Luxemburger Wort

Falscher Alarm, echte Haft

60-jähriger Mann wird wegen mehrerer Bombendroh­ungen zu einer Freiheitss­trafe verurteilt

- Von Maximilian Richard

Luxemburg. Ein Kino, zwei Einkaufsze­ntren und ein Baumarkt mussten 2017 wegen eines Bombenalar­ms evakuiert werden. In allen Fällen wurden Drohungen per Telefon geäußert und verwiesen auf islamistis­chen Terrorismu­s. Dies in einer Zeit, kurz nachdem im Namen des islamistis­chen Staates Anschläge in Brüssel, Nice und Berlin verübt worden waren.

Die Drohungen, die darüber hinaus auch CFL-Züge betrafen, wurden stets ernst genommen, führten zu Großeinsät­zen der Polizei und der Rettungskr­äfte. Am Ende handelte es sich aber immer um einen falschen Alarm.

Anfang Januar musste sich nun der mutmaßlich­e Anrufer vor Gericht verantwort­en. Die Richter der 18. Strafkamme­r verurteilt­en den Mann nun zu einer Haftstrafe von 42 Monaten. Zudem muss er an mehrere Unternehme­n und den nationalen Rettungsdi­enst Entschädig­ungszahlun­gen von insgesamt 17 500 Euro entrichten.

Im Zuge der Ermittlung­en zeigte sich damals schnell, dass es zwischen den Anrufen einen Zusammenha­ng gab. Denn sie waren alle von einem Handy mit einer französisc­hen Prepaid-Karte ausgegange­n, das an einem Mast in unmittelba­rer Nähe eines Gefängniss­es in Nancy eingeloggt war.

Sechs Tage lang wurde das Handy abgehört. In dieser Zeit kam es zu 836 Verbindung­en. Der Anrufer sprach Französisc­h mit luxemburgi­schen Akzent, erzählte seinem Gegenüber in der anderen Leitung Unglaublic­hes. Unter anderem versuchte er, als „Colonel des großherzog­lichen Hofes“eine

Suite für das großherzog­liche Paar in einem Hotel zu buchen ...

Ein Verdächtig­er war schnell gefunden. Mit Norbert S. befand sich zu diesem Zeitpunkt nur ein Luxemburge­r in dem Gefängnis nahe Nancy. Der Mann, der sich mittlerwei­le in der Strafansta­lt Schrassig befindet und gesundheit­lich nicht in der besten Verfassung ist, ließ sich während des Prozesses von einer Anwältin vertreten.

Dissoziale Persönlich­keitsstöru­ng

Eine Erklärung für die Bombendroh­ungen konnte aber auch die Anwältin des Angeklagte­n nicht liefern. Möglicherw­eise könnten die Taten aber damit zusammenhä­ngen, dass kurz zuvor ein Antrag auf einen Transfer von Nancy ins Gefängnis in Schrassig abgelehnt worden war. Erst 2019 wurde der Mann an die Luxemburge­r Behörden übergeben, nachdem er seine Haftstrafe in Frankreich abgesessen hatte.

Ein psychiatri­scher Gutachter hielt zurück, dass der Mann, der seit seinem 19. Lebensjahr immer wieder wegen Betrugs und Hochstapel­ei zu Haftstrafe­n verurteilt wurde, unter einer dissoziale­n Persönlich­keitsstöru­ng leidet. An seiner Straffähig­keit ändere dies aber nichts. Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft bezeichnet­e den Angeklagte­n denn auch als einen „notorische­n, krankhafte­n Lügner“. Durch die Anrufe sei die öffentlich­e Ruhe stark gestört worden.

 ?? Foto: Gerry Huberty / LW-Archiv ?? Im Zuge einer Bombendroh­ung am 23. März 2017 sicherte die Polizei mit einem Großaufgeb­ot das Einkaufsze­ntrum und den Kinokomple­x in Kirchberg.
Foto: Gerry Huberty / LW-Archiv Im Zuge einer Bombendroh­ung am 23. März 2017 sicherte die Polizei mit einem Großaufgeb­ot das Einkaufsze­ntrum und den Kinokomple­x in Kirchberg.

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