Punktueller Einsatz
Umweltministerium hat bislang sieben Genehmigungen für Biozideinsatz gegen Prozessionsspinner ausgestellt
Luxemburg. Das Umweltministerium hat bis Ende Mai sieben Genehmigungen für den Einsatz von Foray ES gegen Eichenprozessionsspinner erteilt. Es ist das einzige Biozid, dass für professionelle Anwender für die Bekämpfung des Nachtfalters zugelassen ist. Die Anfragen wurden unter anderem von den Gemeinden Bettemburg, Contern, Düdelingen, Bad Mondorf, Schengen und Mertert gestellt. Wie eine Sprecherin des Ministeriums betont, würden das Mittel vor allem in sogenannten Hotspots angewendet werden. Dort seien nicht nur besonders viele Bäume von den Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen, sondern es würden sich auch regelmäßig viele Menschen in dem Gebiet aufhalten. Gleichzeitig sei es dort nicht möglich, den betroffenen Bereich abzusperren oder die Bäume effektiv mechanisch zu behandeln und die Raupen des Nachtfalters etwa abzusaugen.
Gefährliche Härchen
Für den Menschen können die Brennhaare, die die Raupen ab dem dritten Larvenstadium ausbilden, eine gesundheitliche Bedrohung darstellen. Das in den Brennhaaren enthaltene Nesselgift kann zu Juckreiz, Reizungen der Atemwege oder Augen und in seltenen Fällen zu einer allergischen Reaktion führen. Auch Tiere werden beeinträchtigt.
Das Hauptkriterium für die Genehmigung sei der Schutz der Gesundheit – von Mensch und Tier. Gleichzeitig soll der Impakt auf die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden, so die Sprecherin. Die Genehmigungen stießen zuletzt aber auch auf Kritik. So zeigte sich das Netzwerk Ouni Pestiziden überrascht, dass Gemeinden, aber auch Förster und Vertreter des Umweltministeriums zum Schluss gelangt seien, dass der Einsatz von Bioziden unumgänglich sei (das LW berichtete).
Die selektive Wirkung und ein erfolgreicher Einsatz des Mittels könne der Wirkstoff nur entfalten, wenn es sich um isolierte und gut erreichbare Bäume handele. Die Vertreter des Netzwerks stellen dies zumindest bei einigen ausgestellten Genehmigungen infrage. Der Einsatz gehe mit hohen Kollateralschäden einher – da auch die Raupen anderer Schmetterlingsarten angegriffen werden.
In Bio-Landwirtschaft zugelassen
Das Umweltministerium betont, dass es sich bei Foray ES nicht um eine chemische Substanz handeln würde. Das Mittel enthalte ein Endoprotein, das mithilfe eines Bakteriums produziert wird, und selektiv toxisch auf Schmetterlingsraupen wirkt. Das Mittel sei auch in der biologischen Landwirtschaft zugelassen. Das Produkt würde gegen den Prozessionsspinner nur punktuell und als letztes mögliches Mittel eingesetzt werden. Der Impakt auf die Umwelt werde somit eingeschränkt.
In den vergangenen Jahren haben die Bestände der Eichenprozessionsspinner sich hierzulande nicht nur vergrößert – die Tiere haben zudem ihr Verbreitungsgebiet ausgeweitet. Mittlerweile komme der Nachtfalter nicht mehr nur im Süden des Landes vor, sondern auch in anderen Teilen des Landes, so die Sprecherin. Dies hänge mit den warmen Frühlingen der vergangenen Jahre zusammen. Die Bestände würden sich aber allgemein in Maßen halten.
In diesem Jahr hätten die Nachtfalterlarven allerdings weniger gute Wetterbedingungen vorgefunden. Wie sich dies nun auf die Population der Tiere auswirken wird, muss sich noch zeigen. Gleiches gilt für den Biozideinsatz. Die Nutzer des Mittels seien verpflichtet, die Anwendung des Produktes zu dokumentieren, so die Sprecherin. Im Zuge einer Risikoanalyse soll dann überprüft werden, wie die Populationen sich entwickelt haben.
Eispiste versammelt, hat die Polizei am Freitag 120 Fahrzeuge überprüft und bei jedem Vierten Verstöße festgestellt. 20 Fahrer mussten ein Bußgeld zahlen, davon fünf wegen eines nicht konformen Auspuffs und drei wegen glatter Reifen. Ein Fahrer besaß keinen Führerschein. Dessen Wagen wurde sichergestellt. Vier Fahrer erhielten eine polizeiliche Vorladung, gegen vier weitere wurde eine mündliche Verwarnung ausgesprochen.