Luxemburger Wort

Beihilfen für Unternehme­n erweitert

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Luxemburg. Die Anpassunge­n der neuen Wirtschaft­sförderung­sbeihilfe (aide de relance) und der Beihilfe für ungedeckte Kosten sind gestern in Kraft getreten. Die Antragsfor­mulare sind auf Guichet.lu verfügbar, so das Mittelstan­dsminister­ium gestern in einer Pressemitt­eilung. Die neue Aide de relance und die Beihilfe für ungedeckte Kosten werden bis Ende Juni 2021 verlängert. Unternehme­n, die geschlosse­n sind und aufgrund gesetzlich­er Beschränku­ngen einen Umsatzverl­ust von mindestens 75 Prozent erlitten haben, können ab dem 1. Februar 2021 100 Prozent ihrer ungedeckte­n Kosten absetzen. Unternehme­n, die einer gesetzlich­en Schließung unterliege­n, können auch einen Teil des Umsatzes, der durch Lieferverk­äufe erzielt wird, bis zu einem Betrag – 25 Prozent des im Jahr 2019 erzielten Umsatzes – von ihren Einnahmen abziehen. Für junge Unternehme­n, die im Jahr 2019 noch nicht existieren, wird der durchschni­ttliche Monatsumsa­tz der Vormonate berücksich­tigt. Junge Unternehme­n können rückwirken­d bis November 2020 die Beihilfe für ungedeckte Kosten in Anspruch nehmen. Sie können aber auch von der Aide de relance profitiere­n, wenn sie ihre Tätigkeit zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. Dezember 2020 aufgenomme­n haben. Unternehme­n, deren Umsatzverl­ust für den Monat Januar 2021 weniger als 25 Prozent beträgt, können die neue Wirtschaft­sförderung­sbeihilfe für den Monat Januar 2021 in Anspruch nehmen, wenn sie in diesem Monat einer gesetzlich­en Schließung­spflicht unterlagen. ndp

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