Anzahl der Sterbehilfen verdoppelt
41 Fälle von Euthanasie wurden in den Jahren 2019 und 2020 registriert. Das sind doppelt so viele Menschen, die von der Sterbehilfe gemacht haben als in den beiden Jahren davor. 2020 wurden mit 25 Fällen die meisten Fälle von Euthanasie registriert. 2019 waren es 16. Im Vergleich dazu: 2017 zählte die nationale Aufsichts- und Bewertungskommission des Gesundheitsministeriums elf und 2018 acht Fälle. Die Kommission hat als Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Gesetzgebung zur Sterbehilfe und zur Beihilfe zum Suizid korrekt ausgeführt wird.
Die Kommission führt die gestiegenen Zahlen in ihrem Bericht, der am Montag Chamberpräsident Fernand Etgen (DP) und dem Vorsitzenden der parlamentarischen Gesundheitskommission, Mars Di Bartolomeo (LSAP), überreicht wurde, auf ein größeres Bewusstsein für die Existenz des Euthanasie-Gesetzes in der Bevölkerung zurück. Auch sei die Akzeptanz der Sterbehilfe in der Öffentlichkeit in der Zwischenzeit gestiegen. In den meisten Fällen handelt es sich Menschen zwischen 60 und 79 Jahre. Die häufigsten Ursachen waren ein unheilbares Krebsleiden oder neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer und Parkinson.
Eine Umfrage die von TNS Ilres bei 1 006 Bürgern ab 16 Jahre zwischen dem 21. Oktober und dem 8. November 2019 durchgeführt wurde, ergab, dass 85 Prozent der Befragten die Sterbehilfe befürworten. Das Problem: Nur 43 Prozent der Befragten wissen, dass Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen in Luxemburg erlaubt ist. Insgesamt fühlen sich lediglich 36 Prozent gut beziehungsweise ausreichend informiert. Der geringe Kenntnisstand sagt aber nichts über die Akzeptanz der Sterbehilfe aus. Unabhängig vom Kenntnisstand befürworten 85 Prozent der Befragten die Sterbehilfe.
Deshalb schlägt die Kommission in ihrem Bericht die Einführung einer medizinisch-ethischen Beratung vor, die von dafür ausgebildeten Ärzten durchgeführt wird. Damit könnten sich Patienten oder deren Angehörige über die verschiedenen Möglichkeiten der Sterbehilfe informieren. Im Gegensatz zu den Vorjahren stieg die Zahl der in Krankenhäusern durchgeführten Euthanasie-Maßnahmen von drei im Jahr 2019 auf zwölf im Jahr 2020. Der Tod einer Person, die infolge von Euthanasie oder assistiertem Suizid gestorben ist, wird jetzt als natürlicher Tod betrachtet. Ein entsprechendes Gesetz wurde Anfang Februar verabschiedet. Dies hat Konsequenzen für Erbschaften. Der Bericht wird von der Gesundheitskommission der Chamber im Detail analysiert werden. M.K.