Radfahrer sind nicht allein auf der Welt
Zum Blinkverbot von Fahrradlichtern
Mit großem Erstaunen nahm ich zunächst Herrn Remeschs Äußerung zur Kenntnis, dass er für sein Leben gerne blinkt, also möglichst nach vorne, hinten und zur Seite, und dass er dafür notfalls auch ein Bußgeld von 74 Euro zu zahlen bereit wäre. Diese Aussage bewegt sich auf dem Niveau eines Automobilisten, der so von sich überzeugt ist, dass er nach eigener Einschätzung „besoffen immer noch besser fährt als die anderen nüchtern“.
Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die mobile Welt (noch?) nicht nur aus Radfahrern besteht und es durchaus andere Verkehrsteilnehmer
gibt, die sich durch das überflüssige Blinken gestört fühlen. Man bedenke auch, dass dieses egoistische Verhalten die Aufmerksamkeit der anderen auf das Zweirad lenkt – oft zuungunsten von Fußgängern.
Das Blinkverbot hielt ich daher für logisch im Rahmen eines harmonischen Miteinanders im Verkehr. Doch jetzt musste ich lesen, dass der Frontscheinwerfer durchgehend einzuschalten ist, das Rücklicht hingegen blinken darf. Letzteres kennt man ansonsten nur aus Regenrennen in der Formel 1, aber vermutlich suchen sich manche Kampfradler dort die Inspiration.
Übrigens, sollte Steve Remesch mir mal mit einem verbotswidrigen blinkenden Frontlicht begegnen, wird er mich daran erkennen, dass ihn freundlich, aber bestimmt mit der Lichthupe daran erinnern werde, dass er als Fahrradfahrer nicht allein auf der Welt ist. Auch wenn es mich 74 Euro kosten sollte.
Yves Tychon, Gonderange
Dies ist eine Reaktion zum Kommentar „Gitt siichtbar, aber bitte nicht zu viel“vom 27. Februar 2021 und zum Artikel „Blinklichter am Fahrrad bleiben erlaubt“vom 2. März 2021.