Tauziehen um Grundstück
Gemeinde Remich macht Vorkaufsrecht geltend – Käufer will das nicht akzeptieren
Remich. Es ist ein schönes Baugrundstück in einem gepflegten Viertel in der Höhenlage von Remich, um das ein Streit entbrannt ist. Neun Ar ist das Grundstück groß, genug um zwei Häuser darauf zu stellen. Rundherum finden sich großzügige Einfamilienhäuser, eine private Kinderkrippe und eben – und das ist der Knackpunkt – die Remicher Grundschule Gewännchen.
Das Grundstück grenzt unmittelbar an die Ecke des Schulgeländes, dort, wo derzeit die Busse halten und die Schüler aussteigen lassen. Das Schulgebäude stammt aus den 1970er-Jahren und die Gemeinde plant demnächst einen Umbau oder eine Vergrößerung, die spätestens dann fällig wäre, wenn das neue Baugebiet in der Nähe erschlossen würde. „Derzeit läuft ein Architektenwettbewerb zur Neugestaltung der Schule. Auch die Kinderkrippe soll aus der Rue de l'Hospice ins Gewännchen verlagert werden“, erklärt Bürgermeister Jacques Sitz (DP).
„Wichtig für uns“
Nun hat sich der Eigentümer des Grundstücks an der Rue des Prés zu einem Verkauf entschlossen und zwei Käufer gefunden. Als der Notar die Gemeinde über den bevorstehenden Kauf informierte, zeigte diese sich an der optimal gelegenen Fläche interessiert. „Weil das Gelände der Schule begrenzt ist, wäre das Grundstück wichtig für uns“, meint der Bürgermeister. Das Grundstück landete als Punkt auf der Tagesordnung des Gemeinderates, der im Januar beschloss, sein Vorkaufsrecht geltend zu machen.
Diese Möglichkeit steht der Gemeinde zu, weil das Grundstück unbebaut ist und im Bauperimeter liegt. Nutzt die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht, so tritt sie an die Stelle des Käufers und übernimmt das Grundstück zum ausgehandelten
Preis und zu den gleichen Konditionen, wie sie im Vertrag festgeschrieben sind. Für den Verkäufer ändert sich nicht viel, für den Käufer dagegen dürfte es eine böse Überraschung sein, wenn er letztendlich leer ausgeht.
Genau das war in Remich geschehen. „Es waren Leute mit Kindern. Sie hatten den Vertrag unterschrieben und waren sich sicher, dass sie bald bauen könnten“, berichtet Gemeinderatsmitglied Daniel Frères (Piraten) im Remicher
Gemeinderat. „Eine Familie hatte sogar schon einen Kredit aufgenommen.“Offenbar waren die Käufer von der Entscheidung der Gemeinde kalt erwischt worden und wollen den Beschluss mithilfe eines Anwalts anfechten.
An dem Gemeinderatsbeschluss vom Januar kann der Bürgermeister keine Mängel erkennen. Auch die Gemeinde entschloss sich, einen Anwalt zu engagieren. Bürgermeister Sitz sieht zwar auch die missliche Lage der
Käufer, er unterstreicht aber: „Das Ganze war nicht unser Fehler. Wie kann man denn einen Kreditvertrag unterschreiben, wenn einem das Grundstück noch nicht gehört?“Bei einer erneuten Abstimmung bekräftigte die Mehrheit des Gemeinderats das Vorkaufsrecht. Nur Rat Daniel Frères stimmte dagegen.
Nun sind die Fronten verhärtet: Der Streit um das begehrte Grundstück könnte demnächst vor dem Verwaltungsgericht landen.