Ein fataler Fehler
Beschuldigter Lastwagenfahrer erhält nach tödlichem Unfall eine Bewährungsstrafe
Luxemburg. Ein Rangiermanöver eines Lastwagenfahrers endete am 31. Januar 2018 tödlich. Auf dem Gelände eines Bauernhofs in Roedt, einem kleinen Ort in der Gemeinde Waldbredimus, wurde an jenem Mittwochmorgen ein 68jähriger Landwirt am vorderen Bereich des Fahrzeuges erfasst. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Der Mann verstarb noch am Unfallort.
Der Fahrer, der an jenem Morgen auf dem Hof Tiere aufladen sollte, musste sich Ende Februar vor Gericht verantworten. Die Richterin fällte nun in dem Prozess ihr Urteil: Der Mann wurde zu einer dreimonatigen Haftstrafe und einem 24-monatigen Fahrverbot verurteilt, die allerdings beide zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 1 000 Euro zahlen.
Der Angeklagte war Ende Februar krankheitsbedingt nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen, sondern ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Er hatte im Laufe der Ermittlungen aber stets beteuert, dass sein Lastwagen nach dem Einlegen des Rückwärtsgangs und dem Betätigen des Gaspedals einen
Sprung nach vorne gemacht habe. Ein Fahrverhalten, das im Zusammenhang mit dem Automatikgetriebe des Lasters stehe. Bei dieser Vorwärtsbewegung sei der Landwirt erfasst worden.
Auf dem Prüfstand
Ein vom Gericht beauftragter Experte konnte die Schilderungen des Mannes nicht bestätigen. Er habe keinerlei Fehler im Getriebe des Lastwagens feststellen können, die ein solches Fahrzeugverhalten erklären könnten, schilderte der Gutachter während der Verhandlungen Ende Februar.
Er schloss nicht aus, dass der Fahrer irrtümlicherweise den Vorwärtsgang eingelegt habe. Eine detaillierte Rekonstruktion des Unfallhergangs war im Nachhinein nicht mehr möglich. Mehrere Einzelheiten standen dem Experten aufgrund einer schwierigen Spurenlage nicht zur Verfügung.
Am Fahrzeug wurden kaum Spuren des Aufpralls festgestellt und als die Spurensicherung der Polizei vor Ort eintraf, waren sowohl das Opfer als auch der Laster bereits bewegt worden. Die Daten des digitalen Fahrtenschreibers, die Angaben über die Geschwindigkeiten der Fahrmanöver liefern, wurden nicht sichergestellt.
Zum Unfallzeitpunkt befanden sich am Fahrzeug jedoch – anders als gesetzlich vorgeschrieben – weder ein Spiegel noch eine Kamera, die den toten Winkel im Vorderbereich zum Großteil abdecken sollten. Darüber, ob eine solche Vorrichtung den Vorfall hätte verhindern können, waren sich Anklage und Verteidigung uneinig.
Dem Vertreter der Anklage zufolge hätte ein Spiegel den Unfall in diesem Fall eher nicht verhindert. Immerhin habe der Fahrer im Laufe der Ermittlungen angegeben, zum Unfallzeitpunkt nur in den Rückspiegel geschaut zu haben. m.r.