reiser

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