Ausnahmeregelung sichert Austragung
Das vom 30. April bis 2. Mai geplante Festival Elsy Jacobs kann stattfinden – vorausgesetzt die Covid-Infektionszahlen verschlechtern sich nicht unverhältnismäßig und die Regierung muss keine drastischeren Maßnahmen treffen. Die Erleichterung war Claude Losch deutlich anzuhören: „Bis Mittwochabend war ich pessimistisch, doch jetzt glaube ich wieder an die Austragung.“Vorgestern hat der Präsident des organisierenden Saf Zéisseng nämlich als Reaktion auf einen Brief die mündliche Zusage einer Ausnahmeregelung für das Radrennen vom Sportministerium erhalten. „Die schriftliche Bestätigung soll am Freitag (heute) folgen“, sagt er und fügt hinzu: „Es war nicht ganz einfach. Wir mussten eine Menge Überzeugungsarbeit leisten, denn Radrennen sind im aktuellen Covid-Gesetz nicht vorgesehen – außer Einzelzeitfahren. Wir haben klargestellt, dass es sich bei unserem Rennen, um eine Veranstaltung für Profiteams mit Profifahrerinnen handelt. Erst dann kam das Okay aus dem Sportministerium, mit der Begründung, Sportevents für Profis könne man nicht verbieten.“Losch und sein Organisationsteam sind jedenfalls bereit: „Wir mussten ein 50-seitiges Dossier zusammenstellen und unser Konzept in Sachen Schnelltests, Anti-Covid-Maßnahmen und Zuschauer im Detail erklären. Das haben wir an das Gesundheitsministerium geschickt, welches es abgenommen hat. Die Zusammenarbeit hat gut geklappt.“Zuschauer sind an den drei Tagen des Festivals nicht erlaubt. Catering wird es keines geben. „Hauptsache wir dürfen fahren. Das ist das Wichtigste“, bringt es Losch auf den Punkt. jg