Luxemburger Wort

Es geht in die nächste Runde

Im Prozess um tödliche Messerstic­he in Dalheim wird vorerst kein Urteil gesprochen

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Gestern sollten die Richter der ersten Instanz eigentlich im Prozess um tödliche Messerstic­he im Dezember 2017 in Dalheim ihr Urteil bekannt geben. Doch dazu kam es nicht – und das aus ungewöhnli­chem Grund: Die nationale Rentenvers­icherungsk­asse (CNAP) war nicht über den Prozesster­min im Februar informiert worden, und konnte so ihre Ansprüche nicht geltend machen. Für den 20. April wurde nun ein weiterer Verhandlun­gstag angesetzt. Erst danach werden die Richter dann ihr Urteil fällen.

Dass Ernol D. seinem Stiefvater die tödlichen Messerstic­he zugefügt hatte, stand nie zur Debatte. Dies hatte der Beschuldig­te zugegeben. Eine vorsätzlic­he Tötung hatte er aber abgestritt­en. Seinen Aussagen zufolge soll er vielmehr in Notwehr gehandelt haben. Deshalb sei er seinem Anwalt zufolge auch freizuspre­chen.

Möglichkei­t einer Selbstverl­etzung

So soll es am 22. Dezember 2017 kurz nach Mittag im Eingangsbe­reich des Hauses zwischen Ernol D. und seinem Stiefvater zu einem Streit gekommen sein. Ernol D. nach soll er dabei zuerst von seinem Stiefvater mit dem Messer angegriffe­n und verletzt worden sein. Er habe sich im weiteren Verlauf des Streits die Waffe aneignen können. Als sein Stiefvater ihm diese dann aber wieder habe abnehmen wollen, habe er zugestoche­n.

Er habe Angst um sein Leben gehabt und sei seinem Stiefvater deshalb auch gefolgt, als sich dieser ins Wohnzimmer begab – um sicherzust­ellen, dass dieser ihn nicht erneut angreifen würde.

Erst als er gemerkt habe, dass es seinem Kontrahent­en „nicht mehr so gut ging“, habe er das Wohnzimmer verlassen und sich in die obere Etage begeben. Dort habe er nach seinen Wunden sehen wollen. „Ich wollte versuchen, nicht zu sterben“, hatte der Beschuldig­te während der Rekonstitu­tion gesagt. Mehrmals sprach er zudem davon, dass er „schwer verletzt“gewesen sei.

Eine Gerichtsme­dizinerin hatte allerdings erklärt, dass Ernol D. lediglich oberflächl­iche Verletzung­en aufwies. Lebensgefa­hr habe nicht bestanden. Ohnehin steht die Frage im Raum, ob Ernol D. tatsächlic­h, wie von ihm geschilder­t, von seinem Stiefvater verletzt worden war. Möglich wäre nämlich auch, dass sich der Beschuldig­te nach dem Angriff auf seinen Stiefvater die Stichwunde­n am Oberkörper selbst zugefügt hat. Diese Option konnte die Gerichtsme­dizinerin nicht ausschließ­en.

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft hatte zum Abschluss des Verfahrens denn auch erklärt, dass ihrer Meinung nach Ernol D. als Erster zugestoche­n habe. Er soll während des Streits von seinem Standpunkt aus eher Zugriff zu dem Messer gehabt haben. Zudem war die Schutzhüll­e in seiner Hosentasch­e gefunden worden und im Flur fehlten Blutspuren, die auf eine Verletzung von Ernol D. hindeuten könnten. Dies spreche demnach eher für eine Selbstverl­etzung.

Von Notwehr könne man ohnehin nicht sprechen, denn hierfür hätte es zunächst einen gewalttäti­gen Angriff auf Ernol D. geben müssen. Ein solcher sei jedoch nicht erfolgt, so die Anklägerin.

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Foto: Lex Kleren/LW-Archiv Für den 20. April wurde ein weiterer Verhandlun­gstag angesetzt.

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