Für drei Gramm Kokain
Nach einem Einbruch in eine Wohnung auf dem Plateau Altmünster sitzt ein Mann auf der Anklagebank
Luxemburg. Als ein junges Paar im Mai 2017 seine Wohnung auf dem Plateau Altmünster in Luxemburg-Stadt betritt, kommt das böse Erwachen. Während ihrer Abwesenheit hatte sich ein Einbrecher über die Balkontür Zugang zur Wohnung verschafft.
Der Mann musste sich nun vor Gericht verantworten. Er konnte durch den Abgleich einer DNSSpur in einer internationalen Datenbank ermittelt werden. In Deutschland waren seine genetischen Daten im Zuge von Straftaten gesichert worden. Dort ist der Mann allerdings unter einem anderen Namen bekannt.
Laptops, Kameras, Bargeld, einen Rucksack und eine goldene Uhr hatte der Mann entwendet. Besonders der Verlust des Zeitmessers schmerzt die Opfer. Wie die Hausbewohnerin im Zeugenstand aussagte, war sie ein Geschenk des
Das Urteil der Richter ergeht am 25. März.
Großvaters ihres Mannes an seinen Enkel – und hatte demnach einen hohen sentimentalen Wert.
„Wir wollten wissen, ob die Uhr vielleicht wiedergefunden wurde.“Die Hoffnungen des Paares wurden allerdings enttäuscht. Eigenen Aussagen zufolge hat der Angeklagte das gesamte Diebesgut an einen Mann in Belgien verkauft – für drei Gramm Kokain ...
Erklärungsversuche
„Ich war im Leben verloren“, versuchte der Mann, den Einbruch zu erklären. Er habe damals weder ein geregeltes Einkommen noch einen festen Schlafplatz gehabt und sei drogenabhängig gewesen. An die Einzelheiten des Einbruchs konnte er sich nicht mehr erinnern – selbst nachdem die vorsitzende Richterin ihm Fotos der Wohnung vorlegte.
In der Vergangenheit habe er bereits mehrmals Diebstähle begangen, so der Mann. Er lebe aber mittlerweile mit seiner Familie in Spanien, wo er eigenen Aussagen zufolge keine Probleme mit den Behörden
habe. Dorthin wolle er auch zurückkehren, sobald er in Luxemburg aus der Haft entlassen werde.
Sein Strafverteidiger betonte, dass der Mann sich bei seiner Auslieferung nach Luxemburg kooperativ verhalten habe. Zudem sei er stets geständig gewesen. Er forderte demnach, dass die Richter gegen den Mann eine milde Strafe sprechen, damit der Mann so schnell wie möglich wieder nach Spanien kann.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war allerdings anderer Meinung. Er betonte, dass es schwer sei, die kriminelle Vergangenheit des Mannes aufzuarbeiten. Dieser habe im Ausland nämlich immer wieder andere Identitäten genutzt. In Deutschland sei er aber unter anderem wegen eines Raubüberfalls polizeilich bekannt gewesen. Für den Einbruch forderte er nun eine Haftstrafe von 15 Monaten und eine angemessene Geldstrafe. Die Richter fällen ihr Urteil am 25. März.