Luxemburger Wort

Impfung führte zum Tod

Untersuchu­ngen nach Verdachtsf­all abgeschlos­sen

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Luxemburg. Es gibt zwar wohl einen Zusammenha­ng zwischen der Thrombose, an der eine 74-jährige Frau im vergangene­n April im Krankenhau­s verstorben ist, und ihrer Impfung mit dem AstraZenec­a-Wirkstoff zwei Wochen zuvor. Die Untersuchu­ngen in diesem Zusammenha­ng haben aber kein Fehlverhal­ten feststelle­n können, das strafrecht­lich verfolgt werden könnte. Deshalb hat die Staatsanwa­ltschaft ihre Ermittlung­en nun eingestell­t. Das teilte die Pressestel­le der Justiz gestern mit.

Das Gesundheit­sministeri­um wurde über die Untersuchu­ngsergebni­sse informiert und hat zudem eine Kopie der Gutachten erhalten. Neben einer Autopsie der Verstorben­en habe der mit dem Fall befasste Untersuchu­ngsrichter auch die Krankenakt­e der Patientin beschlagna­hmen lassen, heißt es in der Pressemitt­eilung. Dazu kamen Gutachten, die beim Laboratoir­e national de santé und bei der Universitä­tsmedizin in Greifswald (D) in Auftrag gegeben wurden.

Letzteres sei zum Schluss gelangt, dass die Untersuchu­ngsergebni­sse mit einer vom AntiCovid-Vakzin hervorgeru­fenen Immunthrom­bozytopeni­e (ITP) kompatibel sind – einer sehr seltenen Nebenwirku­ng. Hinweise auf strafbares Fehlverhal­ten gebe es hingegen nicht. str

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