Beihilfen für Unternehmen erweitert
Luxemburg. Die Anpassungen der neuen Wirtschaftsförderungsbeihilfe (aide de relance) und der Beihilfe für ungedeckte Kosten sind gestern in Kraft getreten. Die Antragsformulare sind auf Guichet.lu verfügbar, so das Mittelstandsministerium gestern in einer Pressemitteilung. Die neue Aide de relance und die Beihilfe für ungedeckte Kosten werden bis Ende Juni 2021 verlängert. Unternehmen, die geschlossen sind und aufgrund gesetzlicher Beschränkungen einen Umsatzverlust von mindestens 75 Prozent erlitten haben, können ab dem 1. Februar 2021 100 Prozent ihrer ungedeckten Kosten absetzen. Unternehmen, die einer gesetzlichen Schließung unterliegen, können auch einen Teil des Umsatzes, der durch Lieferverkäufe erzielt wird, bis zu einem Betrag – 25 Prozent des im Jahr 2019 erzielten Umsatzes – von ihren Einnahmen abziehen. Für junge Unternehmen, die im Jahr 2019 noch nicht existieren, wird der durchschnittliche Monatsumsatz der Vormonate berücksichtigt. Junge Unternehmen können rückwirkend bis November 2020 die Beihilfe für ungedeckte Kosten in Anspruch nehmen. Sie können aber auch von der Aide de relance profitieren, wenn sie ihre Tätigkeit zwischen dem 1. November 2020 und dem 31. Dezember 2020 aufgenommen haben. Unternehmen, deren Umsatzverlust für den Monat Januar 2021 weniger als 25 Prozent beträgt, können die neue Wirtschaftsförderungsbeihilfe für den Monat Januar 2021 in Anspruch nehmen, wenn sie in diesem Monat einer gesetzlichen Schließungspflicht unterlagen. ndp