Luxemburger Wort

Foto-Finish im Gerichtssa­al

Angeklagte­r bestreitet, am Steuer von geblitztem Wagen gesessen zu haben

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Esch/Alzette. Mit 147 km/h rauschte der Firmenwage­n am 30. August 2019 am Radargerät am Ende der A 4 vorbei zum Rond-Point Raemerich. Erlaubt sind hier lediglich 90 km/h. Der Polizei gelingt es, nach etwas aufwendige­ren Recherchen, den Fahrer auf dem Blitzerfot­o zu identifizi­eren. Doch er bestreitet der Fahrer zu sein und so ist der Fall eine Angelegenh­eit für das Escher Polizeiger­icht.

Gleiches Recht für alle

Dass für Fahrer von Firmenfahr­zeugen die gleichen Regeln und Konsequenz­en gelten müssen wie für andere, liegt auf der Hand. Drum wurden in dem Fall dann auch Ermittlung­en zur Identifizi­erung des Tatverdäch­tigen eingeleite­t. Und auch wenn es nur um ein Vergehen und nicht um eine schwere Straftat geht, brauchte es einen gewissen Spürsinn. Den legte ein Beamter der nationalen Verkehrspo­lizei an den Tag – und er wurde fündig. Wie er vor dem

Richter ausführte, suchte er erst den Arbeitgebe­r auf, auf den der Wagen zugelassen war. Wer den Wagen zur Tatzeit steuerte, ließ sich jedoch zunächst nicht mehr nachzuvoll­ziehen. Allerdings hatte der Mann auf dem Blitzerfot­o, wie im Prozess betont wurde, ein sehr markantes Erscheinun­gsbild – ohne, dass dazu nähere Angaben gemacht wurden. Dieses hatte, so scheint es zumindest, aber große Ähnlichkei­t mit einem mittlerwei­le Ex-Mitarbeite­r der Firma.

Der wollte von dieser Ähnlichkei­t aber nichts wissen und bestritt formell, der Mann auf dem Bild zu sein. Und auch zum Prozess vor dem Polizeiger­icht erschien er nicht.

Beifahrer wird zum Zeugen

Dafür hatte aber ein anderer Mann der Zeugenvorl­adung Folge geleistet. Denn ihn hatte der Polizist auf dem Beifahrers­itz identifizi­ert. Und der Zeuge bestätigte sowohl, selbst der Beifahrer auf dem Blitzerfot­o zu sein, als auch die Identität des Fahrers.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft hob im Anschluss hervor, dass eine Geschwindi­gkeitsüber­tretung von 57 km/h keine Kleinigkei­t sei und forderte deshalb eine angemessen­e Geldstrafe und einen Führersche­inentzug.

Das Urteil des Polizeiger­ichts ergeht am 15. Januar. str

 ?? Foto: Pierre Matgé ?? Die Radaranlag­e am Ende der Autobahn A 4 hat im Jahr 2019 rund 20 000 Mal ausgelöst.
Foto: Pierre Matgé Die Radaranlag­e am Ende der Autobahn A 4 hat im Jahr 2019 rund 20 000 Mal ausgelöst.

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