Die aktuellen Regeln
Schifflingen. „Unsere Schulen werden morgen öffnen, in welcher Form, das weiß ich noch nicht genau“, so Bürgermeister Paul Weimerskirch (CSV) gestern kurz vor 17 Uhr. Nachdem der Heimunterricht aufgrund der Infektionslage in drei Schifflinger Schulen bis gestern verlängert worden war, wurden am Montag groß angelegte Tests durchgeführt. „Fast 1 000 Schüler wurden getestet“, so der Bürgermeister.
Informationen per Buschtelefon
Allerdings: Nachrichten zur Zahl der positiv getesteten Schüler würden nur langsam durchsickern, so Paul Weimerskirch gestern Nachmittag. Ihm waren zu diesem Zeitpunkt drei Fälle bekannt. Er spricht von einem „Buschtelefon“, bei dem sich langsam im Rathaus herumspreche, wie viele Eltern von der Santé kontaktiert wurden. Vorausgesetzt, sie melden sich danach auch bei der Gemeinde.
Die staatlichen Prozeduren seien „schwierig“, klagt Weimerskirch. Man habe ihm seitens der Ministerien versprochen, ihn über die Zahl der positiv Getesteten zu informieren, das werde sicher auch noch im Laufe des Tages passieren, bis dahin sei man aber auf das „Buschtelefon“angewiesen. Dies habe zur Folge, dass unter den Eltern zahlreiche Gerüchte zirkulieren, was zu bedauern sei.
Der Präsenzunterricht werde heute aber wieder aufgenommen, so der Bürgermeister. Wer positiv getestet wurde, darf allerdings nicht daran teilnehmen. Pikantes
Detail: Paul Weimerskirch sind mehrere Fälle von Eltern bekannt, die einem Test an ihrem Kind nicht zugestimmt haben.
Testverweigerer dürfen zur Schule
„Es ist eine Minorität, aber es gibt solche Fälle.“Auf Nachfrage hin bestätigt Weimerskirch, dass, aufgrund der Gesetzeslage, diesen Schülern die Teilnahme am Präsenzunterricht, der heute in Schifflingen wieder beginnt, von der Gemeinde nicht verweigert werden dürfe. Mit andern Worten: Wer sich hat testen lassen, wird im Falle eines positiven Ergebnisses vom Unterricht ausgeschlossen, wer den Test verweigerte, darf zur Schule. Was wiederum die Frage aufwirft, ob die getroffenen Maßnahmen damit nicht ad absurdum geführt werden.
Im Prinzip öffneten die Schulen hierzulande wieder am Montag. Dabei gilt eine generelle Maskenpflicht, auch während des Unterrichts. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schüler mit spezifischen Bedürfnissen und die Kinder, die den ersten Zyklus besuchen.
In den Maison relais dürfen die Kinder nur mit ihren jeweiligen Klassenkameraden Kontakt haben. Schüler und Lehrer erhalten zudem eine Einladung für Large Scale Tests. Wer kein entsprechendes Schreiben erhalten hat, kann ein solches nachträglich per E-Mail über die Adresse testing@men.lu beantragen. Ab März werden überdies Schnelltests in den Schulen ausgeteilt.