Alte Dokumente lebendig halten
Über die Probleme der Archivierens
Zweifellos muss man das Archivgut bewahren. Doch das Wichtigste ist das Entziffern dieser Dokumente, das immer schwieriger wird, da fast alle Dokumente bis Anfang des 20. Jahrhunderts handgeschrieben sind, meistens in der altdeutschen Kurrentschrift (Spitzschrift). Wer lernt denn heute noch das Lesen dieser alten Schriften, außer einigen wenigen Paläographie-Studenten? Dasselbe gilt für die in Latein geschriebenen Dokumente. Dank einer Anfrage unserer Vereinigung vor einigen Jahren bietet das Nationalarchiv Kurse zum Lesen alter Dokumente an. Für freiwillige Mitarbeiter von Transkriptionsprojekten sollten diese jedoch kostenlos angeboten werden.
Die luxroots.com-Vereinigung hat schon vor mehr als 15 Jahren damit begonnen die wesentlichen Details der Dokumente 1600-1923 bezüglich der Taufen, Geburten, Heiraten und Sterbeakte in einer Datenbank zu erfassen. Nur so bleiben Dokumente lebendig und lesbar. Sehen sie sich dazu als Beispiel die Taufbücher 1779-1787 von Brandenburg* an sowie die Transkriptionsarbeit von luxroots**. So sieht eine nachhaltige Archivbewahrung aus, auch ohne finanzielle staatliche Unterstützung.
Um das Entschlüsseln dieses Archivgutes zu erleichtern, sollten immer mehr der im Nationalarchiv gelagerten Dokumente online gestellt werden.
Ein weiteres Problem sind die Kommunikationsfristen, die hier in Luxemburg seit 1800 bei 100 Jahren sind. Unsere Nachbarländer haben diese in den letzten Jahren im Interesse der Forscher geändert: So sind diese in Frankreich 75 Jahre für Geburten und
Heiraten und keine Frist für Sterbeakte. Deutschland sieht das ein bisschen anders mit 110 Jahren für Geburten, 80 für Heiraten und 30 für Sterbeakte. Seit fast zwei Jahren bemühen wir uns, bei den Ministerien diese Fristen an die von Belgien anzupassen und zwar: 100 für Geburten, 75 für Heiraten und 50 für Sterbeakte. Auf unsere Anfrage ist noch nichts erfolgt.
Georges Eicher, Howald info@luxroots.com
Dies ist eine Reaktion zum Artikel „Unser schriftliches Erbe schützen“vom 20. Februar 2021. *https://data.matricula-online.eu/de/LU/luxemburg/brandenburg/ **http://www.luxroots.com/docs/Brandenbourg_T_1779_1787.pdf