Luxemburger Wort

Für drei Gramm Kokain

Nach einem Einbruch in eine Wohnung auf dem Plateau Altmünster sitzt ein Mann auf der Anklageban­k

- Von Maximilian Richard

Luxemburg. Als ein junges Paar im Mai 2017 seine Wohnung auf dem Plateau Altmünster in Luxemburg-Stadt betritt, kommt das böse Erwachen. Während ihrer Abwesenhei­t hatte sich ein Einbrecher über die Balkontür Zugang zur Wohnung verschafft.

Der Mann musste sich nun vor Gericht verantwort­en. Er konnte durch den Abgleich einer DNSSpur in einer internatio­nalen Datenbank ermittelt werden. In Deutschlan­d waren seine genetische­n Daten im Zuge von Straftaten gesichert worden. Dort ist der Mann allerdings unter einem anderen Namen bekannt.

Laptops, Kameras, Bargeld, einen Rucksack und eine goldene Uhr hatte der Mann entwendet. Besonders der Verlust des Zeitmesser­s schmerzt die Opfer. Wie die Hausbewohn­erin im Zeugenstan­d aussagte, war sie ein Geschenk des

Das Urteil der Richter ergeht am 25. März.

Großvaters ihres Mannes an seinen Enkel – und hatte demnach einen hohen sentimenta­len Wert.

„Wir wollten wissen, ob die Uhr vielleicht wiedergefu­nden wurde.“Die Hoffnungen des Paares wurden allerdings enttäuscht. Eigenen Aussagen zufolge hat der Angeklagte das gesamte Diebesgut an einen Mann in Belgien verkauft – für drei Gramm Kokain ...

Erklärungs­versuche

„Ich war im Leben verloren“, versuchte der Mann, den Einbruch zu erklären. Er habe damals weder ein geregeltes Einkommen noch einen festen Schlafplat­z gehabt und sei drogenabhä­ngig gewesen. An die Einzelheit­en des Einbruchs konnte er sich nicht mehr erinnern – selbst nachdem die vorsitzend­e Richterin ihm Fotos der Wohnung vorlegte.

In der Vergangenh­eit habe er bereits mehrmals Diebstähle begangen, so der Mann. Er lebe aber mittlerwei­le mit seiner Familie in Spanien, wo er eigenen Aussagen zufolge keine Probleme mit den Behörden

habe. Dorthin wolle er auch zurückkehr­en, sobald er in Luxemburg aus der Haft entlassen werde.

Sein Strafverte­idiger betonte, dass der Mann sich bei seiner Auslieferu­ng nach Luxemburg kooperativ verhalten habe. Zudem sei er stets geständig gewesen. Er forderte demnach, dass die Richter gegen den Mann eine milde Strafe sprechen, damit der Mann so schnell wie möglich wieder nach Spanien kann.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft war allerdings anderer Meinung. Er betonte, dass es schwer sei, die kriminelle Vergangenh­eit des Mannes aufzuarbei­ten. Dieser habe im Ausland nämlich immer wieder andere Identitäte­n genutzt. In Deutschlan­d sei er aber unter anderem wegen eines Raubüberfa­lls polizeilic­h bekannt gewesen. Für den Einbruch forderte er nun eine Haftstrafe von 15 Monaten und eine angemessen­e Geldstrafe. Die Richter fällen ihr Urteil am 25. März.

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