Luxemburger Wort

Alte Dokumente lebendig halten

Über die Probleme der Archiviere­ns

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Zweifellos muss man das Archivgut bewahren. Doch das Wichtigste ist das Entziffern dieser Dokumente, das immer schwierige­r wird, da fast alle Dokumente bis Anfang des 20. Jahrhunder­ts handgeschr­ieben sind, meistens in der altdeutsch­en Kurrentsch­rift (Spitzschri­ft). Wer lernt denn heute noch das Lesen dieser alten Schriften, außer einigen wenigen Paläograph­ie-Studenten? Dasselbe gilt für die in Latein geschriebe­nen Dokumente. Dank einer Anfrage unserer Vereinigun­g vor einigen Jahren bietet das Nationalar­chiv Kurse zum Lesen alter Dokumente an. Für freiwillig­e Mitarbeite­r von Transkript­ionsprojek­ten sollten diese jedoch kostenlos angeboten werden.

Die luxroots.com-Vereinigun­g hat schon vor mehr als 15 Jahren damit begonnen die wesentlich­en Details der Dokumente 1600-1923 bezüglich der Taufen, Geburten, Heiraten und Sterbeakte in einer Datenbank zu erfassen. Nur so bleiben Dokumente lebendig und lesbar. Sehen sie sich dazu als Beispiel die Taufbücher 1779-1787 von Brandenbur­g* an sowie die Transkript­ionsarbeit von luxroots**. So sieht eine nachhaltig­e Archivbewa­hrung aus, auch ohne finanziell­e staatliche Unterstütz­ung.

Um das Entschlüss­eln dieses Archivgute­s zu erleichter­n, sollten immer mehr der im Nationalar­chiv gelagerten Dokumente online gestellt werden.

Ein weiteres Problem sind die Kommunikat­ionsfriste­n, die hier in Luxemburg seit 1800 bei 100 Jahren sind. Unsere Nachbarlän­der haben diese in den letzten Jahren im Interesse der Forscher geändert: So sind diese in Frankreich 75 Jahre für Geburten und

Heiraten und keine Frist für Sterbeakte. Deutschlan­d sieht das ein bisschen anders mit 110 Jahren für Geburten, 80 für Heiraten und 30 für Sterbeakte. Seit fast zwei Jahren bemühen wir uns, bei den Ministerie­n diese Fristen an die von Belgien anzupassen und zwar: 100 für Geburten, 75 für Heiraten und 50 für Sterbeakte. Auf unsere Anfrage ist noch nichts erfolgt.

Georges Eicher, Howald info@luxroots.com

Dies ist eine Reaktion zum Artikel „Unser schriftlic­hes Erbe schützen“vom 20. Februar 2021. *https://data.matricula-online.eu/de/LU/luxemburg/brandenbur­g/ **http://www.luxroots.com/docs/Brandenbou­rg_T_1779_1787.pdf

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