Freispruch für Fahrerin
Frau trägt am tödlichen Unfall im Juli 2018 auf der N 31 keine Schuld
Luxemburg. Auf einem unbeleuchteten Teilstück der N 31 zwischen Bettemburg und Düdelingen hatte eine Fahrerin in der Nacht zum 21. Juli 2018 mit ihrem Wagen einen Fußgänger erfasst. Der Mann war noch auf dem Weg ins Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen verstorben.
Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurde die Frau nun aber freigesprochen, so wie dies bereits während der Verhandlung von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft gefordert worden war. „Es ist eine dramatische Geschichte. Doch der Unfall hätte jedem passieren können, der auf der Strecke unterwegs war“, hatte die Anklägerin erklärt und betont, dass die Fahrerin an der Kollision keine Schuld trage. Auch die Richter aus erster Instanz kamen nun zu dem Schluss, dass kein Fehlverhalten vonseiten der Frau vorlag.
Opfer irrt herum
Dass ihr das Geschehen weiterhin nahe geht, war der Fahrerin unterdessen auch zweieinhalb Jahre nach dem Unfall noch deutlich anzusehen. Sie hatte vor Gericht angegeben, während der Fahrt einen Schatten gesehen zu haben. Dann sei es auch schon zu spät gewesen.
Alkoholisiert war sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht und auch nicht zu schnell unterwegs oder von ihrem Mobiltelefon abgelenkt. Einem Experten zufolge war auch ihr Fahrzeug in Ordnung: Die Beleuchtung war funktionsfähig und der Bremswert das Wagens sehr gut.
Doch in jener Nacht soll die Frau den Ermittlungen zufolge überhaupt keine Zeit gehabt haben, um zu bremsen. Das Opfer soll nämlich nicht normal am Fahrbahnrand gegangen sein, sondern regelrecht herumgeirrt sein. Die Fahrerin konnte den Mann demnach schlicht und einfach nicht früh genug sehen, um zu reagieren.
Der Mann, der dunkel gekleidet, in Pantoffeln und mit einem Einkaufstrolley unterwegs war, war denn auch zuvor bereits mehreren Personen aufgefallen.
Ein Verkehrsteilnehmer gab an, dass es ihm im allerletzten Moment gelungen war, dem Mann auszuweichen. Dies soll kurz vor dem Unfall gewesen sein und das Opfer soll sich zu diesem Zeitpunkt noch auf der anderen Straßenseite befunden haben. Ein weiterer Zeuge war dem Mann drei Stunden vor dem Vorfall begegnet und sprach von einer Person, die „wie von Sinnen“gewesen sei. Und auch die Polizei aus der Hauptstadt
hatte bereits am Abend vor dem Unfall mit dem Mann zu tun, als dieser sich in unmittelbarer Nähe von Zuggleisen befunden hatte.
Der Richter hatte denn auch während der Verhandlung erklärt, dass er das Verhalten des Opfers genau unter die Lupe nehmen werde. Dabei hatte er auch die Frage aufgeworfen, ob der Mann, der Krebs im Endstadium hatte, nicht gar absichtlich vor den Wagen gelaufen war.