Foto-Finish im Gerichtssaal
Angeklagter bestreitet, am Steuer von geblitztem Wagen gesessen zu haben
Esch/Alzette. Mit 147 km/h rauschte der Firmenwagen am 30. August 2019 am Radargerät am Ende der A 4 vorbei zum Rond-Point Raemerich. Erlaubt sind hier lediglich 90 km/h. Der Polizei gelingt es, nach etwas aufwendigeren Recherchen, den Fahrer auf dem Blitzerfoto zu identifizieren. Doch er bestreitet der Fahrer zu sein und so ist der Fall eine Angelegenheit für das Escher Polizeigericht.
Gleiches Recht für alle
Dass für Fahrer von Firmenfahrzeugen die gleichen Regeln und Konsequenzen gelten müssen wie für andere, liegt auf der Hand. Drum wurden in dem Fall dann auch Ermittlungen zur Identifizierung des Tatverdächtigen eingeleitet. Und auch wenn es nur um ein Vergehen und nicht um eine schwere Straftat geht, brauchte es einen gewissen Spürsinn. Den legte ein Beamter der nationalen Verkehrspolizei an den Tag – und er wurde fündig. Wie er vor dem
Richter ausführte, suchte er erst den Arbeitgeber auf, auf den der Wagen zugelassen war. Wer den Wagen zur Tatzeit steuerte, ließ sich jedoch zunächst nicht mehr nachzuvollziehen. Allerdings hatte der Mann auf dem Blitzerfoto, wie im Prozess betont wurde, ein sehr markantes Erscheinungsbild – ohne, dass dazu nähere Angaben gemacht wurden. Dieses hatte, so scheint es zumindest, aber große Ähnlichkeit mit einem mittlerweile Ex-Mitarbeiter der Firma.
Der wollte von dieser Ähnlichkeit aber nichts wissen und bestritt formell, der Mann auf dem Bild zu sein. Und auch zum Prozess vor dem Polizeigericht erschien er nicht.
Beifahrer wird zum Zeugen
Dafür hatte aber ein anderer Mann der Zeugenvorladung Folge geleistet. Denn ihn hatte der Polizist auf dem Beifahrersitz identifiziert. Und der Zeuge bestätigte sowohl, selbst der Beifahrer auf dem Blitzerfoto zu sein, als auch die Identität des Fahrers.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hob im Anschluss hervor, dass eine Geschwindigkeitsübertretung von 57 km/h keine Kleinigkeit sei und forderte deshalb eine angemessene Geldstrafe und einen Führerscheinentzug.
Das Urteil des Polizeigerichts ergeht am 15. Januar. str