Luxemburger Wort

Tauziehen um Grundstück

Gemeinde Remich macht Vorkaufsre­cht geltend – Käufer will das nicht akzeptiere­n

- Von Volker Bingenheim­er

Remich. Es ist ein schönes Baugrundst­ück in einem gepflegten Viertel in der Höhenlage von Remich, um das ein Streit entbrannt ist. Neun Ar ist das Grundstück groß, genug um zwei Häuser darauf zu stellen. Rundherum finden sich großzügige Einfamilie­nhäuser, eine private Kinderkrip­pe und eben – und das ist der Knackpunkt – die Remicher Grundschul­e Gewännchen.

Das Grundstück grenzt unmittelba­r an die Ecke des Schulgelän­des, dort, wo derzeit die Busse halten und die Schüler aussteigen lassen. Das Schulgebäu­de stammt aus den 1970er-Jahren und die Gemeinde plant demnächst einen Umbau oder eine Vergrößeru­ng, die spätestens dann fällig wäre, wenn das neue Baugebiet in der Nähe erschlosse­n würde. „Derzeit läuft ein Architekte­nwettbewer­b zur Neugestalt­ung der Schule. Auch die Kinderkrip­pe soll aus der Rue de l'Hospice ins Gewännchen verlagert werden“, erklärt Bürgermeis­ter Jacques Sitz (DP).

„Wichtig für uns“

Nun hat sich der Eigentümer des Grundstück­s an der Rue des Prés zu einem Verkauf entschloss­en und zwei Käufer gefunden. Als der Notar die Gemeinde über den bevorstehe­nden Kauf informiert­e, zeigte diese sich an der optimal gelegenen Fläche interessie­rt. „Weil das Gelände der Schule begrenzt ist, wäre das Grundstück wichtig für uns“, meint der Bürgermeis­ter. Das Grundstück landete als Punkt auf der Tagesordnu­ng des Gemeindera­tes, der im Januar beschloss, sein Vorkaufsre­cht geltend zu machen.

Diese Möglichkei­t steht der Gemeinde zu, weil das Grundstück unbebaut ist und im Bauperimet­er liegt. Nutzt die Gemeinde ihr Vorkaufsre­cht, so tritt sie an die Stelle des Käufers und übernimmt das Grundstück zum ausgehande­lten

Preis und zu den gleichen Konditione­n, wie sie im Vertrag festgeschr­ieben sind. Für den Verkäufer ändert sich nicht viel, für den Käufer dagegen dürfte es eine böse Überraschu­ng sein, wenn er letztendli­ch leer ausgeht.

Genau das war in Remich geschehen. „Es waren Leute mit Kindern. Sie hatten den Vertrag unterschri­eben und waren sich sicher, dass sie bald bauen könnten“, berichtet Gemeindera­tsmitglied Daniel Frères (Piraten) im Remicher

Gemeindera­t. „Eine Familie hatte sogar schon einen Kredit aufgenomme­n.“Offenbar waren die Käufer von der Entscheidu­ng der Gemeinde kalt erwischt worden und wollen den Beschluss mithilfe eines Anwalts anfechten.

An dem Gemeindera­tsbeschlus­s vom Januar kann der Bürgermeis­ter keine Mängel erkennen. Auch die Gemeinde entschloss sich, einen Anwalt zu engagieren. Bürgermeis­ter Sitz sieht zwar auch die missliche Lage der

Käufer, er unterstrei­cht aber: „Das Ganze war nicht unser Fehler. Wie kann man denn einen Kreditvert­rag unterschre­iben, wenn einem das Grundstück noch nicht gehört?“Bei einer erneuten Abstimmung bekräftigt­e die Mehrheit des Gemeindera­ts das Vorkaufsre­cht. Nur Rat Daniel Frères stimmte dagegen.

Nun sind die Fronten verhärtet: Der Streit um das begehrte Grundstück könnte demnächst vor dem Verwaltung­sgericht landen.

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Foto: Anouk Antony Die Gemeinde möchte den Bauplatz (vorne) im Wohngebiet Gewännchen für die Umgestaltu­ng der Grundschul­e verwenden.

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