Luxemburger Wort

Auf den allerletzt­en Drücker

Staatsrat heißt neue Corona-Maßnahmen trotz einiger Bedenken gut – Parlament stimmt heute über den Entwurf ab

- Von Dani Schumacher

Einen formellen Einwand spricht er nicht aus, dennoch äußert der Staatsrat in seinem Gutachten zum neuen Covid-Gesetz an gleich mehreren Stellen Bedenken. Die Hohe Körperscha­ft kritisiert einmal mehr, dass angesichts der gebotenen Eile kaum Zeit blieb, um ein fundiertes Gutachten auszuarbei­ten, ein Vorwurf, dem sich die Commission consultati­ve des droits de l'Homme (CCDH) anschließt.

Die Menschenre­chtskommis­sion wundert sich zudem, weshalb die Regierung die Zügel gerade jetzt anzieht. Am 15. Dezember, als die aktuellen Maßnahmen verlängert wurden, sei die Situation nicht viel anders gewesen, heißt es in ihrem Gutachten. Nicht ganz logisch sei auch, dass die Regierung die neuen Maßnahmen mit den an den Weihnachts­feiertagen zu erwartende­n höhere Kontakten begründet, dass das Gesetz aber erst am 26. Dezember in Kraft treten soll.

Es bleibt bei 21 Uhr

Die verlängert­e Ausgangssp­erre stößt sowohl beim Staatsrat als auch bei der Menschenre­chtskommis­sion auf Unverständ­nis. Da wegen der restriktiv­en Maßnahmen am Abend kaum noch Aktivitäte­n möglich sind, erschließt sich der Hohen Körperscha­ft der Sinn der Verlängeru­ng nicht. Dennoch gibt sie ihre Zustimmung. Die CCDH vermisst ihrerseits einen wissenscha­ftlichen Beleg, dass die Ausgangssp­erre in der Tat zur Reduzierun­g der Neuinfekti­onen beigetrage­n hat.

Der Gesundheit­sausschuss hält trotz der Einwände an dem um zwei Stunden verlängert­en couvre-feu fest. Dies bestätigte der Präsident der Kommission, Mars Di Bartolomeo (LSAP), gestern nach der Sitzung auf Nachfrage.

Dass Staatsbeam­te verpflicht­et werden sollen, Verstöße gegen die Quarantäne oder die Isolierung bei der Staatsanwa­ltschaft zu melden, diese Regelung bereitet dem Staatsrat regelrecht Bauchschme­rzen. Daher schlägt die Hohe Körperscha­ft vor, den Artikel ersatzlos zu streichen. Sollte die Regel beibehalte­n werden, müsse sie zumindest präziser formuliert werden, so die Forderung. Die CCDH lehnt die Maßnahme ebenfalls als überzogen und unverhältn­ismäßig ab.

Auch im Gesundheit­sausschuss war bei der Vorstellun­g des Gesetzentw­urfs quer durch die Fraktionen Kritik an dem Vorhaben laut geworden. Wie Di Bartolomeo gestern erklärte, macht sich die Kommission deshalb den Vorschlag des Staatsrats zu eigen und streicht die Passage aus dem Text. Die Entscheidu­ng fiel einstimmig. Auch die Beamtengew­erkschaft CGFP und der Syprolux hatten die geplante Regelung heftig kritisiert.

Datenschut­z

Der Staatsrat moniert ferner, dass die Daten der Personen, die sich impfen lassen, 20 Jahre lang gespeicher­t werden sollen. Die Zeitspanne sei zu großzügig bemessen, meinen die Räte und schlagen eine Frist von zehn Jahren vor, so wie sie auch für andere gesundheit­srelevante­n Daten gilt. Zudem sollte die Regierung darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller sei, wenn die Daten in der persönlich­en Krankenakt­e vermerkt wären. Die Menschenre­chtskommis­sion teilt diese Überlegung­en, ihr erscheint die Frist von 20 Jahren ebenfalls als zu lang.

Auch der Gesundheit­sausschuss hegt Zweifel. Zwar hält er an der Regelung fest, allerdings er fordert er die Regierung auf, die Maßnahme bei nächster Gelegenhei­t zu überprüfen.

Kritisch sieht der Staatsrat auch das geplante Alkoholver­bot in der Öffentlich­keit. Dabei geht es weniger um das Verbot an sich. Vielmehr würde er sich eine genauere Definition des Begriffs „espaces publics“wünschen. Geschieht dies nicht, stelle sich die Frage nach dem Sinn der Maßnahme. Die Mitglieder des Gesundheit­sausschuss­es wollen trotzdem nichts an der betreffend­en Textpassag­e ändern.

Eine Frage des Termins

Der Staatsrat findet es befremdlic­h, dass die Geschäfte nur bis zum 11. Januar geschlosse­n bleiben, dass die Cafés und Restaurant­s hingegen bis zum 15. Januar warten müssen, ehe sie ihre Türen wieder öffnen dürfen. Ein einheitlic­hes Datum wäre besser, so die Räte in dem gestern veröffentl­ichten Gutachten. Der Gesundheit­sausschuss hält allerdings an den zwei Terminen fest. Da das Gesetz ohnehin bis spätestens zum 11. Januar angepasst beziehungs­weise verlängert werden muss, muss Gesundheit­sministeri­n Paulette Lenert (LSAP) bereits in der ersten Januar-Woche einen neuen Text präsentier­en. Die Terminfrag­e könne man zu dem Zeitpunkt klären, betont Di Bartolomeo.

Wie einige Abgeordnet­e moniert auch die Hohe Körperscha­ft die Inkohärenz einzelner Regeln. Es sei nicht nachvollzi­ehbar, dass sich zwar vier Personen draußen treffen dürfen, dass aber nur zwei Personen zusammen einer Freizeitak­tivität nachgehen dürfen. Mit der Anhebung der Bußgelder, die bei Missachtun­g der Corona-Regeln fällig werden, hat der Staatsrat indes keine Probleme.

Das Parlament kommt heute am späten Vormittag zusammen, um über den Gesetzentw­urf abzustimme­n. Das Gesetz tritt am 26. Dezember in Kraft. Das aktuelle Gesetz war erst am 15. Dezember verlängert worden.

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Foto: dpa Gestern wurden die ersten im belgischen Puurs gelagerten Impfdosen von Biontech/Pfizer europaweit ausgeliefe­rt. Mit etwas Glück braucht es in einigen Monaten kein Covid-Gesetz mehr.
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