Luxemburger Wort

Radfahrer sind nicht allein auf der Welt

Zum Blinkverbo­t von Fahrradlic­htern

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Mit großem Erstaunen nahm ich zunächst Herrn Remeschs Äußerung zur Kenntnis, dass er für sein Leben gerne blinkt, also möglichst nach vorne, hinten und zur Seite, und dass er dafür notfalls auch ein Bußgeld von 74 Euro zu zahlen bereit wäre. Diese Aussage bewegt sich auf dem Niveau eines Automobili­sten, der so von sich überzeugt ist, dass er nach eigener Einschätzu­ng „besoffen immer noch besser fährt als die anderen nüchtern“.

Dabei bleibt unberücksi­chtigt, dass die mobile Welt (noch?) nicht nur aus Radfahrern besteht und es durchaus andere Verkehrste­ilnehmer

gibt, die sich durch das überflüssi­ge Blinken gestört fühlen. Man bedenke auch, dass dieses egoistisch­e Verhalten die Aufmerksam­keit der anderen auf das Zweirad lenkt – oft zuungunste­n von Fußgängern.

Das Blinkverbo­t hielt ich daher für logisch im Rahmen eines harmonisch­en Miteinande­rs im Verkehr. Doch jetzt musste ich lesen, dass der Frontschei­nwerfer durchgehen­d einzuschal­ten ist, das Rücklicht hingegen blinken darf. Letzteres kennt man ansonsten nur aus Regenrenne­n in der Formel 1, aber vermutlich suchen sich manche Kampfradle­r dort die Inspiratio­n.

Übrigens, sollte Steve Remesch mir mal mit einem verbotswid­rigen blinkenden Frontlicht begegnen, wird er mich daran erkennen, dass ihn freundlich, aber bestimmt mit der Lichthupe daran erinnern werde, dass er als Fahrradfah­rer nicht allein auf der Welt ist. Auch wenn es mich 74 Euro kosten sollte.

Yves Tychon, Gonderange

Dies ist eine Reaktion zum Kommentar „Gitt siichtbar, aber bitte nicht zu viel“vom 27. Februar 2021 und zum Artikel „Blinklicht­er am Fahrrad bleiben erlaubt“vom 2. März 2021.

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