Polen muss im Streit um Tagebau Geldstrafe zahlen
Im Streit um den Braunkohle-Abbau Turow an der Grenze zu Sachsen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Polen zu einer Geldstrafe verdonnert. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den BraunkohleAbbau nicht gestoppt, hies es gestern vom EuGH. Deshalb müsse Polen ab sofort für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500 000 Euro Strafe in den EU-Haushalt zahlen.