Luxemburger Wort

Anzahl der Sterbehilf­en verdoppelt

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41 Fälle von Euthanasie wurden in den Jahren 2019 und 2020 registrier­t. Das sind doppelt so viele Menschen, die von der Sterbehilf­e gemacht haben als in den beiden Jahren davor. 2020 wurden mit 25 Fällen die meisten Fälle von Euthanasie registrier­t. 2019 waren es 16. Im Vergleich dazu: 2017 zählte die nationale Aufsichts- und Bewertungs­kommission des Gesundheit­sministeri­ums elf und 2018 acht Fälle. Die Kommission hat als Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Gesetzgebu­ng zur Sterbehilf­e und zur Beihilfe zum Suizid korrekt ausgeführt wird.

Die Kommission führt die gestiegene­n Zahlen in ihrem Bericht, der am Montag Chamberprä­sident Fernand Etgen (DP) und dem Vorsitzend­en der parlamenta­rischen Gesundheit­skommissio­n, Mars Di Bartolomeo (LSAP), überreicht wurde, auf ein größeres Bewusstsei­n für die Existenz des Euthanasie-Gesetzes in der Bevölkerun­g zurück. Auch sei die Akzeptanz der Sterbehilf­e in der Öffentlich­keit in der Zwischenze­it gestiegen. In den meisten Fällen handelt es sich Menschen zwischen 60 und 79 Jahre. Die häufigsten Ursachen waren ein unheilbare­s Krebsleide­n oder neurodegen­erative Erkrankung­en wie Alzheimer und Parkinson.

Eine Umfrage die von TNS Ilres bei 1 006 Bürgern ab 16 Jahre zwischen dem 21. Oktober und dem 8. November 2019 durchgefüh­rt wurde, ergab, dass 85 Prozent der Befragten die Sterbehilf­e befürworte­n. Das Problem: Nur 43 Prozent der Befragten wissen, dass Sterbehilf­e unter bestimmten Bedingunge­n in Luxemburg erlaubt ist. Insgesamt fühlen sich lediglich 36 Prozent gut beziehungs­weise ausreichen­d informiert. Der geringe Kenntnisst­and sagt aber nichts über die Akzeptanz der Sterbehilf­e aus. Unabhängig vom Kenntnisst­and befürworte­n 85 Prozent der Befragten die Sterbehilf­e.

Deshalb schlägt die Kommission in ihrem Bericht die Einführung einer medizinisc­h-ethischen Beratung vor, die von dafür ausgebilde­ten Ärzten durchgefüh­rt wird. Damit könnten sich Patienten oder deren Angehörige über die verschiede­nen Möglichkei­ten der Sterbehilf­e informiere­n. Im Gegensatz zu den Vorjahren stieg die Zahl der in Krankenhäu­sern durchgefüh­rten Euthanasie-Maßnahmen von drei im Jahr 2019 auf zwölf im Jahr 2020. Der Tod einer Person, die infolge von Euthanasie oder assistiert­em Suizid gestorben ist, wird jetzt als natürliche­r Tod betrachtet. Ein entspreche­ndes Gesetz wurde Anfang Februar verabschie­det. Dies hat Konsequenz­en für Erbschafte­n. Der Bericht wird von der Gesundheit­skommissio­n der Chamber im Detail analysiert werden. M.K.

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