Im Zweifel für den Angeklagten
Prozess um Betrug nach Suizid: Richter sprechen Ex-EIB-Mitarbeiter von Vorwürfen frei
Luxemburg. Mitte Januar musste sich ein ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Investitionsbank (EIB) vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, im Zuge eines Suizides im November 2013 im Gebäude der EIB in Kirchberg Falschaussagen getätigt und dadurch zu Unrecht von einer Versicherung Entschädigungszahlungen erhalten zu haben.
Der Mann hatte angegeben, ein direkter Zeuge des Vorfalls gewesen zu sein und in der Folge unter schweren psychologischen Problemen zu leiden. Die Schilderungen des Angeklagten zu seiner Rolle während des Vorfalls wurden allerdings von der EIB und der Staatsanwaltschaft bestritten.
Vorwürfe nicht ausreichendend belegt
Die Richter der 18. Strafkammer kamen allerdings nun zum Schluss, dass die Vorwürfe gegen den Mann nicht bewiesen seien. Sie sprachen den Angeklagten gestern wegen mangelnder Beweise frei.
Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, dass er die Frau in einem Atrium des Gebäudes gefunden habe, nachdem sie aus dem neunten Stock gesprungen war. Er habe daraufhin den internen Notdienst
verständigt und auf die Ankunft der Helfer gewartet. Mehrere Zeugen – darunter auch einer der Ersthelfer – gaben vor Gericht an, den Mann nicht in unmittelbarer Nähe der schwer verletzten Frau gesehen zu haben.
Die Verteidigung hatte stets die Unschuld des Mannes beteuert. Vor Gericht wiesen die Anwälte unter anderem darauf hin, dass die Zeugenaussagen nicht im direkten Gegensatz zu den Schilderungen des Angeklagten stehen würden. Diese könnten nämlich letzten Endes nicht ausschließen, dass der Mann an jenem Tag ein direkter Zeuge des Vorfalls gewesen sei.
Alle Parteien haben nun 40 Tage Zeit, um Einspruch gegen das Urteil einzulegen. m.r.