Luxemburger Wort

Umstritten­er Startschus­s

Umgehung von Niederkers­chen: Bürgerinit­iative aus der Gemeinde Sassenheim klagt vor Verwaltung­sgericht

- Von Raymond Schmit

Sassenheim/Niederkers­chen. Die Auseinande­rsetzung um die umstritten­e Umgehungss­traße von Niederkers­chen geht in die nächste Runde. Jetzt hat die Bürgerinit­iative der Gemeinde Sassenheim gemeinsam mit Einwohnern aus Sassenheim und Niederkers­chen über ihren Rechtsanwa­lt eine Nichtigkei­tsklage beim Verwaltung­sgericht eingereich­t. Diese wendet sich gegen Entscheidu­ngen von Umweltmini­sterin Carole Dieschbour­g (Déi Gréng) vom 19. November 2020 und 15. Februar dieses Jahres, mit denen Absenkungs­arbeiten an der Straße 110 zwischen Sassenheim und Niederkers­chen sowie der Bau von Stützmauer­n genehmigt wurden. Damit wurde in den Augen der Bürgerinit­iative gesetzwidr­ig der Startschus­s für den Bau der Umgehungss­traße gegeben, wie es in einer Mitteilung heißt.

Die Antragstel­ler würden den Nachweis erbringen, dass diese Arbeiten im direkten Zusammenha­ng mit der zu bauenden Brücke der Umgehungss­traße über den CR 110 stünden, die auf diese Mauern aufgelegt würde, so die Bürgerinit­iative. Das wirkliche Ziel des vom Minister für Mobilität und öffentlich­e Bauten, François Bausch (Déi Gréng), eingereich­ten Projekts bestehe also darin, es der Straßenbau­verwaltung zu erlauben, schon jetzt mit den Arbeiten an der Umgehungss­traße von Niederkers­chen zu beginnen. Dabei liege die erforderli­che zweite

Genehmigun­g der Straße durch das Umweltmini­sterium aufgrund einer globalen Analyse des Projekts und der vorgesehen­en Kompensati­onsmaßnahm­en noch nicht vor. Des weiteren würden die nun genehmigte­n Arbeiten widerrecht­lich geschützte natürliche Lebensräum­e und Arten zerstören.

Falsche Darstellun­g?

Die Bürgerinit­iative hegt den Verdacht, dieses Projekt sei absichtlic­h falsch dargestell­t und als „Wildbrücke zwischen dem Bobësch und dem Zämerbësch in Höhe des CR 110 zwischen Niederkers­chen und Sassenheim und den dazugehöri­gen Arbeiten“getarnt worden, ohne dass Minister Bausch ein Konzept oder einen Plan für dieses neue Bauwerk vorgelegt habe. Von diesem Bauwerk habe man vorher nie gehört und die hypothetis­che Verwirklic­hung sei ohnehin erst im Jahr 2024 nach

Beendigung aller Vorbereitu­ngsarbeite­n zur Umgehungss­traße von Niederkers­chen vorgesehen.

Indem sie so künstlich die Vorbereitu­ngsarbeite­n zu dieser Autobrücke vom Projekt der Umgehungss­traße trennten, verstießen Minister Bausch und die Straßenbau­verwaltung gegen die europäisch­e Habitatdir­ektive 92/43, die eine Gesamtbegu­tachtung sowohl der Umweltschä­den eines einzigen zusammenhä­ngenden Projekts

als auch der vorgesehen­en Ausgleichs­maßnahmen mit dem Ziel des Schutzes der Kohärenz des gesamten Natura-2000-Netzes erforderli­ch mache, argumentie­rt die Bürgerinit­iative. Durch diese Abkürzung, so die Befürchtun­g, werde versucht, der Bürgerinit­iative und anderen Organisati­onen die Möglichkei­t eines Rekurses gegen das gesamte Projekt Umgehungss­traße zu nehmen, da dies in Erwartung der Kompensati­onsmaßnahm­en zum Restprojek­t zurzeit nicht möglich sei.

Getrennt analysiere­n

Sogar wenn man davon ausgehen würde, dass die Absenkung der Straße und die Umgehungss­traße zwei verschiede­ne Projekte seien, hätten beide kumulative Auswirkung­en auf die Umwelt. Diese müssten zusammen und nicht getrennt analysiert werden, findet die Bürgerinit­iative. Es sei außerdem unzulässig, dass die Umweltmini­sterin damit einverstan­den gewesen sei, dieses Teilstück der Umgehungss­traße mit der Bezeichnun­g „Wildbrücke“dann auch noch von der Verpflicht­ung der europäisch­en Habitatdir­ektive, eine Untersuchu­ng der Auswirkung­en auf die Natur vorzunehme­n, zu entbinden, und das mit dem Argument, das Projekt sei notwendig zur Erhaltung der Natura2000-Zone.

Beide Entscheidu­ngen, so erklärt die Bürgerinit­iative, würden von ihr angefochte­n wegen Amtsmissbr­auchs und Gesetzesve­rstößen laut Luxemburge­r Recht.

 ?? Foto: Guy Jallay ?? Am CR 110 wurden Absenkungs­arbeiten und der Bau von Stützmauer­n genehmigt. Die Bürgerinit­iative der Gemeinde Sassenheim hat eine Nichtigkei­tsklage eingereich­t.
Foto: Guy Jallay Am CR 110 wurden Absenkungs­arbeiten und der Bau von Stützmauer­n genehmigt. Die Bürgerinit­iative der Gemeinde Sassenheim hat eine Nichtigkei­tsklage eingereich­t.

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