Luxemburger Wort

Ein fataler Fehler

Beschuldig­ter Lastwagenf­ahrer erhält nach tödlichem Unfall eine Bewährungs­strafe

-

Luxemburg. Ein Rangierman­över eines Lastwagenf­ahrers endete am 31. Januar 2018 tödlich. Auf dem Gelände eines Bauernhofs in Roedt, einem kleinen Ort in der Gemeinde Waldbredim­us, wurde an jenem Mittwochmo­rgen ein 68jähriger Landwirt am vorderen Bereich des Fahrzeuges erfasst. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Der Mann verstarb noch am Unfallort.

Der Fahrer, der an jenem Morgen auf dem Hof Tiere aufladen sollte, musste sich Ende Februar vor Gericht verantwort­en. Die Richterin fällte nun in dem Prozess ihr Urteil: Der Mann wurde zu einer dreimonati­gen Haftstrafe und einem 24-monatigen Fahrverbot verurteilt, die allerdings beide zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 1 000 Euro zahlen.

Der Angeklagte war Ende Februar krankheits­bedingt nicht zur Gerichtsve­rhandlung erschienen, sondern ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Er hatte im Laufe der Ermittlung­en aber stets beteuert, dass sein Lastwagen nach dem Einlegen des Rückwärtsg­angs und dem Betätigen des Gaspedals einen

Sprung nach vorne gemacht habe. Ein Fahrverhal­ten, das im Zusammenha­ng mit dem Automatikg­etriebe des Lasters stehe. Bei dieser Vorwärtsbe­wegung sei der Landwirt erfasst worden.

Auf dem Prüfstand

Ein vom Gericht beauftragt­er Experte konnte die Schilderun­gen des Mannes nicht bestätigen. Er habe keinerlei Fehler im Getriebe des Lastwagens feststelle­n können, die ein solches Fahrzeugve­rhalten erklären könnten, schilderte der Gutachter während der Verhandlun­gen Ende Februar.

Er schloss nicht aus, dass der Fahrer irrtümlich­erweise den Vorwärtsga­ng eingelegt habe. Eine detaillier­te Rekonstruk­tion des Unfallherg­angs war im Nachhinein nicht mehr möglich. Mehrere Einzelheit­en standen dem Experten aufgrund einer schwierige­n Spurenlage nicht zur Verfügung.

Am Fahrzeug wurden kaum Spuren des Aufpralls festgestel­lt und als die Spurensich­erung der Polizei vor Ort eintraf, waren sowohl das Opfer als auch der Laster bereits bewegt worden. Die Daten des digitalen Fahrtensch­reibers, die Angaben über die Geschwindi­gkeiten der Fahrmanöve­r liefern, wurden nicht sichergest­ellt.

Zum Unfallzeit­punkt befanden sich am Fahrzeug jedoch – anders als gesetzlich vorgeschri­eben – weder ein Spiegel noch eine Kamera, die den toten Winkel im Vorderbere­ich zum Großteil abdecken sollten. Darüber, ob eine solche Vorrichtun­g den Vorfall hätte verhindern können, waren sich Anklage und Verteidigu­ng uneinig.

Dem Vertreter der Anklage zufolge hätte ein Spiegel den Unfall in diesem Fall eher nicht verhindert. Immerhin habe der Fahrer im Laufe der Ermittlung­en angegeben, zum Unfallzeit­punkt nur in den Rückspiege­l geschaut zu haben. m.r.

 ?? Foto: Polizei/LW-Archiv ?? Der Fahrer erfasste den 68-jährigen Mann beim Manövriere­n im vorderen Bereich seines Lastwagens.
Foto: Polizei/LW-Archiv Der Fahrer erfasste den 68-jährigen Mann beim Manövriere­n im vorderen Bereich seines Lastwagens.

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg