Auf den allerletzten Drücker
Staatsrat heißt neue Corona-Maßnahmen trotz einiger Bedenken gut – Parlament stimmt heute über den Entwurf ab
Einen formellen Einwand spricht er nicht aus, dennoch äußert der Staatsrat in seinem Gutachten zum neuen Covid-Gesetz an gleich mehreren Stellen Bedenken. Die Hohe Körperschaft kritisiert einmal mehr, dass angesichts der gebotenen Eile kaum Zeit blieb, um ein fundiertes Gutachten auszuarbeiten, ein Vorwurf, dem sich die Commission consultative des droits de l'Homme (CCDH) anschließt.
Die Menschenrechtskommission wundert sich zudem, weshalb die Regierung die Zügel gerade jetzt anzieht. Am 15. Dezember, als die aktuellen Maßnahmen verlängert wurden, sei die Situation nicht viel anders gewesen, heißt es in ihrem Gutachten. Nicht ganz logisch sei auch, dass die Regierung die neuen Maßnahmen mit den an den Weihnachtsfeiertagen zu erwartenden höhere Kontakten begründet, dass das Gesetz aber erst am 26. Dezember in Kraft treten soll.
Es bleibt bei 21 Uhr
Die verlängerte Ausgangssperre stößt sowohl beim Staatsrat als auch bei der Menschenrechtskommission auf Unverständnis. Da wegen der restriktiven Maßnahmen am Abend kaum noch Aktivitäten möglich sind, erschließt sich der Hohen Körperschaft der Sinn der Verlängerung nicht. Dennoch gibt sie ihre Zustimmung. Die CCDH vermisst ihrerseits einen wissenschaftlichen Beleg, dass die Ausgangssperre in der Tat zur Reduzierung der Neuinfektionen beigetragen hat.
Der Gesundheitsausschuss hält trotz der Einwände an dem um zwei Stunden verlängerten couvre-feu fest. Dies bestätigte der Präsident der Kommission, Mars Di Bartolomeo (LSAP), gestern nach der Sitzung auf Nachfrage.
Dass Staatsbeamte verpflichtet werden sollen, Verstöße gegen die Quarantäne oder die Isolierung bei der Staatsanwaltschaft zu melden, diese Regelung bereitet dem Staatsrat regelrecht Bauchschmerzen. Daher schlägt die Hohe Körperschaft vor, den Artikel ersatzlos zu streichen. Sollte die Regel beibehalten werden, müsse sie zumindest präziser formuliert werden, so die Forderung. Die CCDH lehnt die Maßnahme ebenfalls als überzogen und unverhältnismäßig ab.
Auch im Gesundheitsausschuss war bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs quer durch die Fraktionen Kritik an dem Vorhaben laut geworden. Wie Di Bartolomeo gestern erklärte, macht sich die Kommission deshalb den Vorschlag des Staatsrats zu eigen und streicht die Passage aus dem Text. Die Entscheidung fiel einstimmig. Auch die Beamtengewerkschaft CGFP und der Syprolux hatten die geplante Regelung heftig kritisiert.
Datenschutz
Der Staatsrat moniert ferner, dass die Daten der Personen, die sich impfen lassen, 20 Jahre lang gespeichert werden sollen. Die Zeitspanne sei zu großzügig bemessen, meinen die Räte und schlagen eine Frist von zehn Jahren vor, so wie sie auch für andere gesundheitsrelevanten Daten gilt. Zudem sollte die Regierung darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller sei, wenn die Daten in der persönlichen Krankenakte vermerkt wären. Die Menschenrechtskommission teilt diese Überlegungen, ihr erscheint die Frist von 20 Jahren ebenfalls als zu lang.
Auch der Gesundheitsausschuss hegt Zweifel. Zwar hält er an der Regelung fest, allerdings er fordert er die Regierung auf, die Maßnahme bei nächster Gelegenheit zu überprüfen.
Kritisch sieht der Staatsrat auch das geplante Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Dabei geht es weniger um das Verbot an sich. Vielmehr würde er sich eine genauere Definition des Begriffs „espaces publics“wünschen. Geschieht dies nicht, stelle sich die Frage nach dem Sinn der Maßnahme. Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses wollen trotzdem nichts an der betreffenden Textpassage ändern.
Eine Frage des Termins
Der Staatsrat findet es befremdlich, dass die Geschäfte nur bis zum 11. Januar geschlossen bleiben, dass die Cafés und Restaurants hingegen bis zum 15. Januar warten müssen, ehe sie ihre Türen wieder öffnen dürfen. Ein einheitliches Datum wäre besser, so die Räte in dem gestern veröffentlichten Gutachten. Der Gesundheitsausschuss hält allerdings an den zwei Terminen fest. Da das Gesetz ohnehin bis spätestens zum 11. Januar angepasst beziehungsweise verlängert werden muss, muss Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) bereits in der ersten Januar-Woche einen neuen Text präsentieren. Die Terminfrage könne man zu dem Zeitpunkt klären, betont Di Bartolomeo.
Wie einige Abgeordnete moniert auch die Hohe Körperschaft die Inkohärenz einzelner Regeln. Es sei nicht nachvollziehbar, dass sich zwar vier Personen draußen treffen dürfen, dass aber nur zwei Personen zusammen einer Freizeitaktivität nachgehen dürfen. Mit der Anhebung der Bußgelder, die bei Missachtung der Corona-Regeln fällig werden, hat der Staatsrat indes keine Probleme.
Das Parlament kommt heute am späten Vormittag zusammen, um über den Gesetzentwurf abzustimmen. Das Gesetz tritt am 26. Dezember in Kraft. Das aktuelle Gesetz war erst am 15. Dezember verlängert worden.