Vom Feld bis zum Mund
Eine neue Behörde soll die Qualität der Lebensmittelproduktion in Luxemburg garantieren
Durch die Corona-Pandemie haben viele Menschen ein neues Bewusstsein für den Konsum lokaler Lebensmittel entwickelt. Oft wird darauf hingewiesen, dass der Verzehr heimischer Produkte sowohl in Bezug auf die Umweltbilanz als auch die Qualität Vorzüge gegenüber importierter Waren birgt. Damit Letzteres auch zukünftig so bleibt, wird eine gemeinsame Lebensmittelund Veterinärinspektion gegründet, welche die Einhaltung aller Vorschriften entlang der Produktionskette gewährleisten soll. Dies ganz im Sinne der „Farm to Fork“-Strategie der Europäischen Kommission unter Präsidentin Ursula Von der Leyen (CDU).
Im Gesetzesprojekt 7716 ist vorgesehen, dass die neue Behörde durch eine Fusion der Administration für Tierfutter, der Veterinärinspektion sowie der Division für Lebensmittelsicherheit entstehen soll. Die drei Dienste wurden bereits 2017 in Strassen physisch an einem Ort gebündelt. Geleitet würde sie von einem Direktor und zwei Stellvertretern, die auf Vorschlag des Ministerrats vom Großherzog ernannt werden.
Geldbußen von bis zu 10 000 Euro Die Aufgabenpalette ist ziemlich breit gefächert. So soll sich die neue Behörde beispielsweise um das Tierwohl kümmern und kontrollieren, ob die sanitären Maßnahmen eingehalten werden. Daran gekoppelt ist die Zulassung von Produkten für den Lebensmittelmarkt. Auch die Kontrolle von Importen aus und Exporten in Drittländer nach den Vorgaben des Europäischen Ministerrats vom 15. März 2017 gehören zum Aufgabenbereich.
Außerdem übernimmt die neue Behörde die Koordination rund um die Analyse von Proben, die während
Der Konsum lokaler Produkte boomt aktuell. der Kontrollen entnommen werden. Sie ist zudem für die Ahndung möglicher Gesetzesverstöße zuständig. Die dabei ausgesprochenen Geldbußen dürfen allerdings den Betrag von 10 000 Euro nicht überschreiten.
Darüber hinaus soll die Lebensmittelund Veterinärinspektion in Krisensituationen zusammen mit anderen Institutionen Verantwortung schultern sowie die Kommunikation in Bezug auf Risiken und offizielle Kontrollen übernehmen. Zudem wird sie Mehrjahrespläne erstellen und als Ansprechpartner für die Europäische Union und andere internationale Institutionen fungieren. Im Bedarfsfall kann die Behörde mit Zustimmung des zuständigen Landwirtschaftsministers, aktuell Romain Schneider (LSAP), auch Kompetenzen an andere Stellen abgeben, dies vor allem mit Blick auf die Komplexität der alimentären Produktionskette.
Mögliche Kandidaten für die Karriere des Veterinärs sind alle Personen, die in der Europäischen Union für diese Tätigkeit zugelassen sind. Jene Beamte, die in einer der drei bereits existierenden Administrationen angestellt sind und von der neuen Behörde übernommen werden, verbleiben in ihrer aktuellen Besoldungsgruppe. Das Gesetzesprojekt hat keinen Einfluss auf den Staatshaushalt.
Die Veterinärverwaltung als Institution geht auf eine königlichgroßherzogliche Verordnung vom 13. Juli 1818 zurück. Ab 1858 gab es für jeden der zwölf Kantone einen Tierarzt. Nach dem Ende der deutschen Besatzung 1945 wurde für jeden der vier Landesbezirke ein Veterinärinspektor eingesetzt. Die Veterinärinspektion, wie sie derzeit existiert, wurde mit dem Gesetz vom 7. Juli 1958 geschaffen. Die bislang letzte Anpassung des Textes erfolgte am 14. Juli 2015. MaH