Fatales Ende eines Streits
Prozess um tödliche Messerstiche im Dezember 2017 in Dalheim
Luxemburg. Vor dem tödlichen Messerstich ins Herz, den Ernol D. seinem Stiefvater am 22. Dezember 2017 kurz nach Mittag im gemeinsamen Wohnhaus in Dalheim zugefügt hatte, war es zwischen dem damals 23-Jährigen und seinen Eltern zu Diskussionen gekommen.
Wie die Mutter von Ernol D., der sich derzeit wegen Mordes vor der Kriminalkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg verantworten muss, im Zeugenstand erklärte, hatte sie ihren Sohn zur Rede gestellt, nachdem dieser die ganze Nacht durchgefeiert hatte.
Sie habe den Verdacht gehabt, dass ihr Sohn Drogen nehme, da dieser bereits zwei Monate vor der Tat ein verändertes Verhalten an den Tag gelegt habe. An jenem Tag habe sie ihm denn auch gesagt, dass er seine Sachen packen und das Haus verlassen solle. In dem Gespräch erklärt sie weiter, dass auch ihr Mann mit dem Jungen reden wolle.
Vom Flur bis ins Wohnzimmer
Der Sohn zeigt an dem Gespräch wenig Interesse. Er will nach der durchfeierten Nacht schlafen. In seinem Zimmer bleibt er allerdings nicht lange. Vielmehr begibt er sich zur Kellertreppe und ruft seinen Stiefvater hinauf. „Warum sprichst du mit meiner Mutter über mich? Sprich mit mir“, soll Ernol D. seinen Stiefvater aufgefordert haben.
Im Flur kommt es zu einer Diskussion, infolge derer der Stiefvater den Sohn bittet, das Haus zu verlassen. „Er hat meinen Sohn mit voller Kraft geschubst“, sagt die Mutter. Sie habe versucht, zwischen den Männern zu vermitteln, sei dann aber in die Küche gegangen. Eigentlich habe sie die Polizei verständigen wollen, habe dann aber ihre Schwester angerufen.
Während dieser Zeit geht der Streit zwischen ihrem Mann und ihrem Sohn im Flur weiter, gefolgt von einer verbalen Auseinandersetzung im Wohnzimmer. Die Mutter sieht, dass ihr Sohn ein Messer in der Hand hat. Blut oder
Wunden bemerkt sie jedoch weder bei ihrem Sohn noch bei ihrem Mann. Glaubt man dem Angeklagten, sollen zu diesem Zeitpunkt beide Männer bereits verletzt sein. Denn ihm zufolge soll er im Flur von seinem Stiefvater mit dem Messer im Brustbereich verletzt worden sein. Ernol D. habe dem späteren Opfer daraufhin einen Kopfstoß verpasst, das Messer abgenommen und zugestochen.
Er habe dabei in Notwehr gehandelt. Die Staatsanwaltschaft zweifelt diesen Tatablauf an. Im Raum steht der Verdacht, dass sich Ernol D. die Verletzungen erst nach dem Angriff auf den Stiefvater selbst zugefügt hatte, um die These der Notwehr zu untermauern. Wie ernst die Lage ist, bemerkt die Mutter erst, als sie nach dem Ende des Streits nach ihrem Mann schauen will. Dieser befindet sich mittlerweile in der Garage, blutet und ist nicht mehr bei Bewusstsein. „Erst in dem Moment habe ich verstanden, was passiert ist“, so die Mutter.
Ein schwieriges Verhältnis
Im Polizeiverhör hatte sie nach der Tat angegeben, dass ihr Sohn sich die Verletzungen selbst zugefügt hatte. Vor Gericht wollte sie diese Aussage nicht bestätigen. Allerdings betonte sie, dass das Verhältnis zwischen ihrem Sohn und dem Opfer schwierig war. „Sie haben versucht, sich aus dem Weg zu gehen“, so die Mutter. Entgegen den Aussagen von Ernol D. habe ihr Mann aber nicht verlangt, dass der Sohn sein Jurastudium aufgebe, um einer Arbeit nachzugehen. Er habe lediglich bemerkt, dass der Sohn nebenbei arbeiten könne.
Der Prozess wird am 17. Februar fortgesetzt. Eigentlich war für heute ein Verhandlungstag angesetzt, da die Verteidigung jedoch noch Fragen an den Spezialisten der Blutfleckenmusteranalyse hat, der am ersten Prozesstag ausgesagt hatte, und dieser erst in der kommenden Woche verfügbar ist, muss eine einwöchige Pause eingelegt werden.