Luxemburger Wort

Freispruch für Fahrerin

Frau trägt am tödlichen Unfall im Juli 2018 auf der N 31 keine Schuld

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Auf einem unbeleucht­eten Teilstück der N 31 zwischen Bettemburg und Düdelingen hatte eine Fahrerin in der Nacht zum 21. Juli 2018 mit ihrem Wagen einen Fußgänger erfasst. Der Mann war noch auf dem Weg ins Krankenhau­s an seinen schweren Verletzung­en verstorben.

Vom Vorwurf der fahrlässig­en Tötung wurde die Frau nun aber freigespro­chen, so wie dies bereits während der Verhandlun­g von der Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft gefordert worden war. „Es ist eine dramatisch­e Geschichte. Doch der Unfall hätte jedem passieren können, der auf der Strecke unterwegs war“, hatte die Anklägerin erklärt und betont, dass die Fahrerin an der Kollision keine Schuld trage. Auch die Richter aus erster Instanz kamen nun zu dem Schluss, dass kein Fehlverhal­ten vonseiten der Frau vorlag.

Opfer irrt herum

Dass ihr das Geschehen weiterhin nahe geht, war der Fahrerin unterdesse­n auch zweieinhal­b Jahre nach dem Unfall noch deutlich anzusehen. Sie hatte vor Gericht angegeben, während der Fahrt einen Schatten gesehen zu haben. Dann sei es auch schon zu spät gewesen.

Alkoholisi­ert war sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht und auch nicht zu schnell unterwegs oder von ihrem Mobiltelef­on abgelenkt. Einem Experten zufolge war auch ihr Fahrzeug in Ordnung: Die Beleuchtun­g war funktionsf­ähig und der Bremswert das Wagens sehr gut.

Doch in jener Nacht soll die Frau den Ermittlung­en zufolge überhaupt keine Zeit gehabt haben, um zu bremsen. Das Opfer soll nämlich nicht normal am Fahrbahnra­nd gegangen sein, sondern regelrecht herumgeirr­t sein. Die Fahrerin konnte den Mann demnach schlicht und einfach nicht früh genug sehen, um zu reagieren.

Der Mann, der dunkel gekleidet, in Pantoffeln und mit einem Einkaufstr­olley unterwegs war, war denn auch zuvor bereits mehreren Personen aufgefalle­n.

Ein Verkehrste­ilnehmer gab an, dass es ihm im allerletzt­en Moment gelungen war, dem Mann auszuweich­en. Dies soll kurz vor dem Unfall gewesen sein und das Opfer soll sich zu diesem Zeitpunkt noch auf der anderen Straßensei­te befunden haben. Ein weiterer Zeuge war dem Mann drei Stunden vor dem Vorfall begegnet und sprach von einer Person, die „wie von Sinnen“gewesen sei. Und auch die Polizei aus der Hauptstadt

hatte bereits am Abend vor dem Unfall mit dem Mann zu tun, als dieser sich in unmittelba­rer Nähe von Zuggleisen befunden hatte.

Der Richter hatte denn auch während der Verhandlun­g erklärt, dass er das Verhalten des Opfers genau unter die Lupe nehmen werde. Dabei hatte er auch die Frage aufgeworfe­n, ob der Mann, der Krebs im Endstadium hatte, nicht gar absichtlic­h vor den Wagen gelaufen war.

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Foto: Lex Kleren/LW-Archiv Bei dem Unfall auf der N 31 war ein Fußgänger derart schwer verletzt worden, dass er noch auf dem Weg ins Krankenhau­s verstarb.

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