Spirale der Gewalt
Ehemaliger Obdachloser wegen mehrerer Straftaten vor Gericht
Luxemburg. Zwischen Juni 2018 und Januar 2020 war ein obdachloser Mann immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Und auch wenn der 42-Jährige sein Leben mittlerweile im Griff hat, in einer eigenen Wohnung lebt und einer Arbeit nachgeht, so musste er nun dennoch vor Gericht für die Straftaten, die er begangen hat, geradestehen.
Die Liste der Vorfälle ist lang. So soll der Mann Ende Juni 2018 an mehreren Gebäuden Klingeln beschädigt und nur ein paar Tage später einen Briefkasten aus der Verankerung gerissen haben. „Heute sage ich mir, dass es sehr blöd war, solche Dummheiten zu begehen“, sagte der Mann vor Gericht und beteuerte, dass es ihm leidtue. Zudem soll er im Juli 2018 im Bahnhofsviertel den Seitenspiegel von einem abgestellten Fahrzeug abgerissen haben. An diesen Vorfall könne er sich aber nicht erinnern, so der Beschuldigte.
Anfang 2019 kam es dann zu einer weiteren Serie von Gewalttaten. Mitte Februar hatte der Mann die Türen von mehreren Bankfilialen in der Hauptstadt aufgebrochen und die Nacht im Inneren verbracht. „Es ist mühsam, auf der Straße zu leben, und es war kalt“, erklärte der Mann. Er habe einen Platz zum Schlafen gesucht. Dass er auch die Beleuchtung beschädigt hatte, erklärte er damit, dass es in der Filiale zu hell gewesen sei.
Angriff im Bus
Nur ein paar Tage später hatte er dann eine Frau in einem Bus mit einem Gürtel angegriffen. Vor Gericht meinte der Beschuldigte, die Frau habe ihn provoziert und ihre Haare hätten ihn genervt. Er habe diese mit dem Gürtel zusammenbinden wollen. Die Frau sah in dem Angriff allerdings einen Versuch, sie zu erwürgen. Der Mann sei in den Bus gestiegen, habe kein Wort
Das Urteil ergeht am 21. Januar.
mit ihr gewechselt, ihr dann aber den Gürtel über den Kopf gezogen. Als dieser auf der Höhe ihrer Augen gewesen sei, habe sie sich zu Boden geworfen, um dem Angreifer zu entkommen, und geschrien. „Ich war in Panik“, so die Frau. Weitere Passagiere seien ihr zu Hilfe gekommen und hätten den Angreifer immobilisiert. Einen dieser Männer soll der Beschuldigte dann auch bedroht haben. Im Polizeiverhör gab der Angeklagte an, es auf die Tasche der Frau abgesehen zu haben. Vor Gericht wollte er hiervon jedoch nichts mehr wissen. Dass er die Frau erwürgen wollte, stritt er ab, und auch den Mann habe er nicht bedroht.
In zwei weiteren Vorfällen bekannte sich der Mann hingegen schuldig. So gab er zu, im März 2019 den Seitenspiegel eines Wagens und im Januar 2020 im Centre hospitalier de Luxemburg ein maßstabgetreues Modell beschädigt zu haben.
Haft oder Sozialstunden
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft merkte an, dass sich die Situation des Mannes verbessert habe. Sie hoffe, dass dies auch so bleibe. Dennoch habe man es hier mit einer Vielzahl an Straftaten zu tun, die aus reiner Mutwilligkeit erfolgt seien. Zudem sei der Mann bereits vorbestraft. Sie forderte demnach eine Haftstrafe von 15 Monaten, die aufgrund des vorliegenden Strafregisters nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Der Angeklagte selbst zeigte sich damit einverstanden, Sozialstunden zu leisten. Sein Anwalt betonte denn auch, dass eine Haftstrafe kontraproduktiv sei. Die Zukunft des Mannes sehe besser aus als seine Vergangenheit. Um zu vermeiden, dass der Mann durch eine Haftstrafe erneut auf die falsche Bahn gerät, bat er die Richter, das legale Maximum von 240 Stunden allgemeinnütziger Arbeit zu sprechen.
Die Richter geben ihr Urteil am 21. Januar bekannt.