Abzocke der Patienten
Über den „Gesondheetsdesch“und die Abkürzung CP1
Was versteckt sich hinter der Abkürzung CP1 („convention personnelle“)? Die von einigen Luxemburger Ärzten praktizierte Abzocke ihrer Patienten bei in Rechnungsstellung eines Arztbesuches mit vorheriger telefonischer Absprache. Die Nomenklatur der Krankenkassen sagt ganz klar folgendes darüber aus, unter welchen Bedingungen diese Gebühr verrechnet werden kann.
„Rendez-vous fixé à la demande expresse de la personne protégée à un jour et une heure précis à condition que le rendez-vous ait été respecté par le médecin.“
Im vielen Fällen wird diese Gebühr auch noch unverschämt in Rechnung gestellt, obschon der verabredete Termin durch den Arzt bis zu eine Stunde überschritten wird. Eine solche Gebühr kann schwanken, je nach Arzt, zwischen 3,50 und 12 Euro, und wird natürlich von keiner Krankenkasse in Luxemburg übernommen.
In diesem Zusammenhang hier meine persönlichen Erfahrungen: Bei meinem Urologen habe ich verweigert, diese Gebühr zu zahlen und wurde prompt zur „persona non grata“in seiner Praxis erklärt und aufgefordert, ich soll mir einen anderen Arzt suchen. Mein Fazit: „Fir d’éischt de Frick an dann de Patient!“In diesen Wochen finden die Verhandlungen statt zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen, dem sogenannten „Gesondheetsdesch“. Bei dieser Gelegenheit wollte ich nochmals auf diesen Fall hinweisen und die verantwortlichen Minister
Frau Paulette Lenert und Herr Romain Schneider bitten, diese leidige Angelegenheit, über die übrigens schon seit Jahren diskutiert wird, in diese Verhandlungen mit einzubeziehen und auf eine Abschaffung dieser Gebühr zu bestehen.
Paul Kieffer, Mersch