Falscher Alarm, echte Haft
60-jähriger Mann wird wegen mehrerer Bombendrohungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
Luxemburg. Ein Kino, zwei Einkaufszentren und ein Baumarkt mussten 2017 wegen eines Bombenalarms evakuiert werden. In allen Fällen wurden Drohungen per Telefon geäußert und verwiesen auf islamistischen Terrorismus. Dies in einer Zeit, kurz nachdem im Namen des islamistischen Staates Anschläge in Brüssel, Nice und Berlin verübt worden waren.
Die Drohungen, die darüber hinaus auch CFL-Züge betrafen, wurden stets ernst genommen, führten zu Großeinsätzen der Polizei und der Rettungskräfte. Am Ende handelte es sich aber immer um einen falschen Alarm.
Anfang Januar musste sich nun der mutmaßliche Anrufer vor Gericht verantworten. Die Richter der 18. Strafkammer verurteilten den Mann nun zu einer Haftstrafe von 42 Monaten. Zudem muss er an mehrere Unternehmen und den nationalen Rettungsdienst Entschädigungszahlungen von insgesamt 17 500 Euro entrichten.
Im Zuge der Ermittlungen zeigte sich damals schnell, dass es zwischen den Anrufen einen Zusammenhang gab. Denn sie waren alle von einem Handy mit einer französischen Prepaid-Karte ausgegangen, das an einem Mast in unmittelbarer Nähe eines Gefängnisses in Nancy eingeloggt war.
Sechs Tage lang wurde das Handy abgehört. In dieser Zeit kam es zu 836 Verbindungen. Der Anrufer sprach Französisch mit luxemburgischen Akzent, erzählte seinem Gegenüber in der anderen Leitung Unglaubliches. Unter anderem versuchte er, als „Colonel des großherzoglichen Hofes“eine
Suite für das großherzogliche Paar in einem Hotel zu buchen ...
Ein Verdächtiger war schnell gefunden. Mit Norbert S. befand sich zu diesem Zeitpunkt nur ein Luxemburger in dem Gefängnis nahe Nancy. Der Mann, der sich mittlerweile in der Strafanstalt Schrassig befindet und gesundheitlich nicht in der besten Verfassung ist, ließ sich während des Prozesses von einer Anwältin vertreten.
Dissoziale Persönlichkeitsstörung
Eine Erklärung für die Bombendrohungen konnte aber auch die Anwältin des Angeklagten nicht liefern. Möglicherweise könnten die Taten aber damit zusammenhängen, dass kurz zuvor ein Antrag auf einen Transfer von Nancy ins Gefängnis in Schrassig abgelehnt worden war. Erst 2019 wurde der Mann an die Luxemburger Behörden übergeben, nachdem er seine Haftstrafe in Frankreich abgesessen hatte.
Ein psychiatrischer Gutachter hielt zurück, dass der Mann, der seit seinem 19. Lebensjahr immer wieder wegen Betrugs und Hochstapelei zu Haftstrafen verurteilt wurde, unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung leidet. An seiner Straffähigkeit ändere dies aber nichts. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft bezeichnete den Angeklagten denn auch als einen „notorischen, krankhaften Lügner“. Durch die Anrufe sei die öffentliche Ruhe stark gestört worden.