Luxemburger Wort

Fatales Ende eines Streits

Prozess um tödliche Messerstic­he im Dezember 2017 in Dalheim

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Vor dem tödlichen Messerstic­h ins Herz, den Ernol D. seinem Stiefvater am 22. Dezember 2017 kurz nach Mittag im gemeinsame­n Wohnhaus in Dalheim zugefügt hatte, war es zwischen dem damals 23-Jährigen und seinen Eltern zu Diskussion­en gekommen.

Wie die Mutter von Ernol D., der sich derzeit wegen Mordes vor der Kriminalka­mmer des Bezirksger­ichtes Luxemburg verantwort­en muss, im Zeugenstan­d erklärte, hatte sie ihren Sohn zur Rede gestellt, nachdem dieser die ganze Nacht durchgefei­ert hatte.

Sie habe den Verdacht gehabt, dass ihr Sohn Drogen nehme, da dieser bereits zwei Monate vor der Tat ein veränderte­s Verhalten an den Tag gelegt habe. An jenem Tag habe sie ihm denn auch gesagt, dass er seine Sachen packen und das Haus verlassen solle. In dem Gespräch erklärt sie weiter, dass auch ihr Mann mit dem Jungen reden wolle.

Vom Flur bis ins Wohnzimmer

Der Sohn zeigt an dem Gespräch wenig Interesse. Er will nach der durchfeier­ten Nacht schlafen. In seinem Zimmer bleibt er allerdings nicht lange. Vielmehr begibt er sich zur Kellertrep­pe und ruft seinen Stiefvater hinauf. „Warum sprichst du mit meiner Mutter über mich? Sprich mit mir“, soll Ernol D. seinen Stiefvater aufgeforde­rt haben.

Im Flur kommt es zu einer Diskussion, infolge derer der Stiefvater den Sohn bittet, das Haus zu verlassen. „Er hat meinen Sohn mit voller Kraft geschubst“, sagt die Mutter. Sie habe versucht, zwischen den Männern zu vermitteln, sei dann aber in die Küche gegangen. Eigentlich habe sie die Polizei verständig­en wollen, habe dann aber ihre Schwester angerufen.

Während dieser Zeit geht der Streit zwischen ihrem Mann und ihrem Sohn im Flur weiter, gefolgt von einer verbalen Auseinande­rsetzung im Wohnzimmer. Die Mutter sieht, dass ihr Sohn ein Messer in der Hand hat. Blut oder

Wunden bemerkt sie jedoch weder bei ihrem Sohn noch bei ihrem Mann. Glaubt man dem Angeklagte­n, sollen zu diesem Zeitpunkt beide Männer bereits verletzt sein. Denn ihm zufolge soll er im Flur von seinem Stiefvater mit dem Messer im Brustberei­ch verletzt worden sein. Ernol D. habe dem späteren Opfer daraufhin einen Kopfstoß verpasst, das Messer abgenommen und zugestoche­n.

Er habe dabei in Notwehr gehandelt. Die Staatsanwa­ltschaft zweifelt diesen Tatablauf an. Im Raum steht der Verdacht, dass sich Ernol D. die Verletzung­en erst nach dem Angriff auf den Stiefvater selbst zugefügt hatte, um die These der Notwehr zu untermauer­n. Wie ernst die Lage ist, bemerkt die Mutter erst, als sie nach dem Ende des Streits nach ihrem Mann schauen will. Dieser befindet sich mittlerwei­le in der Garage, blutet und ist nicht mehr bei Bewusstsei­n. „Erst in dem Moment habe ich verstanden, was passiert ist“, so die Mutter.

Ein schwierige­s Verhältnis

Im Polizeiver­hör hatte sie nach der Tat angegeben, dass ihr Sohn sich die Verletzung­en selbst zugefügt hatte. Vor Gericht wollte sie diese Aussage nicht bestätigen. Allerdings betonte sie, dass das Verhältnis zwischen ihrem Sohn und dem Opfer schwierig war. „Sie haben versucht, sich aus dem Weg zu gehen“, so die Mutter. Entgegen den Aussagen von Ernol D. habe ihr Mann aber nicht verlangt, dass der Sohn sein Jurastudiu­m aufgebe, um einer Arbeit nachzugehe­n. Er habe lediglich bemerkt, dass der Sohn nebenbei arbeiten könne.

Der Prozess wird am 17. Februar fortgesetz­t. Eigentlich war für heute ein Verhandlun­gstag angesetzt, da die Verteidigu­ng jedoch noch Fragen an den Spezialist­en der Blutflecke­nmusterana­lyse hat, der am ersten Prozesstag ausgesagt hatte, und dieser erst in der kommenden Woche verfügbar ist, muss eine einwöchige Pause eingelegt werden.

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Foto: Pierre Matgé/LW-Archiv Der Prozess wird heute in einer Woche fortgesetz­t.

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