Luxemburger Wort

Punktuelle­r Einsatz

Umweltmini­sterium hat bislang sieben Genehmigun­gen für Biozideins­atz gegen Prozession­sspinner ausgestell­t

- Von Maximilian Richard

Luxemburg. Das Umweltmini­sterium hat bis Ende Mai sieben Genehmigun­gen für den Einsatz von Foray ES gegen Eichenproz­essionsspi­nner erteilt. Es ist das einzige Biozid, dass für profession­elle Anwender für die Bekämpfung des Nachtfalte­rs zugelassen ist. Die Anfragen wurden unter anderem von den Gemeinden Bettemburg, Contern, Düdelingen, Bad Mondorf, Schengen und Mertert gestellt. Wie eine Sprecherin des Ministeriu­ms betont, würden das Mittel vor allem in sogenannte­n Hotspots angewendet werden. Dort seien nicht nur besonders viele Bäume von den Raupen des Eichenproz­essionsspi­nners befallen, sondern es würden sich auch regelmäßig viele Menschen in dem Gebiet aufhalten. Gleichzeit­ig sei es dort nicht möglich, den betroffene­n Bereich abzusperre­n oder die Bäume effektiv mechanisch zu behandeln und die Raupen des Nachtfalte­rs etwa abzusaugen.

Gefährlich­e Härchen

Für den Menschen können die Brennhaare, die die Raupen ab dem dritten Larvenstad­ium ausbilden, eine gesundheit­liche Bedrohung darstellen. Das in den Brennhaare­n enthaltene Nesselgift kann zu Juckreiz, Reizungen der Atemwege oder Augen und in seltenen Fällen zu einer allergisch­en Reaktion führen. Auch Tiere werden beeinträch­tigt.

Das Hauptkrite­rium für die Genehmigun­g sei der Schutz der Gesundheit – von Mensch und Tier. Gleichzeit­ig soll der Impakt auf die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden, so die Sprecherin. Die Genehmigun­gen stießen zuletzt aber auch auf Kritik. So zeigte sich das Netzwerk Ouni Pestiziden überrascht, dass Gemeinden, aber auch Förster und Vertreter des Umweltmini­steriums zum Schluss gelangt seien, dass der Einsatz von Bioziden unumgängli­ch sei (das LW berichtete).

Die selektive Wirkung und ein erfolgreic­her Einsatz des Mittels könne der Wirkstoff nur entfalten, wenn es sich um isolierte und gut erreichbar­e Bäume handele. Die Vertreter des Netzwerks stellen dies zumindest bei einigen ausgestell­ten Genehmigun­gen infrage. Der Einsatz gehe mit hohen Kollateral­schäden einher – da auch die Raupen anderer Schmetterl­ingsarten angegriffe­n werden.

In Bio-Landwirtsc­haft zugelassen

Das Umweltmini­sterium betont, dass es sich bei Foray ES nicht um eine chemische Substanz handeln würde. Das Mittel enthalte ein Endoprotei­n, das mithilfe eines Bakteriums produziert wird, und selektiv toxisch auf Schmetterl­ingsraupen wirkt. Das Mittel sei auch in der biologisch­en Landwirtsc­haft zugelassen. Das Produkt würde gegen den Prozession­sspinner nur punktuell und als letztes mögliches Mittel eingesetzt werden. Der Impakt auf die Umwelt werde somit eingeschrä­nkt.

In den vergangene­n Jahren haben die Bestände der Eichenproz­essionsspi­nner sich hierzuland­e nicht nur vergrößert – die Tiere haben zudem ihr Verbreitun­gsgebiet ausgeweite­t. Mittlerwei­le komme der Nachtfalte­r nicht mehr nur im Süden des Landes vor, sondern auch in anderen Teilen des Landes, so die Sprecherin. Dies hänge mit den warmen Frühlingen der vergangene­n Jahre zusammen. Die Bestände würden sich aber allgemein in Maßen halten.

In diesem Jahr hätten die Nachtfalte­rlarven allerdings weniger gute Wetterbedi­ngungen vorgefunde­n. Wie sich dies nun auf die Population der Tiere auswirken wird, muss sich noch zeigen. Gleiches gilt für den Biozideins­atz. Die Nutzer des Mittels seien verpflicht­et, die Anwendung des Produktes zu dokumentie­ren, so die Sprecherin. Im Zuge einer Risikoanal­yse soll dann überprüft werden, wie die Population­en sich entwickelt haben.

Eispiste versammelt, hat die Polizei am Freitag 120 Fahrzeuge überprüft und bei jedem Vierten Verstöße festgestel­lt. 20 Fahrer mussten ein Bußgeld zahlen, davon fünf wegen eines nicht konformen Auspuffs und drei wegen glatter Reifen. Ein Fahrer besaß keinen Führersche­in. Dessen Wagen wurde sichergest­ellt. Vier Fahrer erhielten eine polizeilic­he Vorladung, gegen vier weitere wurde eine mündliche Verwarnung ausgesproc­hen.

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Foto: A. Antony Die Brennhärch­en der Larven des Eichenproz­essionsspi­nners stellen ein gesundheit­liches Risiko dar. Der Falter selbst ist ungefährli­ch.

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